Norm: ABGB §828
Rechtssatz: Aus der befristeten Vermietung oder Verpachtung einer gemeinsamen Sache kann im Regelfall nicht abgeleitet werden, dass die Miteigentümer nach Ablauf der Befristung aufgrund einer dadurch begründeten „faktischen Gebrauchsordnung“ neuerlich zum Abschluss eines Bestandvertrags verpflichtet wären. Vielmehr darf jeder Miteigentümer die Sache bis zu einer gegenteiligen einvernehmlichen oder gerichtlichen Regelung jedenfal... mehr lesen...
Norm: ABGB §828
Rechtssatz: Für eine Verfügung iSd § 828 ABGB, die ein Sondernutzungsrecht eines Teilhabers begründet, ist eine Benützungsregelung iSd § 828 Abs 2 ABGB erforderlich. Entscheidungstexte 4 Ob 73/18s Entscheidungstext OGH 19.04.2018 4 Ob 73/18s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132081 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Die beiden Antragsteller sind jeweils Wohnungseigentümer nebeneinander liegender Wohnungen, und zwar der Erstantragsteller der Wohnung top Nr 5 und die Zweitantragstellerin der Wohnung top Nr 4. Zwischen diesen beiden Wohnungen besteht ein Wanddurchbruch im Ausmaß von 58 x 190 cm, wodurch eine Verbindungstüre geschaffen wurde. Die Stärke der Wand, in der sich der Tür... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind Wohnungseigentümer im selben Haus. Die Wohnung des Klägers grenzt unmittelbar an die Wohnung der Beklagten an, die diese vom 1. 6. 2007 an befristet auf drei Jahre vermietet hat. Das Mietverhältnis endete durch Zeitablauf am 31. 5. 2010. Im Dezember 2008 erfuhr der Kläger, dass die Mieterin den Hausmeister der Wohnanlage des Diebstahls beschuldigte. Der Kläger nahm an, er sei gemeint, weil er seit 1990 als Obmann in der Wohnanlage tätig war... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Klägerin und erste Ehefrau des Zweitbeklagten betrieb als alleinige Hauptmieterin einer Wohnung in dieser eine zahnärztliche Ordination. Nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Zahnärztin betrieb der Zweitbeklagte, Vater der Klägerin, seit 1965 in denselben Räumlichkeiten eine dermatologische Privatordination. 1979 wurde ein Ambulatorium als Einzelunternehmen gegründet und ebenfalls in der Wohnung betrieben. 1997 mieteten die Klägerin und der Zweitbeklagte als... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer bilden, stellten den Sachantrag, die Zustimmung der Antragsgegner zur Umwidmung der im Haus *****, gelegenen und als allgemeiner Teil gewidmeten Hausbesorgerdienstwohnung unter
Begründung: von selbständigem Wohnungseigentum daran und Veräußerung dieses Objekts an den Erstantragsteller zum durch einen Sachverständigen zu ermittelnden Verkehrswert unter Einhaltung bestimmter Bedingungen gerichtlich zu ersetzen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Viertantragsgegner haben es nach Beendigung eines früher bestehenden Hausbesorgerdienstverhältnisses aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft übernommen, kleinere Reparaturen (wie zB das Austauschen von Glühbirnen, Wechseln von Zylindern an Eingangstüren, Liftreparaturen, Erneuerung von Hausschildern etc), die Überwachung von Öllieferungen oder die Begleitung und Beaufsichtigung professioneller Tätigkeiten auszufü... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der Erstantragsgegner ist Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3085 GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an W2 samt Garten und Terrasse verbunden. Am 31. 5. 2005 wurde von der Eigentümergemeinschaft mehrheitlich der Beschluss gefasst, dass nach Maßgabe der vorhandenen Mittel das gesamte Haus mit einer Steinwolle-Wärmedämmung ausgestattet werden sollte. Diese Arbeiten sind aus dem Kostenvoranschlag der P***** AG v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse *****, welche von der Antragsgegnerin verwaltet wird. Ihr sind bücherlich folgende Anteile zugeschrieben: 74/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 6 Stiege I (B 20), 21/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W III/2 (B 26), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Garage 3 (B 34), 13/1522-Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an Ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtsvorgängerin der Beklagten ließ 1994 als Bauträgerin in Wien ein Gebäude errichten und hat in der Folge Eigentumswohnungen daraus abverkauft. Der Erstnebenintervenient war der von der Rechtsvorgängerin der Beklagten beauftragte Architekt und Bauleiter; in deren Auftrag verrichteten der Zweitnebenintervenient die Spenglerarbeiten und die Drittnebenintervenientin, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertnebenintervenientin ist, die Zimmerman... