Norm: StGB §21
Rechtssatz: Die Unterbringungsanordnung ist auch zulässig, wenn sich die Gefährlichkeit des Täters nur gegen eine bestimmte Person richtet (WK2 § 21 Rz 29). Entscheidungstexte 13 Os 73/06v Entscheidungstext OGH 23.08.2006 13 Os 73/06v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121150 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs1StGB §21StGB §45MRK Art7 Abs1
Rechtssatz: Sachverhalte, in denen während der vorläufigen Anhaltung nach § 429 Abs 4 StPO ein Behandlungserfolg erzielt wird, der die Gefährlichkeit in einem Maß reduziert erscheinen lässt, dass von einer Unterbringung im Maßnahmenvollzug Abstand genommen werden kann, führen keineswegs (bloß) zur bedingten Nachsicht der Unterbringung, sondern stehen vielmehr bereits der Unterbringungsanordnung al... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §29StGB §147 Abs3StPO §281 Abs1 Z11 2.Fall
Rechtssatz: Die vom Gesetz für eine Unterbringungsanordnung nach § 21 StGB verlangten Folgen müssen sich aus einer einzigen Prognosetat ergeben. Der Zusammenrechnungsgrundsatz des § 29 StGB findet dabei keine Anwendung. Sind mehrere Prognosetaten zu befürchten, die nur in ihrer Gesamtheit einen die Wertgrenze des § 147 Abs 3 StGB überschreitenden Schaden erwarten lassen, so leidet di... mehr lesen...