RS OGH 2018/4/19 4Ob73/18s

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Veröffentlicht am 19.04.2018
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Norm

ABGB §828

Rechtssatz

Für eine Verfügung iSd § 828 ABGB, die ein Sondernutzungsrecht eines Teilhabers begründet, ist eine Benützungsregelung iSd § 828 Abs 2 ABGB erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132081

Im RIS seit

17.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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