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin Sabrina P*****, vertreten durch Dr. Michael Ploderer, Rechtsanwalt in Wien als Verfahrenshelfer, gegen den Antragsgegner Markus H*****, wegen Benützungsregelung, über den Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 6. 1994 wurde bei einer Hausversammlung, zu der sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft geladen waren, zum Tagesordnungspunkt „Kosten-Nutzen-Rechnung der Haussprechertätigkeiten" ein Mehrheitsbeschluss dahin gefasst, dass die Barauslagen der von der Mehrheit gewählten „Haussprecher", die im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten für die Hausverwaltung aufgewendet wurden, als Betriebskosten der Liegenschaft zu werten und allen Wohnungseigentümern vorzus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks 3280/1, Hälfteeigentümer des Grundstücks 3040/12, Vierteleigentümer des Grundstücks 3277 und 3/16-Eigentümer des Grundstücks .878, alle GB 12114 Krems. Nach dem im Revisionsverfahren unbestritten gebliebenen und vom Berufungsgericht als unstrittig festgehaltenen Sachverhalt ist der Beklagte Hälfteeigentümer der drei letztgenannten Grundstücke (tatsächlich war der Beklagte zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Stre... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Osttirol. Die Erstbeklagte und ihr Ehemann, der Zweitbeklagte, stellten ihre Motorräder auf einer Fläche ab, die einen allgemeinen Teil der Liegenschaft darstellt. Die Erstbeklagte stellte außerdem im unmittelbaren Bereich vor ihrer Wohnungstür auf dem Stiegenpodest verschiedene Dekorationsgegenstände auf. An der Stiegenhauswand neben ihrer Eingangstüre befestigte sie diverse Kind... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingrid W*****, vertreten durch Dr. Fritz Wintersberger und Mag. Thomas Nitsch, Rechtsanwälte in Mödling, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 1... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller, die Antragsgegnerin und die weiteren Verfahrensbeteiligten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundstücksadresse H*****. Das Haus steht teilweise im Wohnungseigentum, teilweise im schlichten Miteigentum. An jenen Wohnungen, an denen kein Wohnungseigentum begründet ist, sind durch Benützungsregelungen diversen Wohnungseigentümern, betreffend die Wohnungen top Nr 11 und 12 aber auch bloß schlichten Miteigentümern ausschließliche Benützungsre... mehr lesen...
Begründung: Antragsgegner und Antragsteller sind jeweils Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****. Die Erstantragsgegnerin ist unter anderem Miteigentümerin von 1440/140190-tel Anteilen verbunden mit dem Wohnungseigentum an W8 im Haus II im dritten und letzten Stock. Sie beabsichtigt, an der Straßenseite des Hauses II einen Personenaufzug mit Ausstieg nur im Erdgeschoß und im dritten Stock für ihren ausschließlich eigenen Gebrauch bei Übernahme sämtlicher Kosten für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Nebenintervenient sind Brüder. Ihr am 5. 2. 1999 verstorbener Vater, dessen Schwägerin die am 28. 7. 2008 verstorbene Josefine L***** (im Folgenden der Einfachheit wegen als Beklagte bezeichnet) war, und seine Gattin waren jeweils zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in W*****. Im Verlassenschaftsverfahren erklärte die Witwe am 19. 9. 1999, die Erbschaft vorbehaltlos und unwiderruflich auszuschlagen. Ihre Söhne gaben je zur Hälfte eine u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 76/41184 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/3 verbunden. Der Beklagte und Karoline S***** sind zu je 74/20592 Anteilen ebenfalls Miteigentümer der genannten Liegenschaft; mit diesen Anteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung 14 B/5 verbunden. Die Kläger begehrten vom Beklagten, die von ihm im Stiegenhaus des zweiten Obergeschoßes der Stiege 14 der Liege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge nur noch Antragsteller genannt) sowie der Erstbeklagte und (in der Folge nur noch als solcher bezeichnete) Erstantragsgegner sind Brüder. Mit einer Schwester sind sie zu je einem Drittel Miteigentümer eines Hauses in Wien 2. Zwischen ihnen ist ein Teilungsverfahren anhängig. Der Antragsteller hatte seit mehr als sieben Jahren keinen direkten Kontakt (ohne Rechtsanwalt) mit seinen Geschwistern. Er wohnt im Haus, ist jedoc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu einem Drittel, die Beklagte zu 5/12-tel Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 76 GB ***** P***** (im Folgenden: Liegenschaft) mit dem Haus M*****5 in V*****. Ursprünglich stand diese Liegenschaft zu je einem Drittel im Miteigentum von Dr. Kurt E*****, der Klägerin und Dr. Elisabeth U*****. Aufgrund der Ergebnisse des Verlassenschaftsverfahrens nach Dr. Kurt E***** wurden die (damals noch minderjährigen) Kinder Kurt E*****, Peter E*****, Ilse E***** un... mehr lesen...
