Begründung: Helmut G*****, der Großvater der Streitteile, verstarb am 3. 5. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments, in welchem er seine Frau Gertrude G***** zu Alleinerbin eingesetzt hatte. Seiner Ehe mit Gertrude G***** entstammen zwei Kinder, nämlich der vorverstorbene Ralf G*****, der Vater des Klägers, und Eveline G*****, die Mutter des Beklagten. Helmut G***** hat weiters den außerehelichen Sohn Richard H***** hinterlassen. Den Nachlass nach Helmut G***** erhielt dessen Wi... mehr lesen...
Begründung: Am 9. 1. 2003 verstarb Johann F*****. Die Beklagten sind aufgrund eines Testamentes vom 15. 4. 2002 Erben. Der Nachlass im Wert von 198,56 EUR wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck/Mur vom 25. 9. 2003 dem Kläger, der der Sohn des Verstorbenen ist, gemäß § 73 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Die Beklagten sind aufgrund eines Testamentes vom 15. 4. 2002 Erben. Der Nachlass im Wert von 198,56 EUR wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck/Mur vom 25. 9. 2... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil vom 24. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Vaters des Beklagten geschieden; gleichzeitig wurde dieser schuldig erkannt, der Klägerin rückständigen Unterhalt von 152.867,90 S und ab 1. 2. 2000 einen laufenden monatlichen Unterhaltsbetrag von 8.340 S zu zahlen. Mit vom Nebenintervenienten verfasstem Notariatsakt vom 20. 6. 1996 übergab der Vater des Beklagten den von ihm b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber stehen auf dem Standpunkt, dass der landwirtschaftliche Betrieb, den der Vater der Klägerin 1974 mit Übergabsvertrag seinem mittlerweile verstorbenen Sohn Gottfried G***** - dessen Nachlass seiner Gattin und seinen beiden Söhnen, den Beklagten, je zu einem Drittel eingeantwortet worden ist - ins Eigentum übertragen hat, nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach höferechtlichen Grundsätzen zu bewerten gew... mehr lesen...
Norm: ABGB §785
Rechtssatz: Das Wohnrecht der Witwe ist unentgeltlich. Die Auferlegung eines Benützungsentgeltes an sie kommt nicht in Betracht. Eine Antragstellung durch einen erbserklärten Erben im Verlassenschaftsverfahren, der Witwe ein Benützungsentgelt für die Weiterbenützung der ehelichen Wohnung aufzuerlegen, ist verfehlt. Allenfalls könnte die Verlassenschaft ein solches Begehren im streitigen Verfahren gegen einen titellosen Benützer ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers verstarb am 1. 6. 1996. Er hatte dem zweiten Sohn Horst S***** mit Übergabsvertrag vom 23. 6. 1971 eine Liegenschaft in Kitzbühel mit einer dort befindlichen Kraftfahrzeugwerkstätte übergeben. Der Sohn hatte Pfandrechte zu übernehmen und verschiedene Gegenleistungen zu erbringen. Der Übernehmer verstarb bereits am 25. 1. 1972. Die Beklagten sind seine Ehefrau und die beiden Töchter. Der Nachlass wurde der Witwe (der Erstbeklagten) zu 5/8 und den T... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen und der Beklagte sind Kinder (von insgesamt neun Kindern) des am 29. 4. 1997 verstorbenen Matthias H*****. Dieser hatte mit Übergabsvertrag vom 10. 11. 1980 die geschlossenen Höfe L***** und W***** sowie die Almliegenschaften B***** und S***** an den Beklagten übergeben. Mit Übergabsvertrag vom 18. 5. 1994 hatte Matthias H***** den geschlossenen Hof M***** an seine Tochter Notburga F***** übergeben. Die Klägerinnen sind mit einer Quote von je 1/27 pflic... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Witwe des am 3. 1. 1998 verstorbenen Dipl. Ing. Richard N*****. Die beiden Beklagten sind seine Söhne aus erster Ehe. Mit eigenhändigem Testament vom 18. 6. 1995 setzte der Erblasser die Beklagten zu gleichen Teilen als Erben ein. Punkt 1. des Testamentes lautet: "Meine Frau..... (Klägerin) verzichtet zugunsten meiner beiden Söhne auf den ihr zustehenden gesetzlichen Anteil an meiner Liegenschaft.... (nähere Bezeichnung der Liegenschaft)". D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger und der Beklagte sind Geschwister und Kinder aus erster Ehe ihres am 23. 9. 1998 verstorbenen und zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Vaters, des österreichischen Staatsbürgers Dkfm. Otto K*****, hinsichtlich dessen Vermögens das Verlassenschaftsverfahren nach wie vor beim Bezirksgericht Hietzing zu 7 A 230/98s anhängig ist. Die Kläger haben hiebei eine unbedingte, der Beklagte nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Zum Nachlass des Erblas... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §951ABGB §952
