Norm: ABGB §879 Abs1 AIaGmbHG §82 Abs1
Rechtssatz: Die absolute Nichtigkeit einer Vereinbarung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 82 Abs 1 GmbHG ist nur dann von Amts wegen wahrzunehmen, wenn Anzeichen bestehen, dass von der Gesellschaft erbrachte Leistungen für den Gesellschafter nicht Gewinnverwendung sind und ihnen auch keine gleichwertige Gegenleistung des Gesellschafters gegenübersteht. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIWTBG §91 Abs1
Rechtssatz: Die Zession einer Honorarforderung eines Wirtschaftstreuhänders ist, da bereits die Bekanntgabe des Schuldners und der Höhe der Forderung gegen die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 91 Abs 1 WTBG verstößt, wegen Übertretung eines gesetzlichen Gebotes nach §879 Abs 1 ABGB nichtig; dies gilt auch für die Abtretung an einen anderen Wirtschaftstreuhänder, weil auch dieser ohne vertragliche Beziehung ... mehr lesen...
Norm: AZG §19cAZG §19dABGB §879 Abs1 CIIo3GleichbehandlungsG §2GleichbehandlungsG §2aEG Amsterdam Art141EG Amsterdam Art234EGV Maastricht Art119EGV Maastricht Art177EWG-RL 75/117/EWG - Lohngleichheitsrichtlinie 375L0117 Art1EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §1 litbEG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §2EG-RL 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit §4Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer Pkt9EWG-RL 76/207/EW... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIoTROG 1997 §33 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 33 Abs 1 vorletzter und letzter Satz TROG 1997 dient nicht dem Schutz von Allgemeininteressen, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sondern nach ihrem Normzweck dem Schutz von Tiroler Grundeigentümern bei Rechtsgeschäften mit Gemeinden oder dem Bodenbereitstellungsfonds. Entscheidungstexte 6 Ob 311/01f En... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §879 Abs1 BIABGB §879 Abs1 BIIoArbVG §96 Abs1 Z3DSG §1MRK Art8 IV3aStGG Art5StGG Art10a1.ZPMRK Art1 I1
Rechtssatz: Der Konflikt zwischen widerstreitenden Persönlichkeitsrechten stellt sich aus der Warte der Grundrechte betrachtet regelmäßig auch als Grundrechtskonflikt mit Drittwirkungseffekten dar. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung von einer grundrechtlich verankerten Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung aus. S... mehr lesen...
Norm: ABGB §447 ffABGB §879 Abs1 BIIoKSchG §25d
Rechtssatz: Der Pfandbestellungsvertrag ist nach den durch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Interzessionen durch Familienangehörige entwickelten Grundsätzen schon deshalb nicht sittenwidrig, weil es an einem krassen Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pfandschuldners als Interzedenten mangelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...