Begründung: Im Verlassenschaftsakt befindet sich eine unvollständige Kopie eines Schreibens eines Notars vom 7. April 2010 an den Gerichtskommissär, in dem er namens der Revisionsrekurswerberinnen (= Nichten der Erblasserin) um die Übermittlung einer Kopie einer allenfalls vorhandenen letztwilligen Verfügung ersucht, was mit Schreiben des Gerichtskommissärs vom 22. April 2010 geschah. Die Nichten wurden weder zur Todfallsaufnahme am 13. April 2010 noch zur Verlassenschaftsabhandlung... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfall dessen Kind(er) Nacherben sein sollen. Das Erstgericht bestellte einen Kurator für die noch nicht gezeugten Nachkommen der Nacherben, also der drei Kinder der Erblasserin. Zur Begründu... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Rechtsmittelwerberin bekämpft die vom Rekursgericht bestätigte Abweisung ihres Antrags, eine bestimmte Liegenschaft(shälfte) in das „Inventar“ des Verlassenschaftsverfahrens aufzunehmen. Eine Erbantrittserklärung der Genannten ist nicht aktenkundig. Rechtliche Beurteilung Personen, die noch keine Erbantrittserklärung oder wenigstens eine andere Rechtsgrundlage für ihre Parteistellung abgegeben haben, sind grundsätzlich von jeder Einf... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung vom 29. 3. 1999 (AS I/155 - 156 sowie ON 58) vermachte die Verstorbene ihrem Neffen Wolfgang T***** eine Eigentumswohnung. Mit Schenkungsvertrag vom 8. 2. 2008 (s AS I/73) schenkte sie diese Eigentumswohnung ihrem Großneffen Mag. (FH) Günter S*****, dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber. Neben den beiden Genannten kommen sieben weitere gesetzliche Erben in Betracht, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Rekursgerichts keine Erbantrittse... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ eine letztwillige Verfügung, mit der er Erika K***** als Erbin seines Nachlasses einsetzte. Mag. Elisabeth P***** ist die Adoptivtochter des Erblassers. Beide haben bisher keine Erbantrittserklärung abgegeben. Anlässlich der Todfallsaufnahme am 5. 9. 2007 erklärten die beiden Einschreiterinnen durch ihren (gemeinsamen) Vertreter, die Abhandlung auf schriftlichem Wege durchführen zu wollen. Am 12. 2. 2008 beantragte die Adoptivtochter des Erblas... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hinterlässt weder Kinder noch einen Ehegatten. Als gesetzliche Erben kommen ein Cousin der Erblasserin (der Rechtsmittelwerber) und die Tochter eines weiteren vorverstorbenen Cousins Elisabeth S***** in Frage. In einem fremdhändig geschriebenen und eigenhändig unterfertigten Testament vom 15. 12. 2003 hatte die Erblasserin sämtliche vor diesem Testament errichtete letztwillige Anordnungen widerrufen (Punkt I) und Elisabeth S***** zu ihrer Universalerbi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef W*****, vertreten durch Dr. Thomas Stoiberer, Rechtsanwalt in Hallein, gegen die beklagte Partei Margaretha K*****, vertreten durch Dr. Herbert Troyer, R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 11. Oktober 2002 verstorbenen Adele M*****, zuletzt wohnhaft *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erblasserischen Schwester Helene K**... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 8. Jänner 1998 verstorbenen Johann W*****, geboren am *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erbserklärten Erben 1. Elisabeth A*****, ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 25. April 1999 verstorbenen Margaretha H*****, über den Revisionsrekurs des aufgrund des Gesetzes erbserklärten Erben Karl G*****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Schönherr Hafner Rechtsanwälte KEG in W... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser war vor seinem Ableben - nach dem Akteninhalt im Zeitpunkt der Entscheidungen der Vorinstanzen - nicht verheiratet. Letztwillige Anordnungen wurden weder im Österreichischen Zentralen Testamentsregister noch in der Wohnung des Erblassers aufgefunden. Als Verwandte des Erblassers wurden zwei im Ausland lebende Geschwister ausgeforscht. Diese gaben auf Grund des Gesetzes unbedingte Erbserklärungen „je zur Hälfte des Nachlasses" ab (ON 11). Mit Beschluss vom... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 18. April 2004 verstorbenen Gertrude M*****, wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Tochter Dr. Ingrid A*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 1. August 2002 eine Hausfrau zur Alleinerbin ein und widerrief alle vorherigen Testamente. Ihrem "Neffen" (nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Parteien im Rechtsmittelverfahren ist er ihr Stiefsohn, der Sohn ihres vorverstorbenen Ehegatten), dem Revisionsrekurswerber (im Folgendem nur 1. Legatar), vermachte sie ihre Briefmarkensammlung (Punkt 2.), dessen Sohn (im Folgenden nur 2. Legatar) einen PKW. Das Erstgericht na... mehr lesen...
Begründung: Die am 15. September 1998 als Witwe verstorbene Erblasserin hatte fünf Kinder, nämlich eine Tochter sowie die vier Söhne Otwin, Otmund, Otfried (1996 verstorben, einen volljährigen Sohn [Enkel] Werner hinterlassend) und Otmar (1998 vor der Erblasserin verstorben, vier volljährige Söhne [Enkel] Harry, Nicolas, Rene und Clemens [im Folgenden nur Antragsteller] hinterlassend). Mit letztwilliger Verfügung vom 17. Februar 1994 vermachte die Erblasserin ihre Liegenschaft EZ 5... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die Erbserklärung der Mutter des Erblassers, welche eine bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlass auf Grund eines Testamentes ihres Sohnes abgegeben hatte, angenommen und den seinerzeit bestellten Verlassenschaftskurator wiederum seines Amtes enthoben. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss, sprach weiters aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes insgesamt EUR 20.000,-- übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs (mangels Vorlie... mehr lesen...