Rechtssatz: Aus der Organisation einer Privatstiftung (hier: in Liechtenstein), in die der Erblasser sein wesentliches Vermögen eingebracht hatte, kann sich eine Umgehung der unbefristeten Anrechnung von Schenkungen an einen Pflichtteilsberechtigten ergeben (§ 785 Abs 3 ABGB). Entscheidungstexte 6 Ob 290/02v Entscheidungstext OGH 19.12.2002 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getroffe... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bewilligte, folgend der Entscheidung 1 Ob 586/92 = SZ 65/113 über Antrag der Noterbin - der Schwester des testamentarischen Alleinerben - die Nachlass-Separation von Liegenschaften des Erblassers, die dem Alleinerben vertraglich durch Schenkung auf den Todesfall zukommen. Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (SZ 59/9 = NZ 1986, 210 [Czermak]; SZ 65/113 mwN u.a., zuletzt 6 Ob 37/02p = ecolex 2002, 505; RIS-Justiz RS0007843) sind ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten hatte diesem mit Notariatsakt vom 4. 6. 1987 einen Großteil seines Liegenschaftsvermögens übergeben. Der Beklagte hatte Gegenleistungen zu erbringen und Schulden zu übernehmen. Der Vater verstarb 1992. Die Kläger begehren ihren Pflichtteil. Im Revisionsverfahren sind nur mehr die Fragen strittig, ob die Übergabe des Liegenschaftsvermögens im Wege einer gemischten Schenkung, also in Schenkungsabsicht, erfolgte und ob der Beklagte bei Grundstücksab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn aus der ersten Ehe des am 17. 1. 1998 verstorbenen Erwin Richard Franz K*****. Weitere Nachkommen des Verstorbenen sind dessen zweite Ehefrau, Berta K*****, sowie zwei Kinder aus zweiter Ehe, Elisabeth und Mag. Martin K*****. In dem zu 2 A 55/98z des Bezirksgerichtes Hernals anhängigen Verlassenschaftsverfahren gaben alle vier Personen trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, mit der die Witwe und die beiden Kinder aus zweiter Ehe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1998 wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall errichtet, mit dem die Geschenkgeberin ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Vermögen dem Kläger mit Ausnahme einer diesem bereits mit Schenkung unter Lebenden übertragenen Liegenschaft schenkte; die Übergabe und Übernahme sämtlicher Vermögenswerte in das alleinige Eigentum des Klägers sollte erst mit dem Ableben der Geschenkgeberin erfolgen. Diese starb am 13. 11. 1999. Zu ihrem... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die außereheliche Tochter Josef R*****; der Beklagte ist dessen ehelicher Sohn. Josef R***** war Bauunternehmer und Eigentümer mehrerer Liegenschaften; er starb am 10. 4. 1992. Die Klägerin hatte seit ihrem 8. Lebensjahr mit ihrem Vater Kontakt. Sie hat von ihm hin und wieder 100 S bekommen, jedoch keine größeren Beträge und insbesondere nie ein Sparbuch mit einem Einlagestand von 800.000 S. 1969 erhielt die Klägerin vom Vater Kaminsteine im Wert von 4... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind pflichtteilsberechtigte Töchter des am 8. 1. 1997 verstorbenen Robert S*****, die Beklagte ist seine Witwe und eingeantwortete Alleinerbin. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Erblasser der Beklagten nachstehende Liegenschaften geschenkt: Mit Schenkungsvertrag vom 27. 2. 1990 die Liegenschaft EZ ***** GB A*****, Haus Wien *****, W***** Straße *****, und mit Schenkungsvertrag vom (15.) 20. 12. 1993 2980/363.400 Anteile an der EZ ***** GB I****... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine beiden Schwestern sind Kinder der am 17. 3. 1997 verstorbenen Maria L*****, der Beklagte ist ihr Enkelkind. Die Erblasserin setzte mit letztwilligen Verfügungen den Beklagten zum Erben ein und vermachte ihm den geschlossenen Hof „E*****“, dessen Übernahmswert im Verlassenschaftsverfahren mit 1,5 Mio S festgesetzt wurde. Mit dem Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 15. 3. 1994 versprach die Erblasserin dem Enkel die Schenkung des Hofs für den Fal... mehr lesen...
