Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 5. Mai 1961 geborene beschäftigungslose Manfred Johann A und der am 2. Februar 1961 geborene Versicherungsangestellte Werner B auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, 1. und 2. Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Graz (und im Faktum A 5 in Fernitz) nachgenannten Personen durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwe... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, Absatz eins und Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 2 StGB. schuldig erkannt wurde, ist vom Ob... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben einem anderen Angeklagten der am 5. Oktober 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Martin B unter anderem des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 'zweiter und dritter Fall' sowie § 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben einem anderen Angeklagten der am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der am 16. November 1963 geborene Schüler Johann Helmut (im Urteil unrichtig: Herbert) A des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1 StGB sowie des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2 und Abs 3 (letzter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der am 16. November 1963 geborene Schüler Johann Helmut (im Urteil unrichtig: Herbert) A des Vergehens des Diebstahl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinrich A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 2, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 20. April 1982 in Michaelnbach in einer Seitenkapelle der Pfarrkirche, sohin in einem der Religionsausübung dienenden Raum, unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch eine ihm aufgetragene Arbeit geschaffen worden war, fremde bewegliche Sachen, und zwar 150 S Bar... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3 StGB §313 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StGB § 313 heute StGB § 313 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Diebstähle aus Paketen während ihrer Beförderung durch die Post.
Entscheidungstexte 12 Os 133/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z3 D3 StGB §313 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 StGB § 313 heute StGB § 313 gültig ab 01.01.1975 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z2 D2 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Diebstähle aus Paketen während ihrer Beförderung durch die Post.
Entscheidungstexte 12 Os 133/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene Autospenglerlehrling Harald B (außer anderen Angeklagten) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 3 StGB (Punkte A 1. und 2. des Urteilssatzes) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (Punkt B) schuldig erkannt, weil er zu A: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene Autospenglerlehrling Harald B (außer anderen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.April 1943 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Georg A (zu 1) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 erster (und ersichtlich gemeint: auch zweiter) Fall StGB und (zu 2) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Darnach hatte er in Wien am 17. September 1981 in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Radoslav B als Raubgenossen durch gegen Bedienstete und Kunden des Postamts Fa... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Entscheidendes Kriterium eines Gesellschaftsdiebstahls ist, daß mindestens zwei Personen im Einverständnis über die Verübung eines Diebstahls zur Tatzeit am T... mehr lesen...
Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Leoben erhob am 27.August 1981 gegen die am 22.April 1963 geborene Kellnerin Ingrid B und die am 28.Juni 1964 geborene, sohin noch jugendliche Doris A Anklage wegen Vergehens des (teils vollendeten, teils versuchten) Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und 15 StGB, weil sie am 9.Juli 1981 in Leoben in Gesellschaft als Beteiligte mit Bereicherungsvorsatz 1.) einen Pulli und eine Damenhose im Werte von 648 S der Firma X-Kaufhaus weggenommen s... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Entscheidendes Kriterium eines Gesellschaftsdiebstahls ist, daß mindestens zwei Personen im Einverständnis über die Verübung eines Diebstahls zur Tatzeit am T... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 13. Juni 1961 geborenen beschäftigungslosen Markus A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 (richtig auch: Z 2) StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 28. Juli 1981 in Graz der Rosa B (auch C) in Gesellschaft als Beteiligter mit den abgesondert verfolgten Peter D, Manfred E (richtig: F) und Horst G Bargeld und Kantinenw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.März 1965 geborene Hilfsarbeiter Anton A und der am 17.Februar 1966 geborene Schüler Thomas Mario B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.März 1965 geborene Hilfsarbeiter Anton A und der am 17.Februar 1966 geborene Schüler Thomas Mario B des Verbrechens des schweren Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt; nach Inhalt des U... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Diebsgenosse ist auch, wer die zur eigentlichen Tatausführung entschlossenen Komplizen in die Nähe des Tatorts bringt, dort anschließend ihre Rückkehr abwarte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 9.Jänner 1956 geborene Kellner Reinhard B des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 11.Juni 1980 in Wien in Gesellschaft der Mitangeklagten Wolfgang A und Herbert C als Beteiligter fremde bewegliche Sachen, und zwar a) dem Walter D durch Abreißen eines hölzernen Fensterladens, Einschlagen einer Fensterscheibe und Einsteigen in de... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz:
