Norm: ABGB §905 IB
Rechtssatz: (Zum AHGB) Die Bezahlung einer im bestandenen österreichischen Staate vertragsmäßig begründeten Schuld in Kronen kann nach eingetretener Währungstrennung von dem inländischen Schuldner nicht deshalb allein in Kronen eines auswärtigen Nationalstaates verlangt werden, weil sich in dessen Gebiet der vertragsmäßige Erfüllungsort befindet. Entscheidungstexte RI 115/... mehr lesen...