Norm
StGB §169 Abs1Rechtssatz
Eine Feuersbrunst kann auch an einem Objekt relativ geringen Umfanges verwirklicht werden, wenn dieses nicht isoliert ist und die Gefahr der weiteren Ausbreitung des Feuers besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105886Dokumentnummer
JJR_19960912_OGH0002_0150OS00121_9600000_003