RS OGH 1919/10/21 RI115/19

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Veröffentlicht am 21.10.1919
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Norm

ABGB §905 IB

Rechtssatz

(Zum AHGB) Die Bezahlung einer im bestandenen österreichischen Staate vertragsmäßig begründeten Schuld in Kronen kann nach eingetretener Währungstrennung von dem inländischen Schuldner nicht deshalb allein in Kronen eines auswärtigen Nationalstaates verlangt werden, weil sich in dessen Gebiet der vertragsmäßige Erfüllungsort befindet.

Entscheidungstexte

  • RI 115/19
    Entscheidungstext OGH 21.10.1919 RI 115/19
    Verstärkter Senat; Veröff: Spruchrepertorium Nr 3 neu = SZ 1/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1919:RS0028210

Dokumentnummer

JJR_19191021_OGH0002_0000RI00115_1900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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