Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Bei Verwirklichung der ausdrücklich normierten Tatbestandsmerkmale des § 169 Abs 1 StGB wird die (mit Blick auf die Einordnung in den siebenten Abschnitt des Besonderen Teiles des StGB verlangte) Gefährdung ex lege unwiderleglich vermutet, womit dieser Tatbestand insoweit ein abstraktes Gefährdungsdelikt umschreibt. Zudem verlangt das Gesetz einen bestimmten Erfolg, nämlich das Entstehen einer Feuersbrunst (dazu... mehr lesen...
Norm: StGB §84StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Mangels Vorliegens eines Scheinkonkurrenzverhältnisses (bei gleichzeitig fehlender Exklusivität) können die Tatbestände des § 84 StGB mit dem Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB echt ideal konkurrieren. Entscheidungstexte 13 Os 85/18a Entscheidungstext OGH 21.11.2018 13 Os 85/18a European Case Law Id... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K* des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wolfgang K* des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB sein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Schuldsprüche betreffend Josef N***** enthaltenden Urteil wurden Stefan M***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 2 StGB als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (III.) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (IV.) sowie Thomas E***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 2 StGB (I.) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 A... mehr lesen...
Gründe: Michael P***** wurde (richtig:) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (richtig: und Z 3) StGB (1)a)), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1)b)), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2)a)), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (2)b)), des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland E***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er am 9. September 2003 in Linz unter dem Einfluss eines im Urteil näher beschriebenen, die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhte, an einer fremden Sache, nämlich der Wohnung 4030 Linz, F***** der Gemeinnützigen I***** GesmbH eine Feuersbrunst ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Stockerau vom 12. Mai 2003, GZ 2 U 118/02h-19, wurde Erwin P***** des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 4. April 2002 in Stockerau dadurch, dass er auf einem in der Nähe eines Forsthauses gelegenen Holzlagerplatz zwei Zweckfeuer entfachte, um Holzreste zu verbrennen, und sich in weiterer Folge von den Feuerstellen entfernte, ohne diese ausreichend gelöscht zu h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch rechtskräftige Teilfreisprüche aller Angeklagten sowie einen rechtskräftigen Schuldspruch des Viertangeklagten Twana S***** enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt 1./ Koshaba E***** der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z l StGB (I./l./ und 2./) und der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB (III./) sowie der Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach §§ 136 Abs.1 und 2 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtene Urteil wurden Heimo G***** (zu I. und II.) und Rene S*****, dessen Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, (zu I.) der Verbrechen bzw des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtene Urteil wurden Heimo G***** (zu römisch eins. und römisch II.) und Rene S*****, dessen Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, (zu römisch eins.) der Verbrechen bzw des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred S***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 15. Juli 2001 in V***** an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers, nämlich an dem von ihm gepachteten und im Eigentum des Harald G***** stehenden Gastlokal "Gertis Kupferstüberl" in **********, durch vorsätzliches Einbringen einer Zündquelle im Bereich der Garderobe eine Feuersbrunst verursacht hat, wodurch am Gebäude ein Scha... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 13. August 2001, GZ 3 U 143/01x-7, wurde Josef E***** des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Danach hat er am 6. Februar 2001 in K***** dadurch, dass er bei Schweißarbeiten im Haus des Helmut L***** die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen außer Acht ließ, wodurch Schweißperlen durch einen Kabelkanal in den Keller gerieten und ... mehr lesen...
Gründe: Maria S***** wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie am 12. September 1999 in E***** unter dem Einfluss eines ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an dem ihr und ihrem Ehemann Gerhard S***** je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus ***** ohne Einwilligung ihres Ehegatten dadurch, dass sie über das im Wohnzimme... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, zwecks Verübung einer Straftat eine Brandstiftung an Sachen der Gesellschaft vorzunehmen oder in ein solches Verhalten einzuwilligen. Seine Aufforderung zur Zerstörung von Gesellschaftsvermögen zum Zweck eines Versicherungsbetrugs ist keine wirksame Vertretungshandlung (11 Os 114/95, 13 Os 33/92). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Erstangeklagten enthaltenden Urteil wurden Ing. Werner H***** (B) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB und (C) des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB sowie Krystof G***** und Tadeusz L***** (A) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB und (D) des Vergehens des versuch... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Eine Feuersbrunst ist ein ausgedehnter, sich weiter verbreitender Brand, der mit gewöhnlichen Maßnahmen, das heißt mit den üblichen Handfeuerlöschmitteln nur mehr mühsam oder überhaupt nicht unter Kontrolle gebracht werden, sondern nur mehr durch den Einsatz besonderer Mittel (wie der Feuerwehr) wirksam bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 15 Os 121/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Die Deliktsvollendung im Sinne des § 169 Abs 1 StGB setzt voraus, daß tatsächlich eine Feuersbrunst entstanden ist. Entscheidungstexte 15 Os 121/96 Entscheidungstext OGH 12.09.1996 15 Os 121/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105884 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Eine Feuersbrunst kann auch an einem Objekt relativ geringen Umfanges verwirklicht werden, wenn dieses nicht isoliert ist und die Gefahr der weiteren Ausbreitung des Feuers besteht. Entscheidungstexte 15 Os 121/96 Entscheidungstext OGH 12.09.1996 15 Os 121/96 11 Os 76/02 Entscheidungstext OGH 25... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25 Abs1StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einer Einwilligung in die (von ihm selbst begangene) Brandstiftung an Sachen der GmbH nicht befugt. Denn aus der einem Geschäftsführer obliegenden Verpflichtung, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden (§ 25 Abs 1 GmbHG), resultiert die mangelnde Berechtigung für eine derartige, die Gesellschaft schädigende Vorgangsweise. ... mehr lesen...
