Norm: ABGB §786EGZPO ArtXLII
Rechtssatz: Kann der Erbe eine Auskunftspflicht über den Nachlass oder über Schenkungen wegen Demenz nicht persönlich erfüllen, so liegt dennoch keine zur Abweisung des Begehrens führende Unmöglichkeit vor, weil die Auskunft auch durch einen Dritten erteilt werden kann, der nach § 353 EO zu zumutbaren Erhebungen ermächtigt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 39/21f En... mehr lesen...
Norm: ABGB §786
Rechtssatz: Die
Begründung: des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insb... mehr lesen...
Norm: ABGB §786
Rechtssatz: Der Auskunftsanspruch erfasst jedenfalls alle Schenkungen, die nach § 783 ABGB hinzuzurechnen sind. Der Zweck der
Norm: schließt es dabei aus, dass der Belangte in zweifelhaften Fällen – etwa in der Frage, ob eine sittliche Pflicht iSd § 784 ABGB bestand – selbst entscheidet, ob eine Hinzurechnung zu erfolgen hat oder nicht. Eine Auskunftspflicht besteht hingegen nicht, wenn eine Hinzurechnung von vornherein ausgeschl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek, den Hofrat Dr. Höllwerth und die Hofrätin Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede O*****, vertreten durch Mag. Helmut Rieger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Jelica N*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster, Rechtsanwalt in Maria Enzersdorf, wegen 142.50... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W***** L*****, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Lins KG in Bludenz, gegen die beklagte Partei K***** N*****, vertreten durch die Concin & Partner Rechtsanwälte GmbH in Blu... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 3. 2006 verstarb die Erblasserin G***** S*****. Bei der Todfallsaufnahme konnten keine Aktiva erhoben werden. Sie hinterließ ihren Ehegatten F***** S***** sowie drei eheliche Kinder, nämlich F***** S***** jun, M***** S***** M***** und die Beklagte, sowie zwei uneheliche Kinder, nämlich die Klägerin und I***** H*****. In ihrem Testament vom 27. 11. 2008 hatte die Erblasserin ihren Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt und verfügt, dass sich die Pflichtteilsberecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 3. 2004 starb der Vater des Klägers, Gottfried G***** sen. Mit Testament vom 24. 11. 2003 hatte er seinen Sohn Gottfried G***** jun. zum Universalerben eingesetzt und die Noterben mit dem allgemeinen Hinweis, dass „allfällige Vorausempfänge einzurechnen" seien, auf den gesetzlichen Pflichtteil beschränkt. Das Testament wurde am 5. 4. 2004 kundgemacht. Aufgrund des Testaments gab Gottfried G***** jun. eine bedingte Erbsantrittserklärung zum gesamten Nachla... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten, der sich anders als die Klägerin stets um ihn gekümmert hatte, sein gesamtes Vermögen zukommen zu lassen. Er schenkte ihm daher am 20. 1. 1992 seine Liegenschaft in Wien *****., S*****platz 3. Zu diesem Zeitpunkt hatte Gerhard H**... mehr lesen...
