Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Kommando Logistik vom 22.03.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, welche am 15.05.2017 beim Bundesverwaltungsgericht einlangte und der Gerich... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 21.11.2012 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-530/13, Schmitzer, ausgesetzt. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 02.07.2010, verbessert mit Formular vom 13.10.2010, einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid des Landespolizeikommandos XXXX vom 12.11.2011 wurde aufgrund dieses Antrags der 10.08.1990 als Vorrückungsstichtag ermittelt und festgehalten, dass dies keine Änderung der besoldungsrechtlichen Stellung bewirkt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskr... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 25.02.2013 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 14.01.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-530/13, Schmitzer, ausgesetzt. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 14.01.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten. 2. Das – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Streitkräfteführungskommando wies diesen Antrag mit Bescheid vom 29.06.2015 als unzulässig zurück. Dazu führte das Streitkräfteführung... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 23.11.2020 übermittelte die Buchhaltungsagentur des Bundes (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 23.11.2020 übermittelte die Buchhaltungsagentur des Bundes (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 10.07.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 10.07.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist zur Dienstleistung der Landespolizeidirektion Niederösterreich zum Dienst zugewiesen. Am 21.08.2013 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf besoldungsrechtliche Einstufung unter Bezugnahme auf dem Bescheid vom 26.06.2012. Am 04.06.2020 langte bei der Behörde eine Säumnisbeschwerde wegen Säu... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 18.12.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab die Beschwerdeführerin am 14.04.2021 eine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16.09.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer keine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vo... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 29.10.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 01.12.2020 eine Stellungnahme ab. 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben v... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 11.03.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 18.03.2021 eine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Bescheid des XXXX vom XXXX 1984 wurde mit Wirksamkeit vom XXXX 1984 der XXXX 1981 als Vorrückungsstichtag der beschwerdeführenden Partei festgesetzt. Mit Bescheid des römisch 40 vom römisch 40 1984 wurde mit Wirksamkeit vom römisch 40 1984 der römisch 40 1981 als Vorrückungsstichtag der beschwerdeführenden Partei festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Kärnten ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Salzburg (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Salzburg (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei ge... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am XXXX 2019 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Die beschwerdeführende Partei stellte am römisch 40 2019 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesministers für Inneres (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f Geh... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 11.11.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 12.06.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Die beschwerdeführende Partei erhob dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, das diesen Bescheid mit Erk... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 13.10.2010 einen ersten Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 21.02.2011 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages abgewiesen. Am 29.08.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei neuerlich die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bildungsdirektion für Steiermark (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Wien (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Landespolizeidirektion Wien (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß Para... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bundesministerin für Landesverteidigung (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bundesministerin für Landesverteidigung (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdefüh... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Österreichischen Post AG (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Österreichischen Post AG (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Österreichischen Post AG (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f GehG 1956 neu festgesetzt. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der Österreichischen Post AG (in weiterer Folge: belangten Behörde) wurde von Amts wegen das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 19.05.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 19.05.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführend... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 24.08.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführend... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 16.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 16.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführend... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der amtswegigen Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 09.10.2020 übermittelte die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführend... mehr lesen...