Norm: ABGB §879 Abs1ABGB §1056
Rechtssatz: Eine durch einen nun vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (Vertrauensarzt) vorgenommene Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine vom Arbeitgeber geschuldete Leistung (Pensionszuschuß) vorliegen, ist auf Begehren des Arbeitnehmers vor Gericht ohne jede Bindung deren zu überprüfen. Entscheidungstexte 8 ObA 166/98i Entscheidungstext OGH 06.0... mehr lesen...