Entscheidungen zu § 872 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

134 Dokumente

Entscheidungen 121-134 von 134

TE OGH 1972/4/5 1Ob34/72

Der Kläger kaufte am 17. 8. 1968 vom Beklagten einen gebrauchten PKW, Type Jaguar E, um den Barbetrag von S 68.000.- und übergab ihm überdies seinen gebrauchten PKW, Type MG-Magnette, um den vereinbarten Kaufpreis von S 10.000.-. Mit der Behauptung, er habe erst am 12. 9. 1969 in den Einzelgenehmigungsbescheid Einsicht nehmen können und sei bis dahin - veranlaßt durch den Beklagten - in Irrtum gewesen, der gekaufte PKW habe das Baujahr 1965, obwohl er tatsächlich das Baujahr 1963 habe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.04.1972

TE OGH 1966/3/23 7Ob21/66

Der Kläger hat mit Gedächtnisprotokoll vom 3. Juli 1954 eine Eigentumswohnung erworben. Die Wohnung sollte ein Ausmaß von 139.33 m2 haben, als Kaufpreis wurde ein Betrag von 19.610.70 S vereinbart, der sich einschließlich Grundsteuer und Bauaufwand schließlich auf 32.324.56 S stellte. Mit Kaufvertrag vom 23. November 1955 hat die beklagte Partei das gesamte Grundstück erworben und ist in die Kaufverträge mit den Wohnungseigentumswerbern eingetreten. Am 25. Mai 1956 wurde mit dem Kläge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.1966

RS OGH 1966/3/23 7Ob21/66, 5Ob291/70, 9Ob129/01p, 9Ob15/17x

Norm: ABGB §872ABGB §1487
Rechtssatz: Die Verjährungsbestimmung des § 1487 ABGB umfaßt auch die angemessene Vergütung nach § 872 ABGB . Entscheidungstexte 7 Ob 21/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 7 Ob 21/66 Veröff: EvBl 1966/299 S 389 = SZ 39/56 5 Ob 291/70 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 5 Ob 291/70 Beisatz: Auch bei Anfecht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1966

RS OGH 1966/3/23 7Ob21/66

Norm: ABGB §872
Rechtssatz: § 872 ABGB handelt ebenso von der Irreführung wie die §§ 870, 871 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 21/66 Entscheidungstext OGH 23.03.1966 7 Ob 21/66 Veröff: EvBl 1966/299 S 389 = SZ 39/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025337 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.1966

RS OGH 1966/2/3 1Ob191/65, 5Ob14/73, 4Ob547/78

Norm: ABGB §872
Rechtssatz: Auch der Vergütungsanspruch nach § 872 ABGB setzt voraus , daß der Irrtum vom Vertragspartner veranlaßt wurde oder ihm offenbar auffallen mußte . Entscheidungstexte 1 Ob 191/65 Entscheidungstext OGH 03.02.1966 1 Ob 191/65 5 Ob 14/73 Entscheidungstext OGH 07.02.1973 5 Ob 14/73 Veröff: RZ 1973/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1966

TE OGH 1964/10/15 2Ob145/64

Der Kläger begehrt von den beklagten Parteien die Zahlung des restlichen Entgeltes aus dem Werkvertrage für die Errichtung der von ihnen bestellten Wasserversorgungsanlage in U. zur ungeteilten Hand. Nach dem letzten Stande des erstinstanzlichen Verfahrens werden 20.501.63 S s. A. verlangt. Der Kläger geht vom Gesamtentgelt in der Höhe von 133.879.03 S aus und bringt in Abzug Zahlungen von insgesamt 60.064 S und den Betrag von 51.671.40 S zufolge Zession dieser Teilforderung an Josef ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.10.1964

RS OGH 1962/9/26 7Ob275/62 (7Ob276/62), 1Ob116/66, 1Ob789/80

Norm: ABGB §871 BIIIABGB §872
Rechtssatz: Anfechtung von Nebenabreden wegen Irrtums. Betrifft die Nebenabrede aber bloß die Sicherstellung und Durchsetzung der gegenseitigen Ansprüche, wie die Pfandbestellung, so sind dies keine Nebenumstände im Sinne des § 872 ABGB. Eine solche Nebenabrede ist vielmehr hinsichtlich des sie betreffenden Irrtums als der Vertrag anzusehen, bei dessen Abschluß ein Irrtum unterlaufen ist. Die Irrtumsfolgen treffen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1962

