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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 28.01.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages und der besoldungsrechtlichen Stellung. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft XXXX vom 15.09.2021 wurde gemäß § 169f Abs. 3 und 4 GehG das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei zum Ablauf des 28.02.2015 mit 3.220,8334 Tagen festgesetzt und de... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.11.2021 wurde gemäß § 169f Abs. 3 und 4 GehG das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei zum Ablauf des 28.02.2015 mit 11.559,3334 Tagen festgesetzt. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde) vom 15.11.2021 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 14.04.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung ihres 18. Lebensjahres liegenden Zeiten (konkret die bei einem Geometer im Zeitraum vom 01.08.1976 bis 03.01.1979 absolvierten Zeiten einer Lehre) und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.01.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei die besoldungsrechtliche Einstufung gemäß ihres mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) vom 19.11.2012 festgesetzten Vorrückungsstichtages unter Berücksichtigung „geltender oberstgerichtlicher Judikatur“ und die Nachzahlung der daraus resultierenden B... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 29.10.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung am 01.05.2014 samt Nachzahlung der Differenzbeträge. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 03.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Präsidenten des Oberl... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Kommando Logistik vom 21.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 15.05.2017 beim Bundesverwaltungsgericht einlangte und der Gerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 14.05.2013 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Kommando Logistik vom 23.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 15.05.2017 beim Bundesverwaltungsgericht einlangte und der Gerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Kommando Logistik vom 23.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 15.05.2017 beim Bundesverwaltungsgericht einlangte und der Gerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 27.05.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Lehrzeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 10.06.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.07.2014 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) wies diesen Antrag ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.02.2017 beantragte die beschwerdeführende Partei im Wege ihres damaligen Rechtsvertreters mit Hinweis auf Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Verwaltungsgerichtshofes die „Feststellung des korrekten diskriminierungsfreien Besoldungsdienstalters“ und die „Nachzahlung von Bezugsdifferenzen, die sich unter Berücksichtigung der gesa... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 15.04.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 2... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie „allenfalls die Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass“. 2. Der Präsident des Oberlandesgerichtes XXXX wies diesen Antrag mit Bescheid vom 14.07.2015 als unzulässig zurück. 2. Der Pr... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 12.05.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid vom 03.05.2011 wies der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport diesen Antrag der beschwerdeführenden... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.08.2020 übermittelte die Präsidentin des Rechnungshofes (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei (einem Prüfer des Bereichs Gesundheit und Gesundheitsplanung am Rechnungshof) das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 04.08.2020 übermittelte die Präsi... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 29.05.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung der daraus resultierenden Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid vom 15.04.2015 wies der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport den Antrag der beschwerdeführenden Partei al... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, der sich in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund befindet, stellte am08.03.2010, damals noch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, sowie am 25.11.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) vom 08.05.2015 wies die belangte Behör... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24.04.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 25.04.2020 eine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Kommando Streitkräfte (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17.08.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. 1. Das Kommando Streitkräfte (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17.08.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16.01.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 22.01.2021 eine Stellungnahme ab. 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 22.04.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX vom 08.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 vom 08.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdefüh... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 29.12.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 17.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 17.01.2017 wu... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.05.2010, verbessert mit Formular vom 15.09.2010, einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid des Landespolizeikommandos XXXX vom 01.08.2011 wurde der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers mit 16.04.1991 ermittelt und festgehalten, dass dies keine Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung bewirke. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraf... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 10.05.2013 einen ersten Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-530/13, Schmitzer, ausgesetzt. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde wurde de... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 20.01.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 03.07.2015 wurde der Antrag zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 03.07.2015 wurde der Antrag zurückgewiesen. Die beschwerdeführende Partei e... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 29.04.2013 einen Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Bundesministers für Inneres (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 12.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 28.03.20... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 16.09.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Bundesministers für Inneres (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 17.01.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 28.03.2017 beim B... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2015, W122 2001789-1, wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ab 27.08.2009 ein Gehalt der Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 4, Gehaltsstufe 15, mit nächster Vorrückung am 01.07.2010, gebührt. Eine dagegen erhobene Amtsrevision wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12.09.2016 zurückgewiesen. Am 02.11.2016 beantragte ... mehr lesen...