Norm: GRBG §2 Abs1StGB §21StGB §22StGB §23StPO §173 Abs2 BStPO §180 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 Fall2 B
Rechtssatz: Im Rahmen des Grundrechtsbeschwerdeverfahrens überprüft der Oberste Gerichtshof die rechtliche Annahme der im § 180 Abs 2 StPO genannten Gefahr (Prognoseentscheidung) darauf, ob sich diese angesichts der zugrunde gelegten bestimmten Tatsachen als willkürlich, mit anderen Worten nicht oder nur offenbar unzureichend begründet darstellt. ... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §107 Abs2
Rechtssatz: Eine gefährliche Drohung mit dem Tod, die beim Opfer die Besorgnis auslöst, es könnte tatsächlich getötet werden, ist eine Tat mit schweren Folgen und somit als Prognosetat im Sinn des § 21 StGB geeignet. Entscheidungstexte 12 Os 48/02 Entscheidungstext OGH 26.06.2002 12 Os 48/02 11 Os 9/06t En... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Betrifft ein Beweisantrag nur den Ermessensbereich der Gefährlichkeitsprognose nach § 21 StGB, kann dessen Abweisung keinen als Nichtigkeitsgrund beachtlichen Verfahrensmangel darstellen. Entscheidungstexte 13 Os 41/01 Entscheidungstext OGH 04.04.2001 13 Os 41/01 14 Os 56/02 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §21
Rechtssatz: Bei der nach § 21 StGB anzustellenden Prognose ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben der Person des Rechtsbrechers und der Art der Anlasstat auch dessen Zustand im Urteilszeitpunkt zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 13 Os 41/01 Entscheidungstext OGH 04.04.2001 13 Os 41/01 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: StGB §20StGB §21StPO §281 Abs1 Z11StPO §443 Abs3
Rechtssatz: Zwar sind gemäß § 443 Abs 3 StPO Entscheidungen über die Abschöpfung der Bereicherung mit Berufung zu bekämpfen; Lösungen von Rechtsfragen bei Entscheidungen dieser Art sind jedoch unter dem Gesichtspunkt des § 281 Abs 1 Z 11 StPO zu überprüfen (aM Foregger/Fabrizy StPO8 § 443 Rz 5). Entscheidungstexte 11 Os 61/00 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 Abs1StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die tatsächliche Annahme von Kriterien für die Anordnung einer Maßnahme nach §§ 21 bis 23 StGB ist aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 5 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar. Werden die gesetzlichen Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose verkannt, ist dies Gegenstand der Sanktionsrüge nach Z 11 zweiter Fall. Der Inhalt der Gefährlichkeitsprognos... mehr lesen...
Norm: StGB §21StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z10StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Die Begehung der Anlasstat ist Gegenstand der Rechtsrüge oder Subsumtionsrüge, nicht der Sanktionsrüge. Entscheidungstexte 14 Os 77/00 Entscheidungstext OGH 29.08.2000 14 Os 77/00 13 Os 78/04 Entscheidungstext OGH 14.07.2004 13 Os 78/04 Beisatz: Ebe... mehr lesen...