RS OGH 2002/6/11 1Ob93/02m, 9Ob80/03k, 8Ob81/03z, 6Ob32/04f, 7Ob260/06w, 7Ob205/07h, 7Ob176/16g

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Veröffentlicht am 11.06.2002
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Norm

ABGB §447 ff
ABGB §879 Abs1 BIIo
KSchG §25d

Rechtssatz

Der Pfandbestellungsvertrag ist nach den durch die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Interzessionen durch Familienangehörige entwickelten Grundsätzen schon deshalb nicht sittenwidrig, weil es an einem krassen Missverhältnis zwischen dem Haftungsumfang und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pfandschuldners als Interzedenten mangelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116606

Im RIS seit

11.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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