Gründe: Magnus G***** wurde des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach den §§ 15, 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1990 in D***** am Mehrfamilienhaus A*****weg 9 ohne Einwilligung des Eigentümers Hans S***** dadurch, daß er die mit einem Kunststoffbelag versehene Holzstiege unter Verwendung von Nitroverdünnung und eines Feuerzeuges in Brand zu stecken trachtete, versucht, eine Feuersbrunst zu verursachen. Nach dem wesentlichen Inhalt der Urteil... mehr lesen...
Norm: StGB §75 FStGB §169 Abs1StGB §169 Abs3StPO §314StPO §316
Rechtssatz: Liegen in Form eines (wenn auch widerrufenen) Geständnisses und eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens Beweisergebnisse vor, die die Möglichkeit einer die Wissenskomponente und (allenfalls auch) Willenskomponente des Tötungsvorsatzes (§§ 5 Abs 1, 75 StGB) ausschaltenden Bewußtseinseinengung offenlassen, ist der Schwurgerichtshof verpflichtet, durch Stellung ein... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen, welche die beiden anklagekonform gestellten Hauptfragen ebenso einstimmig bejahten wie sie die auf beide Hauptfragen bezogene Zusatzfrage einstimmig verneinten, wurde die am 1.Dezember 1922 geborene Hausfrau Juliana H***** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (1) und des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Sie tötete darnach am 8.Oktober 1990 in L***** ihren Ehemann Anton H***** ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Beim Tatbestand des § 169 Abs 1 StGB handelt es sich um ein Erfolgsdelikt; kam es in concreto trotz tauglicher Täterhandlung nicht zum Ausbruch des Feuers, kann nicht von Deliktsvollendung, sondern nur von Versuch gesprochen werden. Entscheidungstexte 11 Os 7/91 Entscheidungstext OGH 19.02.1991 11 Os 7/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28.Mai 1965 geborene Hilfsarbeiter Bernhard K*** der Verbrechen der Brandstiftung nach dem § 169 Abs 1 StGB (I) und des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er in Alberschwende am 7.April 1989 an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers vorsätzlich eine Feuersbrunst verursacht, indem er das im Eigentum seiner Mutter Elfriede K*** stehende, jedoch von seiner... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des nunmehr 46-jährigen Rudolf D*** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs. 1 StGB angeordnet, weil der Genannte unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf seiner geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, I. in Mödling, Maria Enzersdorf, Hinterbrühl und Brunn am Gebirge fremde Sachen vorsätzlich beschädigt und zerstört hat, wo... mehr lesen...
Norm: StGB §169 Abs1
Rechtssatz: Eine fremde Sache ist eine solche, die nicht im Alleineigentum des Täters steht, mithin ganz oder teilweise einer vom Täter verschiedenen Person gehört. Demnach verantwortet Brandstiftung (bzw versuchte Brandstiftung) auch ein Pächter, der eine Feuersbrunst an Objekten des Verpächters herbeiführen will. Entscheidungstexte 12 Os 38/87 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried B*** des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 21.Juli 1986 in Geras vorsätzlich an einer fremden Sache ohne Einwilligung der Eigentümerin eine Feuersbrunst zu verursachen versucht habe, indem er im Bereich einer aus Holz errichteten Kegelbahn der Olga S*** an drei Stellen dürres Laub zu Haufen zusammenschob und diese sowie im Anschluß daran auch die hölzerne Außenwand ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Juni 1964 geborene Maurergeselle Manfred A*** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23. Juni 1984 in Eisgarn am Anwesen der Eheleute Franz und Josefine A*** in Eisgarn Nr. 11 sowie am Anwesen seiner Eltern Franz und Maria A*** in Eisgarn Nr. 59 ohne Einwilligung der Eigentümer dadurch, daß er aus den Fugen der Scheune des Anwesens A*** ragendes Stroh unter Zuhilfenahme von Z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 50-jährige Hubert G*** unter anderem des Verbrechens der (versuchten) Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.Oktober 1984 im Waldgrundstück der Stefanie H*** in Hainsdorf durch Entzünden von mitgebrachtem Benzin versucht habe, an einer fremden Sache ohne Einwilligung der Eigentümer eine Feuersbrunst zu verursachen. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten allein dagegen aus d... mehr lesen...