Begründung: Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach der am 25.2.1986 verstorbenen, zuletzt in Tulln, Frauenhofnerstraße 54, wohnhaft gewesenen Pensionistin Josefine Oswald stellte der erblasserische Sohn Ing. Ernst O*** den Antrag auf Überlassung des Nachlasses gemäß § 73 AußStrG an Zahlungsstatt. Der Rekurswerber, ebenfalls ein Sohn der Verstorbenen, wurde dem Verlassenschaftsverfahren beigezogen, gab aber trotz Belehrung keine Erbserklärung ab. Das Erstgericht nahm unter Pun... mehr lesen...
Begründung: In einem vom Erblasser unterfertigten, offenbar von ihm mit 14.6.1975 datierten, als sein Testament bezeichneten maschingeschriebenen Aufsatz sind seine beiden volljährigen Söhne Klaus und Robert je zur Hälfte als Erben eingesetzt, wogegen seiner Ehegattin Ingeborg und seinen beiden mj. Kindern, der am 28.12.1970 geborenen Susanne und dem am 26.7.1974 geborenen Christian Otto, umfangreiche Vermächtnisse ausgesetzt sind. Im § 11 (Erbeinsetzung) dieses Aufsatzes ist ferner... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §801AußStrG §98AußStrG §105GKG §1 Z1 litb
Rechtssatz: Eine im Zuge einer Abhandlung erfolgte Anfrage des Gerichtskommissärs nach der Höhe eines zum Todestag aushaftenden Darlehensbetrages, dient den Interessen der Erben. Der Gerichtskommissär handelt aber keinesfalls als Vertreter der zur Erbschaft berufenen Personen. Der Zweck einer solchen behördlichen Anfrage kann nur in der Vorbereitung eines etwa künftig zu errichtenden... mehr lesen...
Norm: ABGB §534ABGB §799
Rechtssatz: Eine sogenannte "Abwechslung" des Erbrechtstitels ist auch noch durch entsprechende Prozeßerklärung im Erbrechtsstreit (auch durch die beklagte Partei) möglich. Gegenstand des Erbrechtsstreites ist - unabhängig von einem etwa enger formulierten Begehren - immer die Feststellung, welcher jeweils von den Streitteilen geltend gemachte Berufungsgrund in seiner Wirksamkeit den des Prozeßgegners verdränge. ... mehr lesen...
Johann S stellte als Bruder der Verstorbenen Maria M beim Verlassenschaftsgericht den Antrag, die von diesem kundgemachte "angebliche mündliche letzte Anordnung der Maria M" gemäß § 586 ABGB durch die eidliche Aussage der drei Zeugen zu bestätigen. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, daß ein von drei Zeugen eigenhändig gefertigter Aufsatz vorliege, weshalb gemäß § 65 AußStrG sogleich mit der Kundmachung dieses Testamentes vorzugehen und eine Vernehmung von Zeug... mehr lesen...
Norm: ABGB §579ABGB §585ABGB §799ABGB §800AußStrG §122
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer letztwilliger Anordnungen muß sich die Erbserklärung auf eine bestimmte von ihnen beziehen. Das formgültige (mündliche) Testament und das in ein solche umgedeutete formungültige (schriftliche) Testament sind jedoch als ein und derselbe Erbrechtstitel anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 565/78 Entsc... mehr lesen...
Der am 6. November 1975 verstorbene ledige Bauernpensionist Franz M hinterließ u. a. einen landwirtschaftlichen Betrieb in L Nr. 2 im Ausmaß von 25.4 ha. Im Nachlaß wurde lediglich ein Kodizil gefunden, in welchem der Erblasser seiner Wirtschafterin das Hälfteeigentum an einer einzelnen Liegenschaft vermachte. Als gesetzliche Erben kommen der Bruder des Erblassers, Josef M und sieben Kinder seiner vorverstorbenen Geschwister in Frage. 1. Dezember 1975 gaben der Bruder und die Nichte... mehr lesen...
