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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei erhob gegen den im
Spruch: genannten Bescheid in Angelegenheit des Besoldungsdienstalters fristgerecht Beschwerde, welche dem Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 04.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages zurückgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.05.2015 wurde der Antrag auf... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 12.08.2014 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten gemäß geltender „oberstgerichtlicher Judikatur“. 2. Mit Bescheid vom 22.04.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in d... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 20.04. und 30.10.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten. In der Folge beantragte die sich ab 01.04.2018 im Ruhestand befindende beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 26.07.2019 die Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung g... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Zeiten. 2. Mit Bescheid vom 11.06.2015 wies der Präsident des Oberlandesgerichtes XXXX diesen Antrag der beschwerdeführenden Partei als unzulässig zurück. Dabei führte der Präsident des Oberlandesgeric... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 05.03.2021 übermittelte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) der beschwerdeführenden Partei das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 und 4 GehG, wozu sie in der Folge Stellung nahm. 1. Mit Schreiben vom 05.03.2021 übermittelte der Bundesminister für Inneres (in der Folge: die Behörde) ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 17.12.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten. 2. Daraufhin setzte das Kommando Streitkräfte (in der Folge: die Behörde) mit Bescheid vom 10.11.2021 das Besoldungsdienstalter der beschwerdeführenden Partei gemäß § 169f Abs. ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 26.04.2021 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 und 4 GehG, wozu die beschwerdeführende Partei keine Stellungnahme abgab. 1. Das Personalamt römisch 40 der Österreichischen Post AG... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Geburtstag liegenden Vordienstzeiten. 2. Die Bundesministerin für Landesverteidigung (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 04.07.2022 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 04.07.2022 da... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 19.05.2021 und 24.02.2023 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Das Personalamt römisch 40 der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwe... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Das Personalamt der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei mit Schreiben vom 19.05.2021 und 06.10.2022 das Ergebnis der Neufestsetzung ihrer besoldungsrechtlichen Stellung iSd § 169f Abs. 1 GehG. 1. Das Personalamt der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) übermittelte der beschwerdeführenden Partei... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 16.04. und 06.12.2010 beantragte die beschwerdeführende Partei die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor dem 18. Lebensjahr liegenden Vordienstzeiten. 2. Der – zu diesem Zeitpunkt zuständige – Stadtschulrat für XXXX setzte mit Bescheid vom 04.12.2013 daraufhin ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid vom 07.07.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 2. Mit Bescheid vom 07.07.2015 wies die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Ne... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 31.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid vom 13.07.2015 wies der Bundesminister für Inneres (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 4. Das Bundesverwaltungsgericht ho... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 07.07.2014 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid vom 26.08.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 2. Mit Bescheid vom 26.08.2015 wies die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) den Antrag auf Ne... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte sowohl am 31.03.2010 als auch am 08.10.2010 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 18.01.2017 wurden diese Anträge abgewiesen. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: bela... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 19.12.2012 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) wurde dieser Antrag abgewiesen. ... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 20.11.2012 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) wurde dieser Antrag abgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) wurde dieser Antrag abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei frist... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 05.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung mit hier verfahrensgegenständlichem Bescheid vom 12.01.2017 abgewiesen. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 wurde der Antrag der beschwerd... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte am 28.02.2013 einen ersten Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 wurde das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-530/13, Schmitzer, ausgesetzt. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion römisch 40 (in weiterer Folge: belangte Behörde) vom ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 02.04.2013 erstmals einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) vom 20.01.2014 setzte diese das Verfahren bis zur Vorabentscheidung durch den EuGH in der Rechtssache C-530/13, Leopold Schmitzer gegen Bundesministerin für Inneres, aus. 2. Mit Bescheid der Landespol... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 03.02.2015 einen Antrag auf Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Mit Bescheid vom 20.05.2015 wies die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: belangte Behörde) die Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zurück. 2. Mit Bescheid vom 20.05.2015 wies die Landespolizeidirektion römisch 40 (in der Folge: belangte Behörde) die Anträge auf ... mehr lesen...