Begründung: Josef R*****, Monika W*****, die Klägerin und der Beklagte sind Kinder und gesetzliche Erben der am 21. September 2005 verstorbenen Anna R*****. Diese hinterließ ein Kodizill, mit welchem sie dem Beklagten das Grundstück ***** inneliegend EZ ***** GB ***** L***** vermachte. Gegenstand des Vermächtnisses waren weiters die Einrichtung einer Eigentumswohnung, bewegliche Gegenstände sowie Schmuck, welche die Erblasserin der Klägerin und Monika W***** hinterlassen hatte. Im V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind Geschwister, die Drittbeklagte ist ihre Mutter. Der Ehemann der Drittbeklagten und Vater der übrigen Streitteile ist am 9. 12. 1992 unter Hinterlassung eines Testaments vom 30. 11. 1988 verstorben. Er hatte mit Übergabsvertrag vom 20. 8. 1974 gemeinsam mit der Drittbeklagten dem Zweitbeklagten und dessen Ehefrau die Liegenschaft EZ 61 KG N***** übergeben. Mit weiterem Übergabsvertrag vom 30. 11. 1988 hat... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §764ABGB §765ABGB §766ABGB §786
Rechtssatz: Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsäc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil vom 24. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Vaters des Beklagten geschieden; gleichzeitig wurde dieser schuldig erkannt, der Klägerin rückständigen Unterhalt von 152.867,90 S und ab 1. 2. 2000 einen laufenden monatlichen Unterhaltsbetrag von 8.340 S zu zahlen. Mit vom Nebenintervenienten verfasstem Notariatsakt vom 20. 6. 1996 übergab der Vater des Beklagten den von ihm b... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 Abs1ABGB §786ABGB §1333
Rechtssatz: Der Anspruch auf Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung ist ein Geldanspruch und unterliegt den Regeln des Schuldrechts. Der Noterbe hat daher - Verzug des Erben vorausgesetzt - nach § 1333 ABGB Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen. Für den Zeitpunkt des Eintritts der Verzugsfolgen ist beim Schenkungspflichtteil auf das Begehren des Berechtigten auf Durchführung der Anrechnung abzustellen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein außereheliches Kind, die Beklagten sind eheliche Kinder des am 31. 8. 1994 verstorbenen Unternehmers Alois K*****. Der Nachlass mit Aktiven von 7,008.154,44 S (d.s. 509.302,44 EUR) und Passiven von 555.329,40 S (d.s. 40.357,36 EUR) wurde auf Grund gesetzlicher Erbfolge der erblasserischen Witwe zu einem Drittel und dem Kläger, der Erstbeklagten und dem Zweitbeklagten zu je zwei Neunteln rechtskräftig eingeantwortet. Der zunächst Drittbeklagt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Frage der Inventarerrichtung ist entscheidungswesentlich, ob die Liegenschaft zum Nachlassvermögen gehört. Gemäß § 97 Abs 1 AußStrG muss das Inventar ein genaues und vollständiges Verzeichnis jenes Vermögens enthalten, in dessen Besitz sich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes befunden hat. Ob sich eine Sache im Besitz des Erblassers befunden hat, hat das Abhandlungsgericht ohne Verweisung auf den Rechtsweg zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1963 wurden die Grundstücke eines geschlossenen Hofs in Innsbruck unter Erben aufgeteilt. Damals galt für diese Grundstücke der Bebauungsplan der Stadtgemeinde Innsbruck vom 31. 3. 1961 60/K. Danach war eine Bebauung nach der Bauweise E+1 vorgeschrieben. Deren Inhalt war: "Offene Bauweise, die Summe aller bewohnbaren Geschoßflächen darf 50 % der Grundfläche nicht übersteigen. Je Wohnung ist mindestens ein Auto-Abstellplatz auf eigenem Grund vorzusehen.... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind pflichtteilsberechtigte Töchter des am 8. 1. 1997 verstorbenen Robert S*****, die Beklagte ist seine Witwe und eingeantwortete Alleinerbin. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Erblasser der Beklagten nachstehende Liegenschaften geschenkt: Mit Schenkungsvertrag vom 27. 2. 1990 die Liegenschaft EZ ***** GB A*****, Haus Wien *****, W***** Straße *****, und mit Schenkungsvertrag vom (15.) 20. 12. 1993 2980/363.400 Anteile an der EZ ***** GB I****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (§ 72 Abs 2 und 3 AußStrG). Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (Paragraph 72, Absatz 2 und 3 AußStrG). Mit Vertrag vom 19. 2. 1990 schenkte Kaspar Jakob A**... mehr lesen...
