RS OGH 2019/4/2 11Os8/19i

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Veröffentlicht am 02.04.2019
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Rechtssatz

Die Unterdrückung von Kfz?Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach § 229 Abs 1 StGB gesondert strafbar.Die Unterdrückung von Kfz?Kennzeichentafeln ist keine typische Begleittat zu einem Autodiebstahl und daher nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB gesondert strafbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132568

Im RIS seit

24.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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