Begründung: Josefa B***** starb am 10. Oktober 2005. Sie hinterließ eine Tochter, die ihre vorläufige Sachwalterin gewesen war, und einen in Australien lebenden Sohn. Der Gerichtskommissär ermittelte Aktiva der Verlassenschaft von 946,35 EUR und Passiva von 8.660,33 EUR. Erstere setzten sich aus einem Kontoguthaben und Bargeld zusammen, letztere aus den von der Tochter getragenen Begräbniskosten von 2.539,18 EUR und einem Rückersatzanspruch des Sozialhilfeträgers von 6.121,15 EUR... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der während des Verfahrens verstorbene Beklagte sind die Kinder der am 29. September 2004 verstorbenen Maria R***** (im Folgenden nur Erblasserin), die Eigentümerin eines 5/8 Anteils einer Liegenschaft war. Die Erblasserin hatte mit ihrem 1. Testament vom 1. März 1978 die Klägerin zur Universalerbin eingesetzt, mit ihrem 2. Testament vom 25. Mai 2000 aber den Beklagten. Mit Schenkungsvertrag vom 26. Mai 2000 hatte sie ihre Liegenschaftsanteile dem Bekl... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §764 ABGB §765 ABGB §766 ABGB §786 ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des... mehr lesen...
Begründung: Die Verstorbene hinterließ ein Testament, in dem sie ihren Enkel, den Sohn der erbl. Tochter Friederike M*****, zum Alleinerben einsetzte und die weiteren gesetzlichen Erbberechtigten auf den Pflichtteil verwies. Die erbl. Tochter teilte dem Gericht mit, dass der bereits vorverstorbene erbl. Sohn Johann K***** einen unehelichen Sohn hinterlassen habe, der jedoch zur Adoption freigegeben worden sei. Weiteres sei nicht bekannt. Das Erstgericht bestellte einen „Erben- un... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und dessen am Verfahren nicht beteiligter Bruder sind die Söhne des am 28. Mai 1998 verstorbenen Erblassers und die Stiefsöhne der beklagten erblasserischen Witwe. Der Erblasser setzte in seinem Testament die Beklagte zur Universalerbin seines gesamten Vermögens ein und verpflichtete sie, die angetretene Erbschaft nach ihrem Tode seinen beiden Söhnen zu gleichen Teilen zu überlassen (fideikommissarische Substitution gemäß § 608 ABGB). Im Verlassverfahren ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger und der Beklagte sind Geschwister und Kinder aus erster Ehe ihres am 23. 9. 1998 verstorbenen und zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Vaters, des österreichischen Staatsbürgers Dkfm. Otto K*****, hinsichtlich dessen Vermögens das Verlassenschaftsverfahren nach wie vor beim Bezirksgericht Hietzing zu 7 A 230/98s anhängig ist. Die Kläger haben hiebei eine unbedingte, der Beklagte nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Zum Nachlass des Erblas... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 17. 8. 2001 beantragte die erblasserische Tochter (Revisionsrekurswerberin) die Schätzung und Inventarisierung des Nachlasses, insbesondere der zum Nachlass gehörigen Liegenschaft. Die Schätzung sei deshalb notwendig, weil zwischen den Beteiligten erhebliche Auffassungsunterschiede über den Wert der Liegenschaft bestünden. Erst nach Vorliegen des Gutachtens könne sie endgültig entscheiden, ob sie allfällige Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend ma... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der leibliche Sohn der am 1. April 1995 verstorbenen Hermine K*****. Heinrich K*****, verstorben am 10. Februar 2000, war der Ehegatte Hermine K*****s und Stiefvater des Klägers. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Saalfelden vom 27. April 2000, A *****, wurde der Nachlass Hermine K*****s aufgrund der letztwilligen Verfügung vom 7. September 1984 Heinrich K***** eingeantwortet. Das Bezirksgericht Saalfelden sprach mit weiterem Beschluss v... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §763 ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ABGB § 763 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem gerichtlichen Testament vom 18. 1. 1980 setzte der Erblasser zwei Enkelkinder zu gleichen Teilen als Erben ein und beschränkte seine vier Kinder auf den gesetzlichen Pflichtteil. Mit rechtskräftiger Einantwortung vom 13. 2. 1997 (ON 16) wurde der Nachlass den Testamentserben auf Grund ihrer bedingten Erbserklärungen je zur Hälfte eingeantwortet. Gestützt auf die Behauptung, ein Sohn des Erblassers zu sein, beantragte der Revisionsrekurswerber, das Verl... mehr lesen...
Begründung: Mag. Siegmund B***** ist am ***** unter Hinterlassung einer mit 7. 8. 1991 datierten letztwilligen Verfügung verstorben, mit der er seinen Sohn Dr. Gernot B***** zu 2/3 und seine Ehefrau Mag. Viktoria B***** zu 1/3 des Nachlasses als Erben einsetzte und sein im Zeitpunkt der Testamentserrichtung von Antonine S***** noch nicht geborenes uneheliches Kind ausdrücklich "auf die Hälfte des gesetzlichen Pflichtteils" im Sinne der Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es mag sein, daß in Ermangelung einer anderen Verfügung alles das, was ein gesetzlicher Erbe, der durch ein negatives Testament von der Erbfolge ganz oder teilweise ausgeschlossen wird, nicht erhält, zwangsläufig anderen gesetzlichen Erben zufällt. Diese gesetzlichen Erben sind damit aber nicht letztwillig Bedachte (SZ 62/131). Das bedeutet, daß das negative Testament nicht automatisch eine Erbseinsetzung der ander... mehr lesen...
