Norm
ABGB §786Rechtssatz
Der Auskunftsanspruch erfasst jedenfalls alle Schenkungen, die nach § 783 ABGB hinzuzurechnen sind. Der Zweck der Norm schließt es dabei aus, dass der Belangte in zweifelhaften Fällen – etwa in der Frage, ob eine sittliche Pflicht iSd § 784 ABGB bestand – selbst entscheidet, ob eine Hinzurechnung zu erfolgen hat oder nicht. Eine Auskunftspflicht besteht hingegen nicht, wenn eine Hinzurechnung von vornherein ausgeschlossen werden kann. Das ist im gegebenen Zusammenhang der Fall, wenn Schenkungen geringen Werts – wie zwischen Eltern und Kindern üblich – aus den laufenden Einkünften gemacht werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auskunftsanspruch; Schenkungen; Hinzurechnung; sittliche Pflicht; Schenkungen geringen WertsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133355Im RIS seit
30.12.2020Zuletzt aktualisiert am
30.12.2020