Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die (wahrheitswidrige) Behauptung, jemand sei verschuldet und deshalb allenfalls weniger kreditwürdig, stellt per se keine Verletzung an der Ehre dar. Ebenso wenig reicht dies (ohne Hinzutreten konkreter weiterer Umstände) – selbst unter Anlegung des deliktsspezifisch weiten Vermögensbegriffs – als Sachverhaltsgrundlage für die Annahme einer Beeinträchtigung des Rechts... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Der Vermögensbegriff ist unter dem Aspekt gefährlicher Drohung weit auszulegen. Auch die Drohung mit Strafanzeige oder Klage kann (als eine solche mit Verletzung am Vermögen) tatbildlich sein, wenn damit beim Opfer der Eindruck erweckt wird, (Verfahrens-)Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche aufbringen zu müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Irfan A***** des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er im November 2009 in Wien den Sadik Ar***** zur Übergabe der Schlüssel zu einem Lokal zu nötigen versucht, indem er ihm über einen Mittelsmann ankündigte, dass er ihn widrigenfalls „umbringt“. Rechtliche Beurteilung Die dagegen aus Z 5, (richtig:) 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Martin H*****, Jasmin Ha***** und Günter R***** (zu A./I./) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und 2 erster, dritter und vierter Fall StGB, (zu A./II./) des Verbrechens der Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB, (zu A./III./) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (zu A./IV./) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB; Martin H***** überdies (zu B./I./) des Vergehens der gefährlichen Drohung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Magomed R***** und Amir M***** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II./), Magomed R***** überdies des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (I./) schuldig erkannt. Danach haben am 13. Juni 2009 in Graz I./ Magomed R***** allein mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, David P***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorgabe, zur entgeltlichen Lieferung von Cannabi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden - Urteil wurde Michael R***** der Vergehen des unbefugten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster, zweiter (erg:) und achter Fall, Abs 2 SMG (I./), „des Verbrechens" des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG (II./1./ und II./2./), der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (1./ und 2./) und der Vergehen der versuchten Bestimmung zur falschen Beweisaussage n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Osman J***** mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (1./a/), mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1./b/), (richtig:) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (1./c/) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er in Klagenfurt 1./ im Zeitraum vom 25. ... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 20. Februar 2006 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 15. Februar 2006, GZ 163 Hv 8/06a-52, wurden der am 1. November 1986 geborene Dimitri T***** und der am 21. Jänner 1989 geborene Dalibor B***** des Verbrechens des Raubes nach (auch zu T***** richtig:) § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (A), des (richtig: versuchten [§ 15 StGB]) Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (B) und des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1.), des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB (2.) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 1 WaffG (3.) schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB (1.), des... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1StGB §241e Abs1
Rechtssatz: Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatopfer mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einem Verhalten genötigt wird, das unmittelbar die Vermögensschädigung herbeiführt. Setzt daher der Täter ein Nötigungsmittel zur Bekanntgabe des Pin-Codes einer Bankomatkarte ein, um später mit dieser Karte, die er sich unter einem verschafft, Geld zu beh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Maksim B***** und Ahmad M***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Satz StGB (1./) sowie der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Maksim B***** und Ahmad M***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Abs1 Z5StGB §105 Abs1StGB §107 Abs1StGB §127StGB §144 Abs1ABGB §354ABGB §367
