Norm: KartG 1988 §35 Abs1KartG 1988 §142 Z1 litbKartG 1988 §143bKartG 2005 §5 Abs1KartG 2005 §26EG Amsterdam Art82ABGB §879 Abs1 AIbABGB §879 CII3
Rechtssatz: Als vom Kartellgericht - auf Antrag einer Amtspartei - aufzuerlegende Sanktion gegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sieht § 142 Z 1 lit b KartG eine Geldbuße und § 143b KartG die Veröffentlichung der Geldbußenentscheidung vor. Auch wenn § 35 Abs 1 KartG ein gesetzliches Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIdABGB §879 Abs3 E
Rechtssatz: Bei der Vergabe von Aufträgen mit vorformuliertem Klauselkatalog, mit dem den Bietern der Vertragsinhalt - zumindest weitgehend - vorgegeben wird, liegt jene typische Ungleichgewichtslage vor, wie sie der Verwendung von AGB zueigen ist, sodass es geboten erscheint, § 879 Abs 3 ABGB auch in solchen Fällen zur Beurteilung der Unwirksamkeit von Klauseln wegen gröblicher Benachteiligung im Wege ... mehr lesen...