Norm: ABGB §828ABGB §829
Rechtssatz: Nur die eigenmächtige Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Anteilsrechte der anderen dar, welcher diese allenfalls zur Räumungsklage berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 213/07s Entscheidungstext OGH 26.02.2008 1 Ob 213/07s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertelanteil Miteigentümer der Liegenschaft in *****, der Erstbeklagte zu einem Hälfteanteil. Letzterer betreibt (ursprünglich gemeinsam mit dem Zweitbeklagten) in den Räumlichkeiten der top 5 des genannten Hauses eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer offenen Erwerbsgesellschaft, der Drittbeklagten. Ursprünglich war der Vater des Klägers und des Erstbeklagten Eigentümer der Liegenschaft, nach seinem Tod im Jahr 1972 seine vier Kinder... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. 9. 2002 verstorbene Gertrude K***** und ihre drei Töchter (darunter die Klägerin sowie die Mutter der Beklagten) waren Miteigentümer eines Hauses in Wien 3. Die gerichtliche Benutzungsregelung vom 1. 11. 1997 berechtigte Gertrude K*****, die beiden ehemaligen, im Erdgeschoss des Hauses gelegenen „Dienerzimmer" im Ausmaß von rund 60 m² ausschließlich zu nutzen. Dieser Benutzungsregelung waren jahrelange Familienstreitigkeiten vorangegangen: Auf der einen Seite s... mehr lesen...
Begründung: Über Ergänzungsauftrag des erkennenden Senats vom 6. März 2007 hinsichtlich der 2.- und 3.-klagenden Parteien (der diese betreffende, nicht zusammenzurechnende Entscheidungsgegenstand erforderte ein Vorgehen nach § 507b Abs 2 ZPO) hat das Berufungsgericht ausgesprochen, dass die ordentliche Revision gegen seine Entscheidung doch zulässig sei, weil zur Frage der Legitimation einzelner Wohnungseigentümer zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Nichterfüllung von Zusagen... mehr lesen...
Begründung: Die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in ***** fassten nach einer Eigentümerversammlung im Umlaufverfahren einen Mehrheitsbeschluss dahin, dass die bisher vorhandene gemeinschaftliche Solarheizungsanlage stillgelegt und durch eine zentrale Pelletsheizanlage zu erneuern sei. Die Antragstellerin hat diesen Mehrheitsbeschluss erfolglos gerichtlich bekämpft. Ein einstimmiger Beschluss dahin, dass die Antragstellerin von der neu zu errichtenden Heizungsanlage... mehr lesen...
Norm: ABGB §485ABGB §828ABGB §847LiegTeilG §4
Rechtssatz: Steht ein Servitutsrecht allen Mit- und Wohnungseigentümern der herrschenden Liegenschaft gemeinsam zu, bedarf eine Verfügung darüber der Einstimmigkeit aller (§828 ABGB). Eine lastenfreie Abschreibung ohne Zustimmung der Buchberechtigten, und zwar sämtlicher Buchberechtigter, kommt daher nicht in Betracht. Bereits der Widerspruch eines einzelnen Mit- und Wohnungseigentümers im Verfahren... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund des insofern unbekämpften erstinstanzlichen Beschlusses Eigentümer der (neu eröffneten) EZ 1076 GB *****. Diese EZ wurde durch Unterteilung, Vereinigung, Ab- und Zuschreibungen aus Grundstücksteilen der EZ 237 und EZ 239, beide GB *****, gebildet. An letzteren Liegenschaften ist für sämtliche Wohnungseigentümer der EZ 98 die Dienstbarkeit der Nichtverbauung bücherlich einverleibt. In einem vom Erstgericht durchgeführten Aufforderungsverfah... mehr lesen...