Norm: ABGB §933aABGB §1168a
Rechtssatz: Wird der vom Besteller beigestellte Stoff nach den Vorgaben des Unternehmers hergestellt oder aufbereitet, dann übernimmt der Unternehmer regelmäßig vertraglich auch das Risiko, dass der angestrebte Erfolg aufgrund fehlerhafter oder unzureichender Vorgaben nicht eintritt und hat dafür gewährleistungsrechtlich einzustehen, ohne dass sich die Frage nach einer Warnpflicht oder deren Verletzung – sowie den da... mehr lesen...
Norm: ABGB §933aABGB §1168a
Rechtssatz: Hätten die Vertragspartner bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Werkunternehmer weitere oder andere Leistungen vereinbart, so besteht ein auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gestützter Anspruch auf Verbesserung (gegebenenfalls durch Neuherstellung) nur Zug um Zug gegen Ersatz jenes weiteren Werklohns, der bei ordnungsgemäßer Aufklärung zusätzlich vereinbart worden wäre. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §933a
Rechtssatz: Ist der Mangel behebbar, steht dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse zu; dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss ein vom Schuldner zu vertretender unbehebbarer Mangel entsteht. Entscheidungstexte 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Veröff: SZ 2011/45 2 Ob 123/12w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs4 VIIgABGB §933a
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für den Geldersatz entsprechen jenen, unter denen der Übernehmer gemäß § 932 Abs 4 ABGB Preisminderung und Wandlung verlangen kann. Entscheidungstexte 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Veröff: SZ 2011/45 1 Ob 184/12h Entscheidungstext OGH 11... mehr lesen...
Norm: ABGB §924ABGB §933aABGB §1295 IIf7cABGB §1298
Rechtssatz: Die Beweislast für mangelndes Verschulden an einer (positiven) Vertragsverletzung obliegt dem Übergeber. In diesem Zusammenhang genügt, dass die mangelhafte Erfüllung feststeht, wobei § 924 ABGB zur Anwendung kommt. Entscheidungstexte 2 Ob 95/06v Entscheidungstext OGH 04.07.2007 2 Ob 95/06v Veröff: SZ 2007/109 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §933a
Rechtssatz: Die Freiheit einer Liegenschaft von massiven Kontaminationen, deren Vorhandensein infolge Einschreitens der Umweltbehörde die Käuferin für Jahre an der Bauführung hindert, gehört im allgemeinen zu den gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften einer zum Zweck der Errichtung eines Hauses gekauften Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 104/99a Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 VABGB §933aABGB §1167ABGB §1295 IbABGB §1323 B
Rechtssatz: Unterlässt der Schuldner (Werkunternehmer) seine Verbesserung, so muss er den Gläubiger so stellen wie er stünde, wenn er ordnungsgemäß erfüllt hätte. Es steht demnach das Erfüllungsinteresse zu. Der Ersatzanspruch ist primär auf Naturalersatz, also auf Behebung des Mangels gerichtet (§ 1323 ABGB). Als Schaden kommen auch die Kosten einer vom Werkbesteller selbst oder au... mehr lesen...
Norm: ABGB §933aABGB §1295 Ia5ABGB §1323 AABGB §1332
Rechtssatz: Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten in voller Höhe verbietet sich dann, wenn die Reparaturkosten höher als die objektive Wertminderung sind; andernfalls würde man die Prinzipien des Schadenersatzrechtes verlassen und den Geschädigten nicht nur den ihm gebührenden Ausgleich für den erlittenen Schaden zuerkennen; es würde vielmehr eine Bereicherung des Geschädigten auf Kosten des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IIIABGB §920ABGB §921ABGB §933a
Rechtssatz: Haftet ein Schuldner für den Nichterfüllungsschaden, dann hat er dem Gläubiger den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die pflichtwidrige Nichterfüllung entstand (positives Vertragsinteresse); der Gläubiger muss daher vermögensmäßig so gestellt werden, wie wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 510/80 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 CIIABGB §879 BIABGB §933aABGB §1299 GHGB §377 Abs5 B
Rechtssatz: Es besteht zwar keine allgemeine Rechtspflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entschließung einen Einfluss haben können, doch ist sie dann zu bejahen, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs eine Aufklärung erwarten durfte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §933aABGB §1298
Rechtssatz: Die Beweislastumkehrung des § 1298 ABGB gilt nur für die Frage des Vorliegens eines Verschuldens überhaupt, nicht aber für die Art des Verschuldens. Entscheidungstexte 1 Ob 283/71 Entscheidungstext OGH 19.01.1972 1 Ob 283/71 1 Ob 656/76 Entscheidungstext OGH 07.07.1976 1 Ob 656/76 Beisatz: Für ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §933aABGB §1323 AABGB §1323 BABGB §1323 C1
Rechtssatz: Ersatz der Reparaturkosten, wenn Reparatur möglich und wirtschaftlich ("tunlich") ist, ohne Rücksicht, ob der Geschädigte die Reparatur vornehmen ließ oder das Fahrzeug im beschädigten Zustand veräußerte und welchen Erlös er dabei erzielte. Anmerkung Bem zu RS: Zur neuen gegenteiligen Rechtsprechung zur Begrenzung der fiktiven Reparaturkosten mit der objekti... mehr lesen...