Begründung: Paul Edward H*****, ein gebürtiger Österreicher, lebte seit langem in den Vereinigten Staaten und war amerikanischer Staatsbürger. Er verstarb am 9. 9. 1997 im Krankenhaus St. Pölten unter Hinterlassung eines nicht unbeträchtlichen in Österreich befindlichen Vermögens, unter anderem bestand dieses aus Liegenschaften, Sparbüchern, einem Wertpapierdepot und Forderungen, zuletzt wurde ein Reinnachlass von 16,209.491,48 S vom Gerichtskommissär Mag. Johann Z***** ermittel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Revisionsverfahren ist alleine noch strittig, ob die Vorinstanzen bei Ermittlung des Werts der Hochalm (Liegenschaft im Ausmaß von 160,80 ha samt Almhütte), deren grundbücherlicher Hälfteeigentümer der Erblasser war, zum Zwecke der Bemessung der Pflichtteilsansprüche des Klägers die richtigen Bewertungsgrundsätze angewendet haben. Zu den Bewertungsmodalitäten besteht eine umfassende, einheitliche, von der Lehre gebil... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem vom Revisionswerber in der Berufung erhobenen Einwand, das Erstgericht habe ihn mit der "Rechtsansicht", die Urkunde Beil. ./QQ sei "glaubwürdig", überrascht, hat sich das Berufungsgericht tatsächlich nicht auseinandergesetzt. Daraus ist für den Revisionswerber aber nichts zu gewinnen, weil dieser Einwand ohnedies unberechtigt ist. Über die genannte Urkunde, die der Kläger in der Tagsatzung vom 24. 11. 1999 vorle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerinnen verstarb am 23. 5. 1995. Er hatte seine Ehegattin Gertrud (die nicht Mutter der Klägerinnen ist) zur Alleinerbin eingesetzt und seine drei Töchter aus erster Ehe auf den Pflichtteil beschränkt. Im Verlassenschaftsverfahren wurde folgendes Hauptinventar errichtet: "Aktivum 1) Liegenschaften Hälfteanteil in EZ 484 GB 81101 Aldrans S 2,272.500,-- 2) Guthaben bei der Raiffeisenbank Igls und Umgebung Konto Nr. 331.637 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die ehelichen Kinder des Josef und der am 6. 9. 1902 geborenen Rosa P*****. Josef P*****, Konditormeister, betrieb ein Zuckerbäckergewerbe sowie ein Konditorei-Cafe in den Häusern ***** G*****, S*****straße 1 und ***** G*****, S***** Platz 9. Josef P***** war Eigentümer der Liegenschaftshälfte der EZ 1094 Grundbuch ***** S***** mit der Grundstücksadresse S*****straße 1, sowie des Hälfteanteils der Liegenschaft EZ 2190 Grundbuch ***** G*****, Bauf... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 106 KG V***** mit dem Haus V*****. Sie führte dort einen Gastwirtschaftsbetrieb. Testamentarische Erben sind der Bruder der Verstorbenen und ihre beiden, noch minderjährigen Enkelkinder. Zwei weitere testamentarisch zu Miterben eingesetzte erblasserische Geschwister haben sich ihres Erbrechts zugunsten des Bruders entschlagen. Die Tochter der Erblasserin und Mutter der testamentarisch eingesetzten... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind leibliche uneheliche Kinder der am 12.7.1994 verstorbenen Amalia T*****. Diese hinterließ noch zwei weitere uneheliche Kinder, Franz T***** und Herbert T*****. Das Verlassenschaftsverfahren nach der Verstorbenen wurde mangels eines Nachlaßvermögens armutshalber abgetan. Amalia T***** war Eigentümerin der 21,6245 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaft EZ 33 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken 23/1 Baufläche mit dem Haus... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat mit Übergabsvertrag aus dem Jahr 1958 eine Landwirtschaft übernommen, mit Verträgen aus 1971 und 1974 kamen weitere Liegenschaften hinzu. 1990 verstarb der Übergeber. Der Pflichtteilskläger begehrt, gestützt auf § 785 ABGB, seinen Pflichtteil. Die Vorinstanzen wandten den anerbenrechtlichen Grundsatz an, daß der beschwerte Hofübernehmer "wohl bestehen" müsse. Das Erstgericht ermittelte aufgrund des Gutachtens ON 17 einen Übernahmspreis (§ 11 Anerb... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 21.8.1995 verstorbenen Mechtildis L***** wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.11.1995 die bedingte Erbserklärung der Emma D***** aufgrund des Testaments vom 8.7.1993 zu Gericht angenommen, die Inventur und Schätzung des Nachlasses angeordnet, der Alleinerbin die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen und die Anmeldung der Pflichtteilsforderungen der Hedwig S***** und des Mag.Winfried L***** zur Kenntnis geno... mehr lesen...