Norm
ABGB §879 Abs1Rechtssatz
Eine durch einen nun vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (Vertrauensarzt) vorgenommene Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine vom Arbeitgeber geschuldete Leistung (Pensionszuschuß) vorliegen, ist auf Begehren des Arbeitnehmers vor Gericht ohne jede Bindung deren zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110290Dokumentnummer
JJR_19980706_OGH0002_008OBA00166_98I0000_001