RS OGH 1962/1/25 5Ob10/62, 8Ob128/69, 7Ob148/74, 1Ob188/75

Norm: ABGB §870 AABGB §871 AABGB §872ABGB §874
Rechtssatz: Die Geltendmachung des Klagegrundes nach § 870 ABGB. umfaßt auch jenen nach § 871 ABGB., doch besteht ein förmlicher Schadenersatzanspruch nur bei Arglist ( § 874 ABGB. ), bei bloß nach § 871 ABGB. zu qualifizierender Irrtumsveranlassung hingegen nur ein Anspruch auf angemessene Vergütung ( § 872 ABGB. ). Entscheidungstexte 5 Ob 10... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1962

RS OGH 1958/2/5 1Ob142/57

Norm: ABGB §863 IABGB §871ABGB §872GmbHG §84
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GesmbH, die den Abschluß des Gesellschaftsvertrages wegen List oder Irreführung anfechten wollen, haben auf diesen Anspruch auf Auflösung des Gesellschaftsvertrages ex tunc dadurch verzichtet, daß sie einer einvernehmlichen Auflösung ohne ausdrücklichen Vorbehalt es nunc zugestimmt haben. Unabhängig davon können sie aber eine angemessene Vergütung gemäß § 872 ABGB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.02.1958

RS OGH 1957/3/13 2Ob678/56, 2Ob120/65, 6Ob235/66, 1Ob151/70, 7Ob656/86, 2Ob527/92, 9Ob312/97s, 9Ob19

Norm: ABGB §872ABGB §901 I2a
Rechtssatz: Ein Motivirrtum würde auch nach § 872 ABGB nur dann in Betracht kommen, wenn der Beweggrund oder der Endzweck der Einwilligung gemäß § 901 ABGB ausdrücklich zur Bedingung gemacht worden wäre. Denn nur dann würde der Irrtum im Beweggrund zu einem gemäß § 872 ABGB beachtlichen Irrtum über einen Geschäftspunkt , also zu einem Geschäftsirrtum werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1957

RS OGH 1956/3/21 7Ob125/56, 2Ob449/57

Norm: ABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Nach den allgemeinen Irrtumsregeln kann der Irrende den Vertrag entweder anfechten oder eine angemessene Vergütung verlangen; er kann aber in aller Regel nicht verlangen, daß das Geschäft so gilt, wie er es sich vorgestellt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 125/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 7 Ob 125/56 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.03.1956

RS OGH 1953/3/11 3Ob15/53, 1Ob576/53, 1Ob621/56, 5Ob56/60, 5Ob10/62, 2Ob145/64, 5Ob283/70, 1Ob34/72,

Norm: ABGB §870 CIABGB §871 DABGB §872
Rechtssatz: Im Falle eines nach § 871 ABGB beachtlichen wesentlichen Irrtums hat der Irregeführte die Wahl, einen objektiv vorhandenen wesentlichen Irrtum wie einen unwesentlichen zu behandeln und an der Stelle der Aufhebung des Vertrages nach § 872 ABGB vom Urheber des Irrtums eine angemessene Vergütung zu verlangen. Entscheidungstexte 3 Ob 15/53 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1953

TE OGH 1953/3/11 3Ob15/53

Mit dem Erkenntnis der Rückstellungskommission beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien vom 10. Feber 1948 wurden die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, der Antragstellerin, Verlassenschaft nach Georg K., vertreten durch die Klägerin als erbserklärte Alleinerbin, die Liegenschaften EZ. 86 und 109 des Grundbuches S. Zug um Zug gegen Bezahlung von 44.901.07 S durch die Antragstellerin zurückzustellen und in die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob diesen Liegenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1953

RS OGH 1936/6/9 2Ob467/36, 1Ob538/77, 5Ob768/80, 5Ob144/98g

Norm: ABGB §872ABGB §1096 C
Rechtssatz: § 872 ABGB ist nur auf Fälle des Irrtums über einen Nebenumstand anwendbar (betrifft Herabsetzung des Bestandzinses). Entscheidungstexte 2 Ob 467/36 Entscheidungstext OGH 09.06.1936 2 Ob 467/36 Veröff: SZ 18/99 ( Vgl hiezu Koziol " Zur Anwendbarkeit des § 872 ABGB bei wesentlichem Irrtum " = JBl 1967,64) (Vgl hiezu ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.06.1936

Entscheidungen 121-134 von 134