RS OGH 1978/6/15 7Ob565/78

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Veröffentlicht am 15.06.1978
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Norm

ABGB §579
ABGB §585
ABGB §799
ABGB §800
AußStrG §122

Rechtssatz

Bei Vorliegen mehrerer letztwilliger Anordnungen muß sich die Erbserklärung auf eine bestimmte von ihnen beziehen. Das formgültige (mündliche) Testament und das in ein solche umgedeutete formungültige (schriftliche) Testament sind jedoch als ein und derselbe Erbrechtstitel anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 565/78
    Entscheidungstext OGH 15.06.1978 7 Ob 565/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007989

Dokumentnummer

JJR_19780615_OGH0002_0070OB00565_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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