Entscheidungen zu § 94 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-21 von 21

TE Vwgh Erkenntnis 1995/9/26 95/08/0168

Mit Bescheiden des Magistrats der Stadt Wien, Sozialreferat für den 10. Bezirk, vom 2. September 1994, vom 13. Oktober 1994 und vom 17. November 1994 wurden Anträge des Beschwerdeführers vom 7. Juli 1994, vom 7. September 1994 und vom 7. Oktober 1994 auf Zuerkennung einer Geldaushilfe für sich, seine Ehefrau und das gemeinsame Kind zur Sicherung des Lebensbedarfes abgewiesen. Diese Entscheidungen wurden jeweils damit begründet, daß der Beschwerdeführer trotz nachweislicher Aufforderun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.1995

RS Vwgh 1995/9/26 95/08/0168

Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;SHG Wr 1973 §8 Abs1;SHG Wr 1973 §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0196 E 20. Februar 1996 95/08/0197 E 20. Februar 1996 95/08/0198 E 20. Februar 1996 95/08/0199 E 20. Februar 1996 95/08/0200 E 20. Februar 1996 95/08/0209 E 23. April 1996
Rechtssatz: Für d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1995

RS Vwgh 1995/9/26 95/08/0168

Index: L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140 Abs1;ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;SHG Wr 1973 §8 Abs1;SHG Wr 1973 §9 Abs1;SHG Wr 1973 §9 Abs2 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/08/0196 E 20. Februar 1996 95/08/0197 E 20. Februar 1996 95/08/0198 E 20. Februar 1996 95/08/0199 E 20. Februar 1996 95/08/0200 E 20. Februar 1996 95/08/0209 E 23. April 1996 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/22 91/16/0111

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die im Jahre 1930 geborene Beschwerdeführerin hatte als (ganztägig) Angestellte im Unternehmen ihres im Jahre 1926 geborenen Ehegatten gearbeitet. Laut Lohnzettel hätten ihre Bruttobezüge für das Jahr 1989 S 181.860,-- (laut Gehaltsabrechnung vom 31. August 1990 habe ihr Gehalt brutto S 13.750,-- und netto - nach Abzug der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer - S 10.453,18) betragen. Mit - ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beiderseitigem Einkommen gebühren dem weniger verdienenden Ehegatten 40 Prozent des Nettofamilieneinkommens, abzüglich des eigenen Einkommens (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0096, OGH 26.9.1991, 8 Ob 635/90, RZ 5/1992, S 125). European Case Law ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Ein Unterhaltsanspruch kommt gegen den anderen Ehegatten grundsätzlich nicht in Betracht, wenn beide Ehegatten über ein zur Deckung der ihren gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse hinreichendes Einkommen verfügen. Die Frage, ob die beiderseitigen Einkommen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der VwGH erblickt bei der Übergabe eines Unternehmens an den Sohn des Unternehmers durchaus einen Anlaß für die Zuwendung zB im Sinne der von Dorazil, Kommentar zum Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, 3te Auflage, Wien 1990, S 364, Anm 11.11 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Aus dem Gesetz läßt sich nicht ableiten, daß § 94 Abs 1 ABGB einen Unterhaltsanspruch auch des weniger verdienenden Ehegatten gegen den anderen, unabhängig von der Haushaltsführung, aber nur im Rahmen der Lebensverhältnisse begründet, wenn "wesentlich verschieden hohe Einkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 90/16/0096 2 Stammrechtssatz Die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt grundsätzlich autonom durch die Ehegatten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Primär nach der Gestaltung in diesem Sinn bestimmen sich die den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Auch der haushaltsführende, aber erwerbstätige (voll berufstätige) Ehegatte hat einen Unterhaltsanspruch gegen den besser verdienenden, wenn er aus seinem Einkommen die den gemeinsamen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse nicht befriedigen kann (Hinweis Koziol-Welser... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/17 91/16/0088 5 Stammrechtssatz Wohl erfolgt die Unterhaltsbemessung unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, doch erfordert es nicht nur die "ausgleichende Gerechtigkeit", sondern auch die "Praktikabilität der Rechtsprechung", bei der Bemessung von gene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0111

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Die Bedürfnisse haben primär mit der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten nichts zu tun; diese fließt nur über die Lebensverhältnisse in die Bedürfnisbemessung ein (Hinweis Pichler in Rummel Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, zweite Auflage, Wien 199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/17 91/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 25. Februar 1930 geborene Beschwerdeführer (ein Mittelschullehrer) und seine (Einkünfte nicht beziehende, den gemeinsamen Haushalt besorgende) Ehegattin hatten in den Jahren 1984 und 1985 eine Arbeiterwohnstätte (ein Eigenheim) errichtet. Die Grund- und Baukosten dieses ihnen je zur Hälfte gehörenden Eigenheimes hatten insgesamt S 3,300.000,-- betragen. Die Ehegattin hatte ihren Kostenanteil (S 1,650.00... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wohl erfolgt die Unterhaltsbemessung unter Bedachtnahme auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, doch erfordert es nicht nur die "ausgleichende Gerechtigkeit", sondern auch die "Praktikabilität der Rechtsprechung", bei der Bemessung von generalisierenden Regeln auszugeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 90/16/0096 2 Stammrechtssatz Die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt grundsätzlich autonom durch die Ehegatten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Primär nach der Gestaltung in diesem Sinn bestimmen sich die den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Wirtschaftsgeld ist nicht gleich Unterhalt, sondern manchmal mehr - weil auch für andere Personen, zB Kind, bestimmt - manchmal weniger, weil Teile des Unterhaltes in natura gleistet werden. Schlagworte Definition vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1/1993, S 38-40;
Rechtssatz: Erhält die Ehefrau neben den zur Haushaltsführung erforderlichen Beträgen ein Taschengeld, so liegt dabei eine Schenkung nur insoweit nicht vor, als es sich bloß um Zuwendungen handelt, die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0088

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ABGB §95;ABGB §98;
Rechtssatz: Ein vom Unterhaltsanspruch gesonderter klagbarer Anspruch auf Wirtschaftsgeld zum Zweck der Haushaltsführung läßt sich aus dem ABGB nicht ableiten und der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB besteht nur für die Mitwirkung "im Erwerb" des anderen (Hinweis Pichler in Rummel, Kommentar zum Allgemeine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/27 90/16/0096

Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §94 Abs1;ABGB §94 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560;
Rechtssatz: Nach der Rechtslage ist eine die Angemessenheit des Unterhaltes einer bei ihren Ehegatten Angestellten nicht überschreitende Vereinbarung zwischen den Ehegatten möglich, auf Grund derer die Ehegattin zumindest im Ergebni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

RS Vwgh 1991/6/27 90/16/0096

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §94 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560;
Rechtssatz: Die Gestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt grundsätzlich autonom durch die Ehegatten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Primär nach der Gestaltung in diesem Sinn bestimmen sich die den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse, und zwar na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1991

Entscheidungen 1-21 von 21