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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Bundesministerin für Justiz (in weiterer Folge: belangte Behörde) übe... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Das Kommando Streitkräfte (nunmehr Direktion 1 – Einsatz [in weiterer Fol... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.04.2010 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. Gemäß § 169f Abs. 3 und 4 GehG idF der 2. DRN 2019 hatte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) die besoldungsrechtliche Stellung des Beschwerdeführers im Rahmen dieses bereits anhängigen Verfahrens durch Feststellung des Besoldungsdienstalters zum Ab... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 26.03.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ab. 1. Der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 26.03... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 19.05.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer keine Stellungnahme ab. 1. Das Personalamt römisch 40 der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 09.06.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 13.12.2021 eine Stellungnahme ab. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Bundesministerin für Landesverteidigung (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 02.06.2020 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer am 15.06.2020 eine Stellungnahme ab. 1. Die Bundesministerin für Landesverteidigung (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Besch... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 09.06.2022 das Ergebnis der Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung gemäß § 169f Abs. 1 GehG. Dazu gab der Beschwerdeführer keine Stellungnahme ab. 1. Das Personalamt römisch 40 der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) übermittelte d... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Das Kommando Streitkräfte (nunmehr: Direktion 1 – Einsatz; in weiterer Fo... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Bildungsdirektion für XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) üb... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Aufgrund der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, sah sich der... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Bundesministerin für Landesverteidigung (in weiterer Folge: belangte ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in weiterer Folge: b... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Aufgrund der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, sah sich der... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Aufgrund der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, sah sich der... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 12.01.2015 beantragte die – sich mit Ablauf des 30.09.1993 im Ruhestand befindende – beschwerdeführende Partei die nachträgliche Verbesserung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung mittels Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten. 2. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (in der Folge: die Behörde) wies diesen Antrag ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 06.05.2013, eingelangt am 01.07.2013, beantragte die – sich seit Ablauf des 30.09.2011 im Ruhestand befindende – beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten sowie die Nachzahlung von Bezügen aus diesem A... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Ant... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Ant... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 20.03.2013 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (in weiterer Folge: EuGH) in der Rechtssache C-530/13, Leopold Schmitzer gegen Bundesministerin für Inneres, ausgesetzt. Mit Beschei... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid des Kommando Einsatzunterstützung vom 26.11.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Die beschwerdeführende Partei erhob dagegen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, das diesen Bescheid mit Erkenntnis vom 10.11.2016, W122 2118616-1, ersatz... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 22.04.2010 (verbessert mit Schreiben vom 15.10.2010) einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Die beschwerdeführende Partei stellte weiters am 07.01.2014 einen Antrag auf Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 30.04.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidun... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 17.04.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetz... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte im Jahr 2010 einen Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzg... mehr lesen...