Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §932 Abs4
Rechtssatz: Beim Kauf eines Fahrzeuges ist die Freiheit von einer die Testergebnisse am Prüfstand beeinflussenden manipulativen "Schummelsoftware" eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft. Ein von einem Händler erworbener Gebrauchtwegen ist mangelhaft, wenn eine Sorftware die am Prüfstand zu messenden Werte schönt und reduziert und der KfZ-Halter eine Software zur Rückgängigmachung der Manipulation entge... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten inserierten die ihnen seit 14 Jahren gehörende Eigentumswohnung in E***** um den Preis von 70.000 EUR. Die Kläger waren an einem Kauf interessiert. Nach Reduktion des Preises auf 65.000 EUR erwarben die Kläger mit Kaufvertrag vom 21. 12. 2007 von den Beklagten deren je 1266/20.000 Anteile samt Wohnungseigentum an W 6, B-LNr 9 und 10, an der Liegenschaft EZ ***** GB ***** E*****. Das Haus, in dem sich die Wohnung befand, war mit einem Aufwand von rund 195.00... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der inhaltlich (primär) auf Irrtumsanfechtung des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kommissions- und Kaufvertrags betreffend 4.730 Stück M*****-Zertifikate gerichteten Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Rückerstattung des Kaufpreises (zuzüglich Spesen) Zug um Zug gegen Rückstellung der Wertpapiere. Der Kläger habe sich aufgrund einer von der Beklagten (mit-)zuverantwortenden Werbebroschüre bei Vertragsabschluss in einem von der Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §1167
Rechtssatz: Bei einem Werkvertrag über die Errichtung einer Stützmauer gilt deren Grund? und Geländebruchsicherheit nach den Kriterien der §§ 922, 923 ABGB grundsätzlich als stillschweigend mitvereinbart. Entscheidungstexte 2 Ob 135/10g Entscheidungstext OGH 07.04.2011 2 Ob 135/10g Veröff: SZ 2011/45 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Sailer als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Mag. Wurzer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Eleonore ***** V*****, vertreten durch Dr. Wulf Kern, Rechtsanwalt in Wien, wegen 22... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Aus dem Firmenbuch ergibt sich, dass sich die Firma der Nebenintervenientin geändert hat. Ihre Bezeichnung ist daher zu berichtigen. zu 2. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Wohnung in Wien. Vertreten durch die Nebenintervenientin vermietete sie diese Wohnung Ende April 2002 zu einem Hauptmietzins von 218 EUR an den Beklagten. Über Aufforderung des Geschäftsführers der Nebenintervenientin stellte der Beklagte im August 2002 die Mietzinszahlung ein, weil der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die klagende Partei zunächst mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 4. 2009 ihren Firmenwortlaut von „W***** AG *****“ in „V***** AG“ änderte. Am 29. 6. 2010 beschloss die Hauptversammlung (ua) die Spaltung zur Aufnahme in die „V***** AG“ durch Übertragung des Versicherungsbetriebs gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 10. 5. 2010. Am 3. 8. 2010 wurde die Spaltung sowohl bei der übertragenden (FN *****) als auc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte am 14. 3. 2008 von der Beklagten (einer BMW-Vertragshändlerin) einen PKW der Marke Audi A 4 Avant (Erstzulassung August 2005) mit einem Kilometerstand von 129.800 um 16.700 EUR. Der Fahrzeugzustand entsprach nach dem Kaufvertrag der Klasse 3 („genügend fahrbereit, mittlerer Kilometerstand, entsprechende Reparaturen oder Wartungsarbeiten erforderlich“). Am 1. 12. 2008 trat beim PKW, der damals einen Kilometerstand von 153.059 aufwies, ein Motorschaden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb von der Beklagten im Juni 2006 bei einem Tageskurs von 17 EUR um einen Gesamtbetrag von 20.691,72 EUR inklusive Spesen Zertifikate (Austrian Depositary Certificates) einer Aktiengesellschaft (Limited) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Klägerin außerdem über eine Lebensversicherung, Sparbücher, Anteile an Aktienfonds sowie über ein Anlageprodukt einer Bank mit 97%iger Kapitalgarantie, sie besaß jedoch keine E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 8. 9. 