Mag. pharm. Oskar F ist am 18. Dezember 1973 gestorben. Er hinterläßt Anna F als Witwe und Sonja S als leibliche Tochter. Mit dem Testament vom 5. Jänner 1971 setzte er seine Tochter zur Alleinerbin ein und schenkte ihr am selben Tag in der Form eines Notariatsaktes "auf den Todesfall" die ihm gehörige öffentliche Apotheke in Wien mit dem im folgenden angeführten Auflagen; er erklärte, auf das Recht zum Widerruf dieser Schenkung auf den Todesfall zu verzichten, und Sonja S erklärte,... mehr lesen...
Zum Nachlaß des am 2. August 1973 unter Hinterlassung einer ihm nur kirchlich angetrauten Gattin verstorbenen und ohne eheliche Kinder gewesenen Erblassers gaben die elf nunmehrigen Rechtsmittelwerber auf Grund der Testamente vom 22. Feber 1968 und 24. Juli 1973 unbedingte Erbserklärungen zu je einem Neuntel bzw. je einem Achtzehntel des Nachlasses ab, die bisher vom Erstgericht noch nicht angenommen wurden. Hermann Karl W ist der eheliche Sohn des im Zweiten Weltkrieg gefallenen He... mehr lesen...
Der Erblasser, der am 15. Mai 1973 verstorbene Hermann H, und seine Ehegattin Cäcilia H waren unter anderem auf Grund einer mit einem Erbvertrag verbundenen Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft unter Lebenden je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaften EZ 163, 178 und 186 KG M. Mit einem vor dem öffentlichen Notar Dr. Othmar R in E abgeschlossenen Notariatsakt vom 1. April 1966 erklärten die beiden Ehegatten, daß der Zweitverstorbene von ihnen die genannten Liegenschaften... mehr lesen...
Rudolf H, der Vater des Klägers und Ehemann der Beklagten, ist am 6. 10. 1959 verstorben. Die Verlassenschaft wurde der Beklagten, der Stiefmutter des Klägers, auf Grund einer letztwilligen Verfügung Rudolf H's vom 11. 10. 1958, nachdem sie eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, zu A .../59 des Bezirksgerichtes Obernberg am Inn eingeantwortet. Im Zeitpunkt des Todes Rudolf H's waren dieser und die Beklagte je zur Hälfte Eigentümer des Hauses R 28, EZ 199, Katastralgemeinde U. ... mehr lesen...
Der am 15. August 1969 verstorbene Franz B hinterließ drei Kinder, u zw Ludwig B, Christine Sch, geb B und Anna K, geb B. In einer letztwilligen Verfügung vom 29. Juli 1964 enterbte er seine Tochter Anna K, "weil sie eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart beharrlich" führe. Die beiden anderen Kinder des Erblassers entschlugen sich der Erbschaft. Anna K gab auf Grund des Gesetzes eine bedingte Erbserklärung ab, die vom Erstgericht angenommen wurde. Anna K wurde a... mehr lesen...
