Norm: ABGB §923ABGB §1167
Rechtssatz: Die "Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung" ist auch für den österreichischen Rechtsbereich als brauchbare Orientierungsgrundlage heranzuziehen. Entscheidungstexte 6 Ob 11/02i Entscheidungstext OGH 10.10.2002 6 Ob 11/02i Veröff: SZ 2002/130 3 Ob 271/03d Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §914 IIIiABGB §915ABGB §923
Rechtssatz: Der Begriff der "Maisonette" erweckt die Erwartungshaltung, daß ein Wohnen im engeren Sinn auf zwei Ebenen möglich ist und daß sowohl das Untergeschoß als auch das Obergeschoß als Aufenthaltsort in Anspruch genommen werden kann. Allein aus der im Plan hervorgehenden Bezeichnung des Raumes im Untergeschoß als "Abstellraum" wird für den Durchschnittskunden noch nicht hinreichend kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 MABGB §923ABGB §932 Abs1 IIa
Rechtssatz: Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens - und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit - gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler mit Werkstättenbetrieb als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind jene Kenntnisse und Fähigkeiten sowie jener A... mehr lesen...
Norm: ABGB §923
Rechtssatz: Die dauernde Untersagung des Betriebes einer Spielanlage durch die Gewerbebehörde ist ein Rechtsmangel. Entscheidungstexte 2 Ob 182/97x Entscheidungstext OGH 26.06.1997 2 Ob 182/97x Veröff: SZ 70/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107747 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Festlegung der geschuldeten Eigenschaften kann auch stillschweigend erfolgen. In manchen Fällen wird ein auffallend niedriger Kaufpreis ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften des Kaufgegenstandes nach der Vorstellung der Parteien keinen Mangel darstellen sollten und somit auch keine Gewährleistungsansprüche auslösen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Mangelhaftigkeit eines Leistungsgegenstandes ist nicht abstrakt, sondern immer aufgrund des konkreten Veräußerungsvertrages zu beurteilen. Entscheidungstexte 10 Ob 2066/96p Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2066/96p 9 Ob 50/10h Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 50/10h Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §928
Rechtssatz: Die Vertragsparteien können eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft ist, auch als vertragsgemäß ansehen. Nur wenn eine Vereinbarung über die geschuldeten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes fehlt, sind gemäß §§ 922 ff ABGB die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der veräußerten Sache maßgebend. Entscheidungstexte 10 Ob 2066/96p En... mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923ABGB §932 IIbABGB §932 IIIaABGB §1167ZPO §502 HIII5
Rechtssatz: Wandlung setzt beim Verstoß gegen eine ausdrückliche Bedingung im Sinne des § 1167 ABGB ebenso wie beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne des § 923 ABGB voraus, dass die bedungene Eigenschaft für den Vertragsabschluss kausal war. Dafür reicht es nicht aus, dass der Besteller entsprechende Überlegungen anstellt, sondern es ist erforderlich, dass dem... mehr lesen...
Norm: ABGB §923 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 923 ABGB Zur Frage der verborgenen Mängel siehe bei § 928 ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102758 Dokumentnummer JJR_19960923_OGH0002_000ABG00923_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §922ABGB §923
Rechtssatz: Ein Verkäufer muß bei Fehlen von entsprechenden Regelungen in ÖNormen weder Sachverständige zu Rate ziehen noch einschlägige Universitäten mit der Erstellung von Gutachten beauftragen. Entscheidungstexte 1 Ob 564/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 564/95 Veröff: SZ 68/105 European Case ... mehr lesen...