Norm: StGB §28 CbStGB §105 Abs1 EStGB §143 Abs1 CStGB §144 Abs1
Rechtssatz: Dem vollendeten Raub unmittelbar nachfolgende gefährliche Drohungen, die sich gegen die Person des Beraubten selbst richten, werden durch die im Sinne des § 142 StGB strafbare Vorhandlung dann - als straflose Nachtat - nicht konsumiert, wenn sie bezwecken, den abermals Bedrohten über die vorausgegangene, auf gewaltsame Wegnahme oder Abnötigung einer fremden beweglichen ... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs1StGB §215StGB §216
Rechtssatz: Erpressung einerseits und Förderung gewerbsmäßiger Unzucht und Zuhälterei andererseits stehen zueinander weder im Verhältnis der Spezialität noch in jenen der Konsumtion. Entscheidungstexte 11 Os 155/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 11 Os 155/78 9 Os 76/79 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs1StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Abgrenzung zwischen Nötigung zum Beischlaf und Erpressung (hier: Nötigung einer bloß zur entgeltlichen Duldung eines außerehelichen Geschlechtsverkehrs bereiten Person weiblichen Geschlechtes, dies unentgeltlich zu tun. Entscheidungstexte 13 Os 135/77 Entscheidungstext OGH 19.01.1978 13 Os 135/77 Veröff: EvBl 1978/133 S 402 ... mehr lesen...