Norm
ABGB §785Rechtssatz
Das Wohnrecht der Witwe ist unentgeltlich. Die Auferlegung eines Benützungsentgeltes an sie kommt nicht in Betracht. Eine Antragstellung durch einen erbserklärten Erben im Verlassenschaftsverfahren, der Witwe ein Benützungsentgelt für die Weiterbenützung der ehelichen Wohnung aufzuerlegen, ist verfehlt. Allenfalls könnte die Verlassenschaft ein solches Begehren im streitigen Verfahren gegen einen titellosen Benützer durchzusetzen versuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119044Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008