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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 28.04.2021 übermittelte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 28.04.2021 übermittelte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 15.06.2020 übermittelte das Kommando Streitkräftebasis der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG, wozu die beschwerdeführende Partei keine Stellungnahme abgab. 1. Mit Schreiben vom 15.06.2020 übermittelte das Kommando Streitkräftebasis der beschwerdeführenden Partei das Erg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 24.08.2021 übermittelte die Bundesministerin für Landesverteidigung (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Mit Schreiben vom 24.08.2021 übermittelte die Bundesministerin für Landesverteidigung (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Amt der Universität XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 10.01.2022 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Das Amt der Universität römisch 40 (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 10.01.2022 das Erg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 21.02.2013 erstmals einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 setzte diese das Verfahren bis zur Vorabentscheidung durch den EuGH in der Rechtssache C-530/13, Leopold Schmitzer gegen Bundesministerin für Inneres, aus. 2. Mit Bescheid der Landespol... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, der sich seit 01.03.2022 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund befindet, stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wies die belangte Behörde die Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 2. Mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 28.10.2013 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) vom 08.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurückgewiesen. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 27.03.2017 wies die belangte Behörde den Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ab. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 29.06.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 22.03.2017 wies die belangte Behörde den Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ab. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 21.03.2017, vom Beschwerdeführer übernommen am 30.03.2017, wies die belangte Behörde den Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ab. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 22.03.2017 wies die belangte Behörde den Antrag auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung ab. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 28.01.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. 2. Das – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Streitkräfteführungskommando wies diesen Antrag mit Bescheid vom 06.05.2015 als unzulässig zurück. Dazu f... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 15.04.2010 und 06.05.2013 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten (Lehre als KFZ-Mechaniker vom 01.08.1968 bis 16.08.1971) sowie die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 03.04.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. In der Folge beantragte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 14.07.2014 erneut die Neufestsetzung ihres Vorrücku... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.04.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Lehrzeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Das – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Landespolizeikommando XXXX setzte den Vorrückungsstichtag der beschwerdeführe... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2014 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) wies diese... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 08.04.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten und die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge. 2. In der Folge beantragte die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 02.05.2013 erneut die Neufestsetzung ihres Vorrücku... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2014 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Zeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) wies diesen Antrag ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 29.01.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei hinsichtlich der erfolgten Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung die Berücksichtigung der geltenden „oberstgerichtliche[n]“ Judikatur. 2. Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (in der Folge: die Behörde) wies diesen Antrag mit Bescheid vom 26.05.2015 als unzulässig zurück. Dabei fü... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...