2004 erwarben die Kläger von den Beklagten die Liegenschaft EZ ***** GB ***** samt darauf errichtetem Einfamilienhaus zum Kaufpreis von 180.000 EUR. Die Liegenschaft befindet sich auf einer ehemaligen Schottergrube, die mit Bauschutt angefüllt wurde. Dieser Umstand war den Beklagten aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises in ihrem Kaufvertrag vom 13. 5. 1987 bekannt. Zumindest an einer Stelle der Kellerwand trat immer wieder ein feuchte... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen verboten der Beklagten insgesamt 20 Klauseln bestimmten oder sinngleichen Inhalts im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, dh den von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde zu legen oder sich auf diese Klausel in bereits abgeschlossenen Verträgen zu berufen, und erteilten weiters die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung in einer bundesweiten Samstagsausgabe des redaktionellen Teils der „Neuen Kronen-Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von (Finanzierungs-)Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen, verwendete die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 bemängelte die Klägerin diverse Klauseln (die von der Klägerin gewählte, von den Vorinstanzen übernommene Nummerierung wird beibehalten) und forderte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 21. 2. 2006 kaufte die ***** Leasing GmbH von der beklagten Partei einen Neuwagen der Marke Fiat Ulysse 2,2 l, 16V Turbodiesel. Dieser PKW wurde der Klägerin als Leasingfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Klägerin überließ das Fahrzeug ihrem Dienstnehmer D***** W***** zur Nutzung als Dienstfahrzeug. Am 1. 2. 2008 trat bei diesem Fahrzeug ein Motorschaden auf, der in einer Fachwerkstätte repariert wurde. Die Klägerin begehrt die Kosten dieser Reparatur sowie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei macht als ein Verband im Sinn des § 29 KSchG einen an sie abgetretenen Anspruch geltend. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren auf Zahlung von 280 EUR als Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude. Dipl.-Dolm. Elisabeth S***** buchte für sich, ihren Ehemann Dr. Josef S***** und ihren Enkel Simon über das Reisebüro F***** eine von der beklagten Partei veranstaltete Pauschalreise nach Zypern inklusive Flug und Hotel vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem die im vorliegenden Verfahren strittigen Klauseln enthalten. Die Zweitbeklagte ist die „Muttergesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Passivlegitimation ist im Revisionsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der gemäß § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die beklagte Partei betreibt Leasinggeschäfte mit Kraftfahrzeugen und bietet ihre Leistungen bundesweit an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Mit Konsumenten schließt die beklagte Partei ausschließlich Finanzierungsleasingverträge ab. Sie verwendet folgende Allgemei... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Erstklägerin sprach das Berufungsgericht aus (Punkt 1 lit a bis c der Entscheidung des Berufungsgerichts), dass das Verfahren in Ansehung der Erstklägerin unterbrochen sei, wies die Berufung, soweit sie von dieser erhoben worden war, zurück, und berichtigte die Parteibezeichnung der Erstklägerin auf „Dr. Brigitte Stampfer, Rechtsanwältin, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (vormals K***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erwarb 2001 von der Rechtsvorgängerin der Beklagten unter anderem eine auf den Grundstücken 1994/5 und 1996/2 betriebene Bauschuttdeponie. Der Kaufvertrag enthielt zur Gewährleistung folgende, auszugsweise wiedergegebene Regelungen: „Die Käuferin hat die Kaufgrundstücke besichtigt und hat Kenntnis von den zugehörigen Bescheiden, welche die Verkäuferin der Käuferin vollständig übergibt. Die Übergabe der Kaufgrundstücke erfolgt so wie sie liegen und stehen ohn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Marianne F*****, 2. Mag. Brigitte B*****, 3. Horst W*****, 4. Johann S*****, 5. Edith S*****, 6. Mag. Karin H*****, 7. Andreas N*****, 8. Anna H*****, 9. Andreas H*****, 10. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach Paragraph 28, KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein österreichisches Mobilfunknetz. Strittig sind elf Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen. Im Mai 2005 hatte der Kläger mehrere Klauseln der damals gelte... