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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer ist am 01.11.1995 in einem öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund eingetreten. Mit Bescheid des Korpskommandos II vom 03.11.1995, GZ. 22.120-3103/15/95, wurde unter Außerachtlassung v... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer beantragte die Verbesserung seiner besoldungsrechtlichen Stellung unter Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten und die Nachzahlung allenfalls daraus resultierender Bezüge. 2. Mit Bescheid vom 17.09.2015 wies das Zollamt Wien (nunmehr Zollamt Österreich) den Antrag des Beschwerdeführers als unzulässig zurück. ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 04.02.2015 (eingelangt am 05.02.2015) beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.05.2012, XXXX sei sein Vorrückungsstichtag zwar mit 02.12.1975 neu festgesetzt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 18.05.2017 (eingelangt am 23.05.2017) beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages, die Ermittlung seiner Einstufung bzw. besoldungsrechtlichen Stellung, die Feststellung seiner Einstufung sowie der ihm ab 01.01.2014 gebührenden Bezüge. Bei seinem Eintritt in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis sei der 02.05.1985 als Vorrückungss... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 27.07.2017 (eingelangt am 27.07.2017) beantragte der Beschwerdeführer die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages, die neue Überleitung aufgrund der Besoldungsreform 2015 sowie die Abrechnung und Nachbezahlung der aus der Vorrückungsstichtagsfestsetzung resultierenden Entgeltdifferenzen. Die vor Vollendung des 18. Lebensjahres gelegenen Vordienstzeiten vom 01.09.1977... mehr lesen...