Norm: StGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §148StGB §241e Abs1StGB §241e Abs2
Rechtssatz: Durch die Benutzung des vom Täter entfremdeten unbaren Zahlungsmittels im unbaren Zahlungsverkehr wird der deliktsspezifische vorgelagerte Bereicherungsvorsatz iSd § 241e Abs 1 erster Fall StGB umgesetzt. Damit wird mit der Strafbarkeit nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB das zur Vorbereitung dieser (qualifizierten) Tat verwirklichte Delikt nach § 241... mehr lesen...
Norm: StGB §70StGB §148
Rechtssatz: Hat ein Täter mehrere Betrugstaten gewerbsmäßig begangen, über die im selben Urteil erkannt wird, kommt die Erfüllung beider Qualifikationen des § 148 StGB nur dann in Betracht, wenn die in § 70 StGB genannte Absicht bei einzelnen Taten auf wiederkehrende Begehung von einfachem Betrug, bei anderen Taten aber auf wiederkehrende Begehung von schwerem Betrug gerichtet war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §32 Abs3StGB §70StGB §148
Rechtssatz: Hat ein Täter mehrere Betrugstaten gewerbsmäßig begangen, über die im selben Urteil erkannt wird, und war die von § 70 StGB beschriebene Absicht bei einzelnen Taten auf wiederkehrende Begehung von einfachem Betrug gerichtet, bei anderen Taten aber auf wiederkehrende Begehung von schwerem Betrug, so tritt die Qualifikation nach § 148 erster Fall dann infolge materieller Subsidiarität ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §147 Abs3StGB §148
Rechtssatz: Die Heranziehung der "mehrfachen Qualifikation des Betruges" (nach § 147 Abs 3 und § 148 zweiter Fall StGB) als Erschwerungsgrund ist kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 32 Abs 2 StGB, weil die Strafdrohung des § 148 zweiter Fall StGB die weitere (gleich streng bedrohte) Verbrechensqualifikation des § 147 Abs 3 StGB nicht mitumfasst. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §127StGB §128StGB §129StGB §130StGB §147StGB §148StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Annahme der "mehrfachen Qualifikation des Diebstahls" als erschwerend könnte einen Nichtigkeit begründenden Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot darstellen, wenn nur ein mit gewerbsmäßiger Absicht versuchter oder vollendeter schwerer Diebstahl Urteilsgegenstand wäre. Hat der Angeklagte aber mehrere (hier: drei) selbständig... mehr lesen...