RS OGH 1999/9/23 15Os75/99

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Veröffentlicht am 23.09.1999
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Norm

StGB §169 Abs1

Rechtssatz

Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht befugt, zwecks Verübung einer Straftat eine Brandstiftung an Sachen der Gesellschaft vorzunehmen oder in ein solches Verhalten einzuwilligen. Seine Aufforderung zur Zerstörung von Gesellschaftsvermögen zum Zweck eines Versicherungsbetrugs ist keine wirksame Vertretungshandlung (11 Os 114/95, 13 Os 33/92).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112521

Dokumentnummer

JJR_19990923_OGH0002_0150OS00075_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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