Norm
StGB §169 Abs1Rechtssatz
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, zwecks Verübung einer Straftat eine Brandstiftung an Sachen der Gesellschaft vorzunehmen oder in ein solches Verhalten einzuwilligen. Seine Aufforderung zur Zerstörung von Gesellschaftsvermögen zum Zweck eines Versicherungsbetrugs ist keine wirksame Vertretungshandlung (11 Os 114/95, 13 Os 33/92).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112521Dokumentnummer
JJR_19990923_OGH0002_0150OS00075_9900000_001