Begründung: Im Verlassenschaftsakt befindet sich eine unvollständige Kopie eines Schreibens eines Notars vom 7. April 2010 an den Gerichtskommissär, in dem er namens der Revisionsrekurswerberinnen (= Nichten der Erblasserin) um die Übermittlung einer Kopie einer allenfalls vorhandenen letztwilligen Verfügung ersucht, was mit Schreiben des Gerichtskommissärs vom 22. April 2010 geschah. Die Nichten wurden weder zur Todfallsaufnahme am 13. April 2010 noch zur Verlassenschaftsabhandlung... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin setzte testamentarisch als „Alleinerben und befreiten Vorerben (Substitution auf den Überrest)“ den nunmehrigen Revisionsrekurswerber und als Nacherben zu gleichen Teilen ihre drei Kinder ein. Weiters verfügte sie, dass im Falle des Todes eines Nacherben vor dem Nacherbfall dessen Kind(er) Nacherben sein sollen. Das Erstgericht bestellte einen Kurator für die noch nicht gezeugten Nachkommen der Nacherben, also der drei Kinder der Erblasserin. Zur Begründu... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Rechtsmittelwerberin bekämpft die vom Rekursgericht bestätigte Abweisung ihres Antrags, eine bestimmte Liegenschaft(shälfte) in das „Inventar“ des Verlassenschaftsverfahrens aufzunehmen. Eine Erbantrittserklärung der Genannten ist nicht aktenkundig. Rechtliche Beurteilung Personen, die noch keine Erbantrittserklärung oder wenigstens eine andere Rechtsgrundlage für ihre Parteistellung abgegeben haben, sind grundsätzlich von jeder Einf... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung vom 29. 3. 1999 (AS I/155 - 156 sowie ON 58) vermachte die Verstorbene ihrem Neffen Wolfgang T***** eine Eigentumswohnung. Mit Schenkungsvertrag vom 8. 2. 2008 (s AS I/73) schenkte sie diese Eigentumswohnung ihrem Großneffen Mag. (FH) Günter S*****, dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber. Neben den beiden Genannten kommen sieben weitere gesetzliche Erben in Betracht, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Rekursgerichts keine Erbantrittse... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 2. 8. 2008. Sie hinterließ ihren Ehemann sowie ihre Mutter. Mit Schriftsatz vom 4. 9. 2008 beantragte der Ehemann die Durchführung der Verlassenschaft im schriftlichen Wege und erklärte, dass die Verstorbene weder leibliche noch angenommene Kinder habe. Im Schriftsatz vom 3. 10. 2008 gab er die Erbantrittserklärung und die Vermögenserklärung ab, stellte weitere Anträge und teilte auch mit, dass die Mutter der Erblasserin am 14. 8. 2008 einen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin Brunhilde M***** verstarb am 26. 1. 2005 unter Hinterlassung der Tochter Dr. Desireé F***** und des Sohnes Michael M*****. Sie hatte am 11. 1. 2005 zugunsten ihrer Tochter ein Nottestament gemäß § 597 ABGB errichtet, dessen Ungültigkeit jedoch zwischenzeitig feststeht. Mit ihrem Sohn hatte sie bereits am 18. 12. 1995 einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Der Sohn der Erblasserin erklärte mit Schreiben vom 9. 2. 2005, auf das ihm zustehende ges... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Norm: AußStrG §122ABGB §799
Rechtssatz: Eine auf ein Testament gestützte Erbserklärung ist vom Gericht nicht schon deshalb zurückzuweisen, weil der Erbansprecher die Gültigkeit des Testaments bestritten, eine Erbserklärung aufgrund des Gesetzes abgegeben hat nd im anhängigen Erbrechtsstreit den Prozessstandpunkt vertritt, dass das Testament ungültig sei. Die zweite Erbserklärung kann, soweit sie mit einer früheren unvereinbar ist, aber nur ange... mehr lesen...
Norm: ABGB §799ABGB §806
Rechtssatz: Da die Erbserklärung unwiderruflich ist (§806 ABGB), kann sie nur beschränkt geändert werden. Bis zur Rechtskraft der Einantwortung kann der Titel geändert werden; die nachträgliche Änderung der in Anspruch genommenen Erbquote wird (zumindest dann) als zulässig angesehen, wenn sie auf Änderungen im Verlassenschaftsverfahren zurückzuführen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...