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Eigentümer eines Pkw VW Golf Cabrio TDI mit tiefer gestelltem Fahrwerk. Diese von ihm veranlasste Veränderung wurde vom Amt der Kärntner Landesregierung mit Einzelgenehmigungsbescheid vom 16. Mai 2001 rechtskräftig genehmigt. Der Beklagte verkaufte mit Kaufvertrag vom 6. März 2002 das Fahrzeug in diesem Zustand an den Kläger. Vor Abschluss des Kaufvertrages erfolgte noch eine Prüfung durch den ÖAMTC, der abgesehen von Steinschlägen und einen Sprung in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Landwirt. Die Beklagte, ein Unternehmen mit zehn Filialen im Raum Hartberg, verkauft unter anderem am Standort Hartberg gebrauchte und neue Traktoren. Am 7. 2. 2003 kaufte der Kläger nach einer kurzen Probefahrt bei der beklagten Partei einen Traktor der Marke Steyr 9094A mit einer Erstzulassung vom 13. 10. 1995 und einem Gesamtbetriebsstundenstand von 4.841 um EUR 23.505. Auf dem vom Kläger unterfertigten Kaufvertrag waren auf der Rückseite die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte und eine weitere Person waren Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit Vertrag vom 27. Mai 1983 teilten sie diese real, wodurch der Beklagte Alleineigentümer des neu gebildeten Grundstücks (GSt) 1006/19 (nunmehr EZ *****) mit einer Fläche von 356 m2 wurde. Das Grundstück ist bereits im Grenzkataster enthalten, befindet sich nördlich der Wörthersee-Süduferstraße und grenzt im Norden an das zum öffentlichen Wassergut (Wörthersee) gehörige See-GSt 1112/5 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für das öffentliche Strandbad in Zell am See wurden ua Bodenplatten und Stufen benötigt. Der Kläger erhielt nach öffentlicher Ausschreibung den Lieferauftrag. Dort war die Eigenschaft einer „Frost-Tausalzbeständigkeit" für die Platten und Stufen gefordert worden. Der Kläger kaufte die bei der italienischen Nebenintervenientin produzierten Platten und Stufen sowie weiteres Material bei der Beklagten. Die Platten und Stufen waren zwar frostbeständig (Ö-
Norm: 3258... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien ist strittig, ob durch allgemeine Konkurrenz bewirkte Umsatzrückgänge eines im Pachtobjekt betriebenen Kaffeehauses eine Reduktion des Pachtzinses nach § 1096 ABGB rechtfertigen. Zwischen den Parteien ist strittig, ob durch allgemeine Konkurrenz bewirkte Umsatzrückgänge eines im Pachtobjekt betriebenen Kaffeehauses eine Reduktion des Pachtzinses nach Paragraph 1096, ABGB rechtfertigen. Die Vorinstanzen verneinten dies und erachteten daher... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, ein im § 29 KSchG genannter Verband, macht ua die ihm zur Geltendmachung abgetretene Forderung eines Konsumenten gegen den beklagten Reiseveranstalter aus dem Titel der Preisminderung geltend. Die klagende Partei, ein im Paragraph 29, KSchG genannter Verband, macht ua die ihm zur Geltendmachung abgetretene Forderung eines Konsumenten gegen den beklagten Reiseveranstalter aus dem Titel der Preisminderung geltend. Der Zedent hatte für sich und sein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Christian A*****, über dessen Vermögen am 21. 2. 2000 zu 17 S 15/00p des Landesgerichts Ried im Innkreis der Konkurs eröffnet wurde (und der daher im Folgenden Gemeinschuldner genannt wird), pachtete am 1. 3. 1996 das im Erdgeschoss des Hauses M*****, gelegene Gastlokal des Nebenintervenienten, für das seit 1964 eine Betriebsanlagengenehmigung für eine Imbissstube bestand. Der Vorpächter des (von den Vorinstanzen häufig irrtümlich auch klagende Partei genannte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat seiner rechtlichen Beurteilung entsprechend der ständigen Judikatur zu § 1167 ABGB in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem Gewährleistungsrecht - Änderungsgesetz BGBl I 48/01 (vgl Art IV) zugrundegelegt, dass eine Wandlung voraussetzt, dass der Mangel des Werkes entweder unbrauchbar macht oder einer ausdrücklichen Bedingung zuwiderläuft. Hinsichtlich der bedungenen Eigenschaft ist dabei auch ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführungen der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger kaufte am 1. 10. 1997 bei der b... mehr lesen...