RS OGH 2026/2/23 2Ob135/10g; 2Ob123/12w; 3Ob191/13d; 8Ob72/16w; 8Ob9/17g; 10Ob29/16m; 1Ob138/17a; 7O

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Veröffentlicht am 07.04.2011
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Norm

ABGB §933a
  1. ABGB § 933a heute
  2. ABGB § 933a gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001

Rechtssatz

Ist der Mangel behebbar, steht dem Übernehmer der Anspruch auf das Erfüllungsinteresse zu; dasselbe gilt, wenn nach Vertragsabschluss ein vom Schuldner zu vertretender unbehebbarer Mangel entsteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126732

Im RIS seit

27.05.2011

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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