RS OGH 2013/5/15 8Ob15/70, 6Ob646/93, 3Ob1/13p

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Veröffentlicht am 27.01.1970
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Rechtssatz

Eine Erbserklärung kann noch kein Privatrechtsverhältnis, insbesondere keinen Vertragstatbestand (wie Anerkenntnis oder Verzicht) begründen. Durch eine fehlerhafte oder nur auf einen Teil des Nachlasses beschränkte Erbserklärung ist eine spätere Erbschaftsklage des besseren Erben nicht ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0008009

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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