Norm
ABGB idF ErbRÄG 2015 §786Rechtssatz
Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen.Der Auskunftsanspruch nach Paragraph 786, ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PflichtteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133959Im RIS seit
09.06.2022Zuletzt aktualisiert am
09.06.2022