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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht seit dem 01.07.1990 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 27.05.2010 stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. Mit dem bekämpften Bescheid vom 02.02.2011 wurde der Antrag abgewiesen. Die... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 13.07.2020 teilte die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei mit, dass aufgrund der 2. Dienstrechts-Novelle eine Berechnung des Besoldungsdienstalters zu erfolgen hat. Die beschwerdeführende Partei führte mit Schreiben vom 30.11.2020 aus, dass sie keine zusätzlichen Vordienstzeiten hä... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 05.05.2015 stelle die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. In dem bekämpften Bescheid wurde das Besoldungsdienstalter mit Ablauf des 28.02.2015 mit 9.003,3... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 28.01.2020 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer Zeiten vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten. Mit dem bekämpften, im
Spruch: angeführten Bescheid, wurde das Besoldungsdienstalter mit 12.955,8334 Tagen festgelegt. Gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 07.07.2014 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer Zeiten vor ihrern 18. Geburtstag auf ihren Vorrückungsstichtag. Mit dem bekämpften, im
Spruch: angeführten Bescheid, wurde das Besoldungsdienstalter mit 12.106,8334 Tagen festgelegt. Gegen ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit dem 31.12.2012 in den Ruhestand übergetreten. Am 13.11.2013 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten auf den Vorrückungsstichtag. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Landespolize... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 21.07.2014 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer Zeiten vor ihrem 18. Geburtstag auf ihren Vorrückungsstichtag. Mit dem bekämpften, im
Spruch: angeführten Bescheid, wurde das Besoldungsdienstalter mit 13.019,3334 Tagen festgelegt. Gegen diesen B... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 26.04.2010 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei „sicherheitshalber“ einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer Zeiten vor ihrem 18. Geburtstag auf ihren Vorrücksstichtag. Am 28.02.2011 erließ die Behörde einen abweisenden Bescheid (GZ 8011/1275-PA/2011). Am 26.02.2013 erfolgte ein Parte... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 04.09.2014 begehrte die beschwerdeführende Partei u.a. die diskriminierungsfreie Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtags, insbesondere unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag gelegenen Zeiten. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Oberösterreich (in weiterer Folge: belangte Behörde) v... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 17.04.2010 stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten. Mit dem im
Spruch: erwähnten Bescheid, wurde das Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 20.02.2015 mit 9.186,8334 Tagen festge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlicheren Stellung und Berücksichtigung der von dem 18. Geburtstag zurückliegenden Vordienstzeiten. Mit im
Kopf: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde dem Antrag des Beschwerdeführers entsprochen und das Besoldungsdienstalter mit 11196,3334 Tagen festgelegt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 27.05.2013 begehrte die beschwerdeführende Partei u.a. die diskriminierungsfreie Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtags, insbesondere unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag gelegenen Zeiten. Mit Bescheid vom 24.05.2015 wurde der Antrag zurückgewiesen. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsger... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Beschwerdeführer wurde seitens der belangten Behörde anlässlich der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 vorgehalten, dass sich sein Besoldungsdienstalter ändert werde. Mit im
Kopf: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde nach Durchführung eines Parteiengehörs festgestellt, dass das Besoldungsdienstalter mit Ablauf des 28.02.2015 an Tagen gemessen, 8.091,8334 betrage. Der Beschwerdeführer erachtete sich ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 25.04.2010 stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten. Mit Schreiben vom 19.02.2020 wurde der beschwerdeführenden Partei der Sachverhalt mitgeteilt. Mit Schreiben vom 24.08.2020 b... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 02.09.2020 wurde der beschwerdeführende Partei seitens der belangten Behörde mitgeteilt, dass das Besoldungsdienstalter entsprechend der 2. Dienstrechts-Novelle 2019 neu zu berechnen sei. Die beschwerdeführende Partei brachte in der Folge eine Stellungnahme ein. Mit dem bekämpften, im
Spruch: angeführten Besc... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die beschwerdeführende Partei verstarb am 14.05.2022. Am 01.11.2012 stellte die beschwerdeführende Partei bei ihrer Dienstbehörde einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung. Mit Bescheid vom 22.04.2021 hat die Landespolizeidirektion Oberösterreich den Antrag abgewiesen. Mit Beschluss... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht seit dem 31.05.1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht seit dem 31.05.1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 29.07.2019 beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages bzw. der ordnungsrechtlichen Stellung unt... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die beschwerdeführende Partei wurde gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG in Anwendung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 58/2019 in das Besoldungsdienstalter übergeführt wodurch mittels dem oben bekämpften Bescheid ein Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015 mit 12.105,8334 Tagen festgesetzt wurde.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die beschwerdeführende Partei wurde gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG in Anwendung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 58/2019 in das Besoldungsdienstalter übergeführt wodurch mittels dem oben bekämpften Bescheid ein Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015 mit 12.259,8334 Tagen festgesetzt wurde.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Die beschwerdeführende Partei wurde gemäß § 169f Abs. 1 und 4 GehG in Anwendung der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I Nr. 58/2019 in das Besoldungsdienstalter übergeführt wodurch mittels dem oben bekämpften Bescheid ein Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015 mit XXXX festgesetzt wurde. Die beschw... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit dem 31.05.2013 in den Ruhestand übergetreten. Am 03.05.2010 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten auf den Vorrückungsstichtag. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Landespolize... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit dem 01.12.2011 in den Ruhestand übergetreten. Am 14.02.2013 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag auf Neufestsetzung des besoldungsrechtlichen Dienstalters. Mit dem im
Spruch: erwähnten Bescheid, wurde unter S das Besoldungsdienstalter zum Ablauf des 28.02.2015... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit dem 01.12.2011 in den Ruhestand übergetreten. Am 19.03.2013 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten auf den Vorrückungsstichtag. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Leiters des ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist seit dem 31.03.2013 in den Ruhestand übergetreten. Am 14.02.2013 bei der Behörde einlangend, stellte die beschwerdeführende Partei einen Antrag rückwirkender Anrechnung ihrer vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten auf den Vorrückungsstichtag. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid des Leiters des ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 11.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Ant... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 16.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde dieser Ant... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Bundesministerin für Justiz (in weiterer Folge: belangte Behörde) übe... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 02.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung der vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommando (nunmehr Direktion 1 – Einsatz [in weiterer Folge: belangte Behörde]) vom 18.05.2015 wurde dieser Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Die Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) ü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, BGBl. I 58/2019, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Mit Wirksamkeit vom 08.07.2019 erfolgte durch den Gesetzgeber mit der 2. Dienstrechts-Novelle 2019, Bundesgesetzblatt Teil eins, 58 aus 2019,, eine Novellierung des Besoldungsrechts. Das Finanzamt XXXX (nunmehr: Finanzamt Österreich) [in weiterer Folge: ... mehr lesen...