Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Unklare Rechts- und Benutzungsverhältnisse an einer im Mitteigentum stehenden Liegenschaft, deren Zivilteilung begehrt wird, begründen dann nicht den Einwand der Unzeit, wenn bei einer Klarstellung im Sinn des Prozessstandpunkts des Teilungsbeklagten ein geringerer Erlös zu erwarten wäre als bei einem Fortbestehen der Unsicherheit. Entscheidungstexte 4 Ob 202... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1WEG 2002 §3 Abs1 Z3WEG 2002 §35 Abs2
Rechtssatz: Die „Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft" durch
Begründung: von Wohnungseigentum nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002 beseitigt die Gemeinschaft des Eigentumes an der Liegenschaft nicht, sondern befestigt sie in anderer Form. § 35 Abs 2 WEG steht der Teilung durch
Begründung: weiteren Wohnungseigentums bei einem „Mischhaus" nicht entgegen. Das bestehende Wohnungseigentum wird nicht ta... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1AußStrG §235EheG §81 Abs2EheG §85EheG §87
Rechtssatz: Der allgemeine Anspruch auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft gemäß § 830 ABGB und der nacheheliche Ausgleichsanspruch gemäß §§ 81 ff EheG verfolgen unterschiedliche Rechtsschutzziele und sind nach unterschiedlichen Wertungsgesichtspunkten zu beurteilen. Dass mit einer rechtskräftigen Entscheidung im Teilungsverfahren mit bindender Wirkung zwischen den Parteien über de... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5EO §331 DWEG 2002 §13
Rechtssatz: § 13 WEG 2002 sieht - bedingt durch das Wesen des WEG und abseits vom System der EO - einen eigenen Modus der Zwangsversteigerung vor und ist insofern als lex specialis zu betrachten. Das Bewilligungsgericht hat ohne weiteres über die Pfändung des Aufhebungsanspruchs und den damit verbundenen Antrag auf Zwangsversteigerung zu entscheiden; eine abgesonderte Geltendmachung des Aufhe... mehr lesen...
Norm: ABGB §758ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Das aus dem gesetzlichen Vorausvermächtnis erfließende Recht der erblasserischen Witwe, die Ehewohnung im bisherigen Umfang weiterzubenutzen, kann nach den Umständen des zu beurteilenden Falles das einer Teilung der Liegenschaft entgegenstehende Hindernis der Unzeit verwirklichen. Entscheidungstexte 6 Ob 233/04i Entscheidungstext OGH 15.12.2004... mehr lesen...