Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Franz G*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Hackenbuchner, öffentlicher Notar in Salzburg, wegen Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 136 GBG, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen de... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, ein Sozialhilfeverband iSd § 21 Abs 1 stmk Sozialhilfegesetz, LGBl 1998/29 in der geltenden Fassung (in der Folge als „SHG“ bezeichnet), begehrt gemäß § 21 Abs 15 SHG von der beklagten Gemeinde die dort geregelte sogenannte Sozialhilfeumlage vorläufig für den Monat März 2010 in Höhe des Klagsbetrags. Die Beklagte sei ihrer Zahlungsverpflichtung nach der zitierten Bestimmung nicht nachgekommen. Sie habe den Finanzierungsbedarf anerkannt, jedoch gleich... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ 314 GB ***** (öffentliches Wassergut) ist das Eigentumsrecht für die Antragstellerin einverleibt. Ob der Liegenschaft EZ 303 GB ***** (öffentliches Gut - Straßen und Wege), das ua das Grundstück 3099/4 („Gewässer fließ.“) umfasst, ist das Eigentumsrecht für die Stadtgemeinde F***** (in der Folge immer: Stadtgemeinde) einverleibt. Mit am 1. 12. 2009 beim Grundbuchsgericht eingelangtem Gesuch beantragt die Antragstellerin unter Vorlage einer Anerkenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 703 KG ***** R***** mit dem Grundstück .268. Sie hat die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 21. 12. 2006 erworben. Zuvor war dem Grundstück .268 ein Trennstück („Teilstück 1“) des mit Teilungsplan vom 2. 11. 2005 geteilten, der EZ 89 KG R***** inneliegenden, Grundstücks 693/2 zugeschrieben worden. Der nach Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens verstorbene, ursprünglich beklagte Dr. W***** A***** (im Folgen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 410, die Revisionsrekurswerberin Eigentümerin der EZ 166, beide Grundbuch *****. Ob der Liegenschaft EZ 166 ist zu C-LNr 1a zu TZ 1094/53 die Dienstbarkeit des Gehens, Fahrens und Reitens für EZ 18 einverleibt. Die EZ 18 stand vormals im Eigentum der S*****AG. Mit Kaufvertrag vom 27. 11. 1952, verbüchert unter TZ 1094/53, verkaufte die S*****AG den Käufern Johann und Theresia K***** aus der EZ 18 eine ... mehr lesen...
Norm: AMSG §1 Abs1KrntGVG 1994 §2
Rechtssatz: Das Kärntner Grundverkehrsgesetz 1994 gilt nur für den Rechtserwerb unter Lebenden (§ 2). Durch diese Formulierung wird jedoch lediglich die Geltung dieses Gesetzes für den Erwerb von Todes wegen augeschlossen. Unter Erwerb von Rechten unter Lebenden fällt auch der Rechtserwerb durch eine juristische Person von einer solchen (hier: der Rechtserwerb durch das Arbeitsmarktservice Österreich, dem gemäß... mehr lesen...
Norm: GBG §136TirGVG §2TirGVG §3 Abs1
Rechtssatz: Eine Berichtigung des Grundbuches nach § 136 GBG hat zur Voraussetzung, dass nachträglich eine Rechtsänderung außerbücherlich eingetreten ist. Daraus folgt, dass auch eine Einverleibung im Sinne des § 136 GBG eine Eintragung in das Grundbuch darstellt, die einen Rechtserwerb im Sinne des § 3 Abs 1 TirGVG 1983 zum Gegenstand hat. Damit darf auch eine solche Eintragung nur bei Vorliegen der in § 2... mehr lesen...
Norm: TirGVG §2TirGVG §3 Abs1 lita
Rechtssatz: § 3 Abs 1 lit a TirGVG 1983 bestimmt, daß jeder originäre oder derivative Eigentumserwerb der Zustimmung der Grundverkehrsbehörde bedarf, ohne daß das Gesetz für Verschmelzungsvorgänge eine Ausnahme machte. Entscheidungstexte 5 Ob 131/94 Entscheidungstext OGH 19.12.1995 5 Ob 131/94 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: RGV §2
Rechtssatz: Der Besuch eines von der Arbeitsmarktverwaltung im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Förderungsmaßnahmen (§§ 19 ff AMFG BGBl 1969/31) organisierten Kurses ist eine Dienstreise (§ 2 Abs 1 RGV) und keine Dienstzuteilung (§ 2 Abs 3 RGV), weil keine - sei es auch nur vorübergehende - "Dienstleistung" der Arbeitnehmer bei einer anderen "Dienststelle" vorliegt; überdies sind die Teilnehmer während der Dauer des Kurses nich... mehr lesen...
