RS OGH 2006/3/29 3Ob315/05b, 7Ob180/14t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2006
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Norm

ABGB §762
ABGB §764
ABGB §765
ABGB §766
ABGB §786

Rechtssatz

Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (§§ 762 ff ABGB) durch den Noterben steht einer Teileinklagung in materiellrechtlicher Hinsicht grundsätzlich kein Hindernis entgegen. Es spricht daher nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist des §1487 ABGB, etwa bei nachträglichem Auftauchen von Nachlassgegenständen oder einem tatsächlich höheren Wert eines Nachlassgegenstands im allein maßgeblichen Zeitpunkt der „wirklichen Zuteilung".

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 315/05b
    Entscheidungstext OGH 29.03.2006 3 Ob 315/05b
    Veröff: SZ 2006/45
  • 7 Ob 180/14t
    Entscheidungstext OGH 05.11.2014 7 Ob 180/14t
    Auch; Beisatz: Es spricht nichts gegen eine Pflichtteilsnachforderung innerhalb der Verjährungsfrist, wenn sich ein tatsächlich höherer Wert eines Nachlassgegenstands ergibt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120694

Im RIS seit

28.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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