Begründung: Gesetzliche Erben der am 6. Jänner 1990 verstorbenen Erblasserin, die keine Kinder hatte und deren Ehegatte und Eltern vorverstorben sind, sind nicht bekannt. Die beiden nunmehrigen Revisionsrekurswerber gaben im Verlassverfahren widerstreitende unbedingte Erbserklärungen zum gesamten Nachlass ab, die wie folgt zu Gericht angenommen wurden: Die der 1. Revisionsrekurswerberin (unter Berufung auf eine mit 18. März 1990 datierte "Gedächtnisniederschrift" über eine mündlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat bereits auf die ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofes hingewiesen. Personen, die noch keine Erbserklärung abgegeben haben, sind von jeder Einflussnahme auf den Gang der Verlassenschaftsabhandlung ausgeschlossen und haben keine Rekurslegitimation (RIS-Justiz RS0006398, RS0106608, RS0007926). In besonders gelagerten Fällen ist den berufenen Erben schon vor Abgabe der Erbserklärung Parteistellung u... mehr lesen...
Begründung: Der Verstorbene war nach den unbekämpften Ausführungen der Vorinstanzen Eigentümer eines Erbhofes. Seine gesetzlichen Erben sind die Witwe, zwei volljährige Kinder und ein minderjähriges Kind. Die Witwe beantragte, von einer Schätzung des Nachlasses wegen der zu erwartenden hohen Kosten Abstand zu nehmen; sie wolle den Nachlass als Anerbin übernehmen. Das Erstgericht ordnete von Amts wegen die Inventarisierung und Schätzung des gesamten Nachlasses an. § 92 Abs 2 Z 1 A... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser - Eigentümer eines geschlossenen Hofes in Tirol - hinterlässt eine Ehefrau und sieben erwachsene Kinder. Er verstarb am 3. 8. 2001 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung vom 24. 7. 2001. Darin hatte er seinen Sohn Josef W*****, geboren 1962, zum Erben eingesetzt. Seine Ehefrau und die weiteren ehelichen Nachkommen, darunter auch der Revisionsrekurswerber Markus W*****, sollten verschiedene, zum geschlossenen Hof des Erblassers gehörende Liegens... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichtes mangels der Voraussetzungen des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes ist entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichtes mangels der Voraussetzungen des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. März 2000 verstorbene Erblasser und seine am 10. September 2000 nachverstorbene Ehegattin - die zugunsten der nunmehrigen Revisionsrekurswerber ein Testament errichtete - besaßen eine Wohnung im Ehegattenwohnungseigentum. Das Erstgericht überließ dem 1. Revisionsrekurswerber (die 2. Revisionsrekurswerberin ist seine Ehegattin), dem Enkel des Erblassers, den Nachlass zur teilweisen Abdeckung der von ihm bezahlten Nachlassverbindlichkeiten an Zahlungs statt. Z... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionswerberin bringt unter Berufung auf die Entscheidung 4 Ob 33/02k vor, dass eine (zweite) weitere Erbserklärung ihres Bruders nur insoweit wirksam sein und daher vom Verlassenschaftsgericht angenommen werden könne, soweit darin eine zulässige Änderung der ersten Erbserklärung liege. Dies sei vor Annahme der Erbserklärung vom Verlassenschaftsgericht zu prüfen, im vorliegenden Fall aber unterlassen worden. Im genannten Fall waren die Erbserklärungen nicht mitein... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122ABGB §799
Rechtssatz: Eine auf ein Testament gestützte Erbserklärung ist vom Gericht nicht schon deshalb zurückzuweisen, weil der Erbansprecher die Gültigkeit des Testaments bestritten, eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben hat nd im anhängigen Erbrechtsstreit den Prozessstandpunkt vertritt, dass das Testament ungültig sei. Die zweite Erbserklärung kann, soweit sie mit einer früheren unvereinbar ist, aber nur ange... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §806
Rechtssatz: Da die Erbserklärung unwiderruflich ist (§806 ABGB), kann sie nur beschränkt geändert werden. Bis zur Rechtskraft der Einantwortung kann der Titel geändert werden; die nachträgliche Änderung der in Anspruch genommenen Erbquote wird (zumindest dann) als zulässig angesehen, wenn sie auf Änderungen im Verlassenschaftsverfahren zurückzuführen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hat in einem Kodizill vom 27. 3. 1997 seinen Sohn bedacht; sein Testament vom 18. 5. 1997 lautet wie folgt: "Es ist mein Wille, dass nach meinem Tode mein gesamter Besitz in das Eigentum meiner Gattin Theresia übergeht und unsere Kinder Monika, Gabriela und Hermann erst nach dem Ableben meiner Frau oder zu einem früheren, nur von ihr bestimmbaren Zeitpunkt erben. Mit Ausnahme meines Gartens in der K*****straße, Grundstücksnummer *****, den mein Sohn Mag. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 3. 2000 verstorbene Erblasserin, eine in Wien wohnhafte britische Staatsbürgerin, hinterließ zwei letztwillige Verfügungen. Das jüngere Testament stammt vom 18. 10. 1994. Darin setzte sie Dr. Vera L***** zur Erbin mit der Auflage ein, die Hälfte des reinen Nachlassvermögens zur Finanzierung eines Auslandsstudiums des nunmehrigen Revisionsrekurswerbers zu verwenden. Für den Fall, dass die eingesetzte Erbin vor der Erblasserin, gleichzeitig mit ihr oder nach... mehr lesen...