Norm: KrntGVG §2
Rechtssatz: Nach § 2 KrntGVG ist die Übertragung des Eigentumsrechtes und die Einräumung des Fruchtgenußrechtes an einem ganz oder teilweise der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung gewidmeten Grundstück durch Rechtsgeschäft unter Lebenden nur mit Zustimmung der Grundverkehrskommission zulässig. Andere Rechtsgeschäfte unter Lebenden, also auch die Einräumung einer Wegeservitut an einem solchen Grundstück, bed... mehr lesen...
Norm: GBG §94 FKrntGVG §2
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen Einverleibung einer Grunddienstbarkeit auf Grund eines Vertrages, dem die grundverkehrsbehördliche Genehmigung (nur) hinsichtlich der darin außerdem enthaltenen Einräumung eines Fruchtgenusses versagt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 7/73 Entscheidungstext OGH 21.02.1973 5 Ob 7/73 Veröff: NZ 1974,74 ... mehr lesen...
Norm: SGG §3SGV §2
Rechtssatz: 1) Gesetzmäßigkeit des § 2 Abs 2 Satz 4 der SGV, BGBl 1947/19. 2) die Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Suchtgiftbewilligung liegt im freien Ermessen der Behörde. VfGH vom 30.09.1950, Zl B 93/50; Veröff: JBl 1951,87 Entscheidungstexte 12 Os 150/71 Entscheidungstext OGH 30.11.1971 12 Os 150/71 Vgl; Beisatz: Ablehnung der Antragstellun... mehr lesen...
Mit Übergabsvertrag v 28. 9. 1965 übergab Franz S den Beklagten seine Liegenschaften EZ X und EZ Y im Ausmaß von 7 ha 76 ar. In diesem Vertrag wurde festgestellt, daß er zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung durch die Grundverkehrskommission bedürfe. Diese wurde am 21. 1. 1966 erteilt. Am 19. 6. 1967 wurde der Vertrag grundbücherlich durchgeführt. Am 18. 1. 1968 gab die Klägerin den beiden Beklagten gerichtlich bekannt, daß sie den mit Franz S abgeschlossenen und am 19. 6. 1967 grund... mehr lesen...
Norm: nö GVG §2
Rechtssatz: Unter der in der Verordnung der nö Landesregierung LGBl für das Land NÖ 1960/234 aufscheinenden Bezeichnung "Katastralgemeinde Wiener Neustadt" kann nicht die Katastralgemeinde Wiener Neustadt - Vorstadt verstanden werden. Entscheidungstexte 3 Ob 291/61 Entscheidungstext OGH 02.08.1961 3 Ob 291/61 European... mehr lesen...
Die Kläger, die Eltern des Erstbeklagten und Schwiegereltern der Zweitbeklagten, begehren auf Grund der schriftlichen Verpflichtungserklärung der Beklagten vom 16. Oktober 1951, es werde festgestellt, daß ihnen das alleinige und uneingeschränkte Fruchtgenußrecht an Teilen der Grundstücke 164 und 158 Wald, EZ. 103 Gb. W., zustehe. Außerdem seien die Beklagten schuldig zu erklären, daß sie in die grundbücherliche Einverleibung des Fruchtgenußrechtes willigen. Das Erstgericht wies die ... mehr lesen...
Norm: GVG 1946 §1GVG 1946 §2oö GVG §23
Rechtssatz: Rechtsgeschäfte zwischen nahen Verwandten, die nach dem GVG nicht genehmigungspflichtig waren, dies jedoch nach Inkrafttreten des oö GVG für dessen Anwendungsbereich nunmehr sind, bedürfen keiner Genehmigung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn die noch während der Geltungsdauer des GVG abgeschlossen wurden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...