Rechtssatz: Das - vom strafrechtlichen (wirtschaftlichen) Vermögensbegriff umfasste - subjektive Recht des Eigentümers, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten und jeden anderen davon auszuschließen, verliert dieser durch den deliktischen Zugriff eines anderen auf die Sache nicht. Demnach ist die Drohung des Diebes, die w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 3 und Abs 2, 129 Z 1 und Z 2 StGB (1) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 3 und Absatz 2,, 129 Ziffer eins und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard Z***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB idF vor dem StRÄG 1998 BGBl I/153/1998 (Punkt I des Urteilssatzes) sowie der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (III) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (IV) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (V) und des Missbrauchs ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 Abs1 CStGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die Drohung mit einer Anzeigeerstattung bei der Polizei stellt keine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben iSd § 142 Abs 1 StGB dar. Entscheidungstexte 13 Os 150/03 Entscheidungstext OGH 17.12.2003 13 Os 150/03 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen von diesem unangefochten gebliebenen Schuldspruch des Angeklagten Nermin A***** und einen rechtskräftig gewordenen Freispruch des Angeklagten Kaahan Y***** enthaltenden, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil, wurden Rizah B***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB, Zeljko T***** und Nermin A***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz - Günter H***** und Birgit Z***** (A) des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, § 15 StGB (richtig: zur Gänze vollendeten Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG - vgl 13 Os 88/02, anders 15 Os 98/02), (B) des in der Entwicklungsstufe de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne E***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (I) und der schweren Erpressung nach §§ 144, 145 Abs 2 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne E***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Beim Nötigungsdelikt der Erpressung ist eine allfällige Rückzahlungsfähigkeit und Rückzahlungswilligkeit des Täters unerheblich, weil schon eine zeitweilige faktische Vermögensvermehrung zur Erfüllung des Tatbestandes hinreicht. Entscheidungstexte 15 Os 50/96 Entscheidungstext OGH 18.04.1996 15 Os 50/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §105 Abs1StGB §115StGB §144 Abs1StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Begriff der Drohung mit einer Verletzung am Körper - Abgrenzung zur Drohung mit einer Verletzung (bloß) an der Ehre: Als gefährliche Drohung im Sinn der Begehungsmittel nach §§ 105 Abs 1 und 202 Abs 1 StGB ist gemäß § 74 Z 5 StGB - unter den dort ferner normierten Voraussetzungen - eine Drohung mit einer Verletzung am Körper anzusehen, wenn damit eine zumindest den... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand K***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 letzter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ihm liegt zur Last, im Sommer 1989 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, den Erich P***** durch gefährliche Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.August 1955 geborene Heinz M***** des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt I. des Urteilssatzes), des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB (II.), des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (III.), des Verbrechens der schweren Erpressung nach den §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 (ergänze: Z 1) StGB (IV.), des Vergehens des... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria H***** des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 18.Oktober 1989 in L***** der Verkäuferin Maria S***** durch nicht erhebliche Gewaltanwendung gegen ihre Person eine Flasche Weinbrand im Wert von 165 S mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung wegnahm. Dieses Urteil ficht die Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit. a und b StPO gestützt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Juni 1967 geborene Franjo M*** des Verbrechens des Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs 1 und) Abs 2 StGB (SSt. 51/50; LSK 1985/8) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.November 1989 in Wien 1./ seiner Lebensgefährtin Ilinka N*** durch Schläge gegen den
Kopf: und durch die Drohung, sie aus dem Fenster zu werfen, wobei er ein im zweiten Stock gelegenes Wohnungsfen... mehr lesen...
Norm: StGB §2 AStGB §74 Z5StGB §144 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob den (die) Täter eine Garantenpflicht trifft, ist keine Frage der Rechtswidrigkeit des Unterlassens sondern ein objektives Tatbestandsmerkmal. Wenn den (die) Drohenden eine Garantenpflicht (im Sinn des § 2 StGB) trifft, kann auch durch die Androhung einer Unterlassung eine gefährliche Drohung begangen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten, nämlich der am 18.Juni 1972 geborene Klaus M***, der am 3.September 1971 geborene Andreas J*** und der am 28.Dezember 1972 geborene Alfred S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach dem § 142 Abs. 2 und dem § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach versuchten sie am 15.Mai 1989 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (§ 12 StGB) dem (damals 13-jährigen) Wolfgang S*** durch Drohung mit gegenwär... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 1.Mai 1967 geborene Kellner Horst D*** und der am 20.April 1967 geborene Verkäufer Christian K*** des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB (I) und des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (II) schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, I. in Klagenfurt in der Strafsache AZ 8 Vr 1.309/86 des Landesgerichtes Klagenfurt als Zeugen bei ihrer ... mehr lesen...