Norm: ABGB §785
Rechtssatz: 1. Bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den beklagten Übernehmer eines 500 ha großen Landwirtschaftsbetriebes, der gemäß § 785 ABGB im Anschlag gebracht werden soll, ist vom Verkehrswert zum Übergabszeitpunkt auszugehen. 2. Ein niedriger Übernahmspreis als Berechnungsgrundlage setzt in analoger Anwendung des § 11 AnerbenG die hypothetische Qualifizierung als Erbhof voraus. 3. Der Verkehrsw... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. 9. 1992 verstorbene Vater der Prozessparteien hinterließ sechs Kinder. Ein Sohn hatte schon 1981 auf Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtet. Mit Notariatsakt vom 4. 6. 1987 hatte der Erblasser einen Großteil seines Liegenschaftsvermögens (das aus rund 500 ha land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit mehreren Hofstellen besteht) dem Beklagten übergeben. Der Beklagte hatte Gegenleistungen zu erbringen (unter anderem die Übernahme von auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (§ 72 Abs 2 und 3 AußStrG). Die Parteien sind die Töchter des am 23. 12. 1995 vermögenslos verstorbenen Kaspar Jakob A*****. Eine Verlassenschaftsabhandlung wurde von Amts wegen nicht eingeleitet (Paragraph 72, Absatz 2 und 3 AußStrG). Mit Vertrag vom 19. 2. 1990 schenkte Kaspar Jakob A**... mehr lesen...
Begründung: Paul Edward H*****, ein gebürtiger Österreicher, lebte seit langem in den Vereinigten Staaten und war amerikanischer Staatsbürger. Er verstarb am 9. 9. 1997 im Krankenhaus St. Pölten unter Hinterlassung eines nicht unbeträchtlichen in Österreich befindlichen Vermögens, unter anderem bestand dieses aus Liegenschaften, Sparbüchern, einem Wertpapierdepot und Forderungen, zuletzt wurde ein Reinnachlass von 16,209.491,48 S vom Gerichtskommissär Mag. Johann Z***** ermittel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz F***** starb am 3. 2. 1998 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Beklagte ist seine Witwe, die Klägerin eine Tochter aus einer früheren Ehe. Der Nachlass wurde den Streitteilen sowie Günther F*****, einem Sohn des Erblassers, zu je einem Drittel auf Grund des Gesetzes eingeantwortet. Das Inventar weist Aktiva von insgesamt S 159.471,72 und Passiva von S 417.602,41, zusammen eine Nachlassüberschuldung in Höhe von S 258.130,69 aus. Bereit... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 10. 1913 geborene Erblasser verstarb am 17. 1. 1998 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung vom 6. 4. 1991, in der er seine (zweite) Ehefrau und seine beiden (großjährigen) Kinder aus dieser Ehe - die drei nunmehrigen Revisionsrekurswerber - bedachte. Alle drei haben bedingte Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes abgegeben. Daneben besteht als weiterer Pflichtteilsberechtigter ein ebenfalls großjähriger Sohn aus der ersten Ehe des Erblassers, der... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §951
Rechtssatz: Im § 951 Abs 1 ABGB ist § 785 ausdrücklich angeführt. Daraus kann abgeleitet werden, dass auch die Haftungsbeschränkung des § 951 Abs 2 ABGB, ein Verlangen des beklagten Geschenknehmers voraussetzt. Die Haftungsbeschränkung besteht nur "bei Einrechnung der Schenkungen". Entscheidungstexte 6 Ob 189/00p Entscheidungstext OGH 23.10.2000 6 Ob 189/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind die ehelichen Kinder der Hilda (im Folgenden auch Erblasserin) und des Fritz M*****. Der vormalige Zweitbeklagte - in Ansehung seiner Person ist das Verfahren rechtskräftig beendet - ist deren Enkel und der Sohn des Beklagten. Der Vater der Streitteile verstarb am 9. 9. 1978, ihre Mutter am 2. 7. 1994. Sie hatte am 20. 10. 1992 ihren Drittelanteil an einer Liegenschaft mit einem Haus im 1. Wiener Gemeindebezirk dem vormals Zweitbeklagten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und einheitlicher Lehre sind Pflichtteilsansprüche vorweg gegen den Nachlass geltend zu machen. Nur dann, wenn sich bei einem Schenkungspflichtteil ergibt, dass dieser nicht aus dem Nachlass abgedeckt werden kann, ist der Beschenkte passiv klagslegitimiert (vgl Welser in Rummel ABGB2 § 785 Rz 23, 24, Schubert in Rummel § 951 Rz 2; Eccher in Schwimann ABGB2 § 785 Rz 2 und Binder in Schwimann... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 10. 1998 verstorbene Rosa B***** (im Folgenden Erblasserin) war ua Eigentümerin von vier landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Sie hatte am 14. 10. 1996 ihrem Großneffen Franz H***** mit notariellem Übergabsvertrag auf den Todesfall diese Liegenschaften zugewendet und auch bereits eine Aufsandungserklärung abgegeben. Franz H***** ist am 29. 1. 1998 vorverstorben. Sein Nachlass wurde seiner Witwe Elvira H***** eingeantwortet. Mit Testament vom 6. 3.... mehr lesen...