Diebsgenosse ist auch, wer die zur eigentlichen Tatausführung entschlossenen Komplizen in die Nähe des Tatorts bringt, dort anschließend ihre Rückkehr abwarte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Mai 1959 geborene beschäftigungslose Gheorghe A und der am 26.Oktober 1953 geborene beschäftigungslose Eugen B - zwei rumänische Flüchtlinge - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Anwendungsfall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Mai 1959 geborene beschäftigungslose Gheorghe A und der am 26.Oktober 1953 geborene beschäftigungslose Eugen B - zwei rumänische Flüchtl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. Oktober 1962 geborene beschäftigungslose Alfred A und der am 22. August 1961 geborene Marion B (auf Grund des jeweiligen Wahrspruchs der Geschwornen) wie folgt schuldig erkannt: Alfred A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 Alfred A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer eins sowie 3, 128 Abs. 1 Z 4, 12... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 8.Oktober 1954 geborene Christine A des in der Zeit von Oktober 1979 bis Dezember 1980 in Wien zum Nachteil der Firma B Handelswaren GesmbH. und Co.KG., bei der sie als Bedienerin beschäftigt gewesen war, verübten Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 128 Abs. 2, 130 StGB von jeweils mindestens 200 Stück Blusen, 120 Stück Kleidern, 10 Stück Kostümen, 15 Stück Mänteln, 60 Stück Stric... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6. Dezember 1962 geborene Gelegenheitsarbeiter Hugo A, der am 4. März 1962 geborene Elektrikergehilfe Günther D und der am 9. Juli 1961 geborene Sattler- und Riemergeselle Dieter E des Vergehens des versuchten Diebstahls nach § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), der am 25. Februar 1962 geborene Fliesenleger Gerhard B und der am 3. August 1961 Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6. Dezember 1962 ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 6.Jänner 1931 geborene Hildegard A und ihr am 14.April 1912 geborener Ehegatte Rudolf A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3, 130 StGB, Hildegard A auch nach § 128 Abs. 2 StGB und Rudolf A nach § 128 Abs. 1 Z. 4 Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 6.Jänner 1931 geborene Hildegard A und ihr am 14.April 1912 geborener Ehegatte Rudolf A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßig... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz: Gesellschaftsdiebstahl setzt zwar keine vorherige Verabredung, wohl aber einen gemeinsamen Tatentschluß, ein - wenn auch nur in schlüssiger Weise - vor Beginn o... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte die Jugendlichen Werner A, geboren am 4.Mai 1964, und Reinhard B, geboren am 28.Juli 1964, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1 StGB schuldig. Den Genannten liegt zur Last, am 13.September 1980 in Gesellschaft einen Werkzeugkoffer samt Inhalt im Gesamtwert von etwa 1.000 S der Straßenmeisterei Raabs an der Thaya mit dem Vorsatz weggenommen zu haben, Werner A unrechtmäßig zu bereichern. Gemäß § 13 Abs 1 JGG. wurden bei beide... mehr lesen...
Norm: StGB §127 Abs2 Z1 D1 StGB § 127 heute StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987
Rechtssatz: Gesellschaftsdiebstahl setzt zwar keine vorherige Verabredung, wohl aber einen gemeinsamen Tatentschluß, ein - wenn auch nur in schlüssiger Weise - vor Beginn o... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. Dezember 1947 geborene Landwirt Horst A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. September 1979 in Strobl in Gesellschaft des bereits rechtskräftig verurteilten Helmut B als Beteiligten (§ 12 StGB) der Erika C einen Bargeldbetrag von etwa DM 20,-- und eine Flasche Magenbitter im Wert von S 528,-- durch Einbruch in das Bahnhofsbuffet mit dem Vorsa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.September 1961 geborene Dreher Ernst A, der am 22.Dezember 1960 geborene Mechaniker Christian B und der am 21.Juni 1961 geborene Gartenarbeiter Roland C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB., Ernst A und Christian B des weiteren des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. August 1965 geborene Mehmet Ali A (außer einer weiteren strafbaren Handlung - § 83 Abs 1 StGB), ferner der am 10. November 1964 geborene Ramazan B und schließlich der am 4. Jänner 1967 geborene Ayhan C, drei Jugendliche türkischer Staatsangehörigkeit, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. März 1981 in Feldkirch in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß ... mehr lesen...