Norm: ABGB §768ABGB §799AußStrG §122
Rechtssatz: Wurde der eine gesetzliche Erbe enterbt und entschlagen sich die anderen gesetzlichen Erben der Erbschaft - während Testamentserben nicht vorhanden sind -, so hat der Enterbte, der auf Grund des Gesetzes eine Erbserklärung abgegeben hat, seinen Erbrechtstitel erst dann nachgewiesen, wenn er die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung oder das Nichtvorliegen des darin genannten Enterbungsgrundes ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Beklagte verurteilt, der Klägerin aus dem ihr mit Einantwortungsurkunde v 10. Dezember 1968 nach Dipl-Ing Rudolf W eingeantworteten Nachlaß der diesem mit Einantwortungsurkunde v 2. Juni 1955 eingeantworteten Substitutionsnachlaß nach August Franz W, bestehend aus einem Achtelanteil der Liegenschaft EZ 1820 KG W, der Klägerin ins Eigentum abzutreten und zu übergeben. Das Erstgericht ist hiebei von folgendem unbestrittenen Sachverhalt ausgegangen: Im Jahre 1925 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §823AußStrG §125 C
Rechtssatz: Eine Erbserklärung kann noch kein Privatrechtsverhältnis, insbesondere keinen Vertragstatbestand (wie Anerkenntnis oder Verzicht) begründen. Durch eine fehlerhafte oder nur auf einen Teil des Nachlasses beschränkte Erbserklärung ist eine spätere Erbschaftsklage des besseren Erben nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 8 Ob 15/70 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG 2005 §2 IC1AußStrG 2005 §2 IE3AußStrG §9 E2AußStrG §116
Rechtssatz: Für die Einbringung einer Beschwerde gegen die Aufforderung, eine Erbserklärung einzubringen, fehlt es an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Entscheidungstexte 8 Ob 60/69 Entscheidungstext OGH 15.04.1969 8 Ob 60/69 EvBl 1969/381 S 578 = SZ 42/50 ... mehr lesen...
Nach der am 9. Dezember 1967 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anna W. kommen laut Todfallsaufnahme der Gatte der Verstorbenen Josef W. sowie deren Kinder Anna S. und Franz K. als gesetzliche Erben in Betracht. Josef W. und Anna S. haben auf Grund des Gesetzes unbedingte Erbserklärungen abgegeben, die zu Gericht angenommen worden sind. Franz K. hat im Verlassenschaftsverfahren einen Vertreter namhaft gemacht und zunächst den Antrag gestellt, den Gerichtsk... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §799AußStrG §9 E7AußStrG §26AußStrG §174 Abs2 Z3 BAußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Wurde ein Nachlaß ohne Beschränkung durch eine fideikommissarische Substitution eingeantwortet, so fällt das Vermögen in den Nachlaß des später verstorbenen Erben. Wenn ein Dritter Rechte an dem erstgenannten Nachlaß auf Grund einer fideikommissarischen Substitution behauptet, so steht ihm nur der Weg der Erbschaftsklage offen. Er kann aber nicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Das Gericht hat, solange das Verlassenschaftsverfahren anhängig ist, ohne Rücksicht auf bereits abgegebene und zu Gericht angenommene Erbserklärungen auch noch später abgegebene Erbserklärungen anzunehmen (SZ 8/98). Die gerichtliche Erklärung darüber, daß das Erbrecht ausgewiesen ist, gilt nur für so lange, als nicht ein besseres Erbrecht ausgewiesen wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AUßStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Anerkennung des Erbrechtes durch das Verlassenschaftsgericht ist bei vorliegenden widersprechenden Erbserklärungen für den Erbrechtsstreit bedeutungslos (2 Ob 97/27 = NZ 1927,35). Entscheidungstexte 6 Ob 40/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1966 6 Ob 40/66 6 Ob 237/66 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §122AußStrG §125 C
Rechtssatz: Die Annahme der Erbserklärung hat zunächst bloß prozessuale Bedeutung, nämlich, daß sie dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt wird. Sie findet aber eine materiellrechtliche Erledigung erst durch die Einantwortung (1 Ob 784/47 = JBl 1949,70). Entscheidungstexte 6 Ob 40/66 Entscheidungstext OGH 16.02.1966 6 Ob 40/66 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §9 E10AußStrG §122KO §80 ff
