RS OGH 2025/10/23 2Ob227/19z; 2Ob211/20y; 2Ob60/22w; 2Ob167/21d; 2Ob83/22b; 2Ob244/22d; 2Ob81/23k; 2

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2020
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Auskunftswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim Anspruch gegen einen (möglichen) Geschenknehmer sind Indizien erforderlich, dass der Erblasser die betreffende Person beschenkt hat. Bei Auskunftsbegehren gegen mögliche Geschenknehmer innerhalb des engeren Familienkreises sind – insbesondere, wenn sie selbst pflichtteilsberechtigt sind – an diese Indizien keine hohen Anforderungen zu stellen. Wurde etwa bewiesen, dass der Pflichtteilsberechtigte bereits hinzuzurechnende Schenkungen erhalten hat, liegt schon darin ein ausreichendes Indiz dafür, dass auch noch weitere solche Zuwendungen an diesen erfolgt sind.

Anmerkung

Vgl RS0133959

Entscheidungstexte

  • RS0133354">2 Ob 227/19z
    Entscheidungstext OGH 27.11.2020 2 Ob 227/19z
    Veröff: SZ 2020/113
  • RS0133354">2 Ob 211/20y
    Entscheidungstext OGH 28.01.2021 2 Ob 211/20y
    Beisatz: Hier: Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls. (T1)
  • RS0133354">2 Ob 60/22w
    Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 60/22w
    Beisatz: Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen. (T2)
  • RS0133354">2 Ob 167/21d
    Entscheidungstext OGH 26.04.2022 2 Ob 167/21d
    Beisatz: Hier: Kein Vorbringen zu pflichtteilsrelevanten Zuwendungen. (T3)
  • RS0133354">2 Ob 83/22b
    Entscheidungstext OGH 27.06.2022 2 Ob 83/22b
  • RS0133354">2 Ob 244/22d
    Entscheidungstext OGH 21.02.2023 2 Ob 244/22d
    Vgl
  • RS0133354">2 Ob 81/23k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 27.06.2023 2 Ob 81/23k
    vgl
  • RS0133354">2 Ob 144/25b
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2025 2 Ob 144/25b
    Beisatz wie T1: Ob ausreichende Indizien für eine Schenkung vorliegen, begründet daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung. (T4)

Schlagworte

Auskunftsanspruch; Schenkungen; Hinzurechnung; Behauptungspflicht; Beweispflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133354

Im RIS seit

30.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten