RS OGH 1998/7/6 8ObA166/98i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1998
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Norm

ABGB §879 Abs1
ABGB §1056

Rechtssatz

Eine durch einen nun vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (Vertrauensarzt) vorgenommene Feststellung, ob die Voraussetzungen für eine vom Arbeitgeber geschuldete Leistung (Pensionszuschuß) vorliegen, ist auf Begehren des Arbeitnehmers vor Gericht ohne jede Bindung deren zu überprüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110290

Dokumentnummer

JJR_19980706_OGH0002_008OBA00166_98I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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