Rechtssatz: Kein Rekursrecht des Masseverwalters der konkursverfangenen Verlassenschaft gegen die Annahme einer Erbserklärung zum konkursfreien Vermögen des Erblassers. Entscheidungstexte 6 Ob 294/65 Entscheidungstext OGH 17.11.1965 6 Ob 294/65 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die am 9. Juni 1961 verstorbene Felicitas D. war eine Adoptivtochter der vor ihr verstorbenen Ehegatten Josef und Anna B. Diese haben im Punkt 5 der zwischen ihnen abgeschlossenen Ehepakte vom 18. Mai 1909 in der Form eines Erbvertrages und eines wechselseitigen Testamentes verfügt, daß Nacherbin nach ihnen als gegenseitigen Universalerben ihre Adoptivtochter Maria Felicitas B. (Felicitas D.) sein soll. Im Punkt 9 der Ehepakte haben die Ehegatten für den Fall, als ihre Adoptivtochter ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §760ABGB §799ABGB §823AußStrG §122AußStrG 2005 §164
Rechtssatz: Wurde der Nachlaß unter Außerachtlassung einer vom Erblasser angeordneten Substitution ohne jede Beschränkung durch diese Substitution dem Vorerben eingeantwortet, dann ist für eine Substitutionsabhandlung mangels einer Substitutionsnachlaßmasse kein Raum. Das durch die Einantwortung erworben Vermögen fällt ausschließlich in den Nachlaß des Vorerben. Geben die N... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §799 fZPO §178ZPO §182ZPO §226 IIIAZPO §271
Rechtssatz: Liegen Umstände vor, die die Anwendung ausländischer Kollisionsnormen nahelegen, ohne jedoch einen ausreichenden Anhaltspunkt für einen tauglichen Anknüpfungspunkt zu geben, ist es Sache der klagenden Partei, konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, die das Gericht in die Lage versetzen, zu beurteilen, welches ausländische Recht zur Anwendung zu kommen hat. (Anwendu... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage ist folgender Sachverhalt unbestritten: Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und Miteigentümer verschiedener Liegenschaften der Kat. Gem. O***** und A***** und der Kat.Gem. H***** in Österreich. Diese Liegenschaftsanteile sind gemäß Art 22 des Staatsvertrages, BGBl Nr 152/55 Eigentum der Republik Österreich geworden. Der Erblasser setzte im Testament vom 28. 1. 1946 zu seinen Alleinerben seinen Neffen Herzog Albrecht Eugen von W***** ein, verm... mehr lesen...
Norm: ABGB §799AußStrG §4
Rechtssatz: Die im Rubrum des Schriftsatzes enthaltene Angabe "Erbserklärung auf Grund des Gesetzes" ist hinreichend für die Annahme einer gesetzlichen Erbserklärung. Der Berufungsgrund muß dann nicht ausdrücklich im Sachvorbringen noch einmal enthalten sein. Entscheidungstexte 1 Ob 161/56 Entscheidungstext OGH 21.03.1956 1 Ob 161/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §532ABGB §799AußStrG §121
Rechtssatz: Die Erbrechtsnachfolge ist immer eine Gesamtrechtsnachfolge, auch wenn sie nur einen Bruchteil des Nachlasses betrifft. Es ist daher rechtlich nicht möglich, die Erbserklärung auf bestimmte Teile des Nachlaßvermögens zu beschränken. Entscheidungstexte 1 Ob 317/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 1 Ob 317/55 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Antrage des Verlassenschaftsgläubigers A.- Werke Aktiengesellschaft auf Nachlaßabsonderung Folge gegeben. Es hat die Besorgnis und Möglichkeit einer Gefährdung des Absonderungsgläubigers als bescheinigt angesehen und auch im übrigen die Voraussetzungen für die Absonderung des im vorliegenden Falle allein in Betracht kommenden inländischen unbeweglichen Nachlasses für gegeben erachtet, obwohl bisher trotz Aufforderung durch das Verlassenschaftsgericht noch keine... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IC2AußStrG 2005 §2 Abs1 Z3 IE3AußStrG §9 E2ABGB §799ABGB §812 E
Rechtssatz: Berufene Erben haben, solange sie noch keine Erbserklärung abgegeben haben, keine Rekurslegitimation. Sie können, ob sie nach dem Gesetze oder aus einem anderen Grunde zur Erbschaft berufen sind, nicht verlangen, dass ihnen die Verlassenschaft aufbewahrt werde, obwohl noch nicht einmal feststeht, dass sie den Nachlass erwerben wollen. Vermö... mehr lesen...