Begründung: Ruth D***** ist am 6.5.1987 verstorben und war deutsche Staatsbürgerin. Wohnsitz und Vermögen hatte sie in Österreich. Sie hat nachstehende letztwillige Verfügung hinterlassen: "Hiermit erkläre ich meine Kinder Sabine Z*****, geborene D*****, geboren am 16.7.1952, und Uwe D*****, geboren am 28.8.1949, zu meinen Haupterben. Ich hoffe, daß mein Mann Günther D*****, geboren am 6.1.1913 auf seinen Pflichtteil zugunsten unserer gemeinsamen Kinder verzichtet. Sobald mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §812 A: ABGB §812 C ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ABGB... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die pflichtteilsberechtigten Töchter des Erblassers stützten ihren Antrag auf Anrechnung von Vorempfängen des ebenfalls pflichtteilsberechtigten erblasserischen Sohnes, dem zu Lebzeiten des Erblassers dessen Landwirtschaftsbetrieb übergeben worden war, im Verfahren erster Instanz auf die Bestimmung des § 787 ABGB (welche Bestimmung wohl nur Empfänge aus dem Nachlaß selbst regelt), im außerordentlichen Rekurs richti... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §764 ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ABGB § 764 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §764 ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ABGB § 764 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hinterließ ihre Tochter Ruth V***** und vier mj Enkelkinder. Im Testament vom 7.12.1990 setzte sie Anna Maria S***** zur Alleinerbin ein; weiters verfügte sie : "meine Tochter Ruth S***** enterbe ich wegen groben Undanks und Lieblosigkeit ebenso enterbe ich deren Kinder." Am 10.11.1992 erklärte die erbl. Tochter zu Protokoll des Abhandlungsgerichtes, den Willen ihrer Mutter, sie enterben zu wollen, zu akzeptieren; sie werde sich am Verlassenschaft... mehr lesen...
Norm: ABGB §762 ABGB §764 ABGB § 762 heute ABGB § 762 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 762 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ABGB § 764 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die österreichische Staatsbürgerin Anna H*****, geborene HA*****, ist am 4. 5. 1986 in H***** gestorben. Sie hatte drei Kinder, nämlich Josef H*****, Annemarie H***** verehelichte A***** und Rosa H*****. Der Erstkläger hat von Josef H***** dessen Erbschaft gekauft. Der Zweitkläger und die Drittklägerin sind Kinder der vorverstorbenen Tochter Annemarie H*****, verehelichte A*****. Der Beklagte ist ein Sohn der Rosa H***** (Enkel der Erblasserin). Im Verlassenschaftsve... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Witwe des am 4.1.1987 verstorbenen Johann P***. Die Beklagten sind seine Kinder aus erster Ehe. Am 4.1.1987 (seinem Todestag) errichtete Johann P*** ein fremdhändiges Testament mit folgendem Wortlaut: "Wien, den 4.1.1987. Mein letzter Wille! Wenn ich sterben sollte, soll meine Ehefrau Rosemarie P***-T*** Alleinerbin meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens sein. Weiters sollen die Kinder aus den Pflichtteilen bezahlt werden, welche... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §784ABGB §786
Rechtssatz: Ziel des Pflichtteilsrechtes ist es, den Pflichtteilsberechtigten an einem bestimmten Teil jenes Vermögens des Erblassers partizipieren zu lassen, das dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens zur Verfügung gestanden ist; dazu gehören auch solche Vermögensstücke, die er für den Fall seines Todes einem Dritten geschenkt hat. Es entspricht daher dem Zweck des Pflichtteilsrechtes, wenn man der Berech... mehr lesen...
Norm: ABGB §762
Rechtssatz: § 762 ABGB umschreibt nur den Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen, bestimmt aber kein für dei Gültigkeit des Testamentes wesentliches Inhaltserfordernis. Entscheidungstexte 6 Ob 548/83 Entscheidungstext OGH 24.02.1984 6 Ob 548/83 NZ 1984,192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Wilhelm P ist am 3. 8. 1981 verstorben. Der erblasserische Stiefsohn Heinrich M hat auf Grund eines mündlichen Testamentes vom 23. 3. 1977 eine bedingte Erbserklärung abgegeben, die mit Beschluß des Erstgerichtes vom 2. 4. 1982 zu Gericht angenommen wurde. In der Folge wandelte er seine Erbserklärung in eine unbedingte um. Die Mutter des Erblassers, Wilhelmine P, ist am 12. 9. 1981 nachverstorben. Die Verlassenschaft nach ihr wird zu 7 A 714/81 des Bezirksgerichtes Innere Stadt W... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §784ABGB §804AußStrG §114AußStrG §129
Rechtssatz: Wenn die im Verfahren nach der verstorbenen Pflichtteilsberechtigten angemeldeten Forderungen die Aktiven übersteigen, kann der Verlassenschaftskurator auch den Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Nachlaß des Pflichtteilsberechtigten erbenlos ist und ob es zu einer kridamäßigen Nachlaßverteilung oder zu einem Verlassenschaftskonk... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §774ABGB §784
Rechtssatz: Als Forderungsrecht folgt der Pflichtteilsanspruch den schuldrechtlichen Regeln, woraus sich unter anderem auch ergibt, dass er wie andere Forderungsrechte geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 726/83 Entscheidungstext OGH 19.01.1984 6 Ob 726/83 SZ 57/11 1 Ob 259/0... mehr lesen...
Der am 26. August 1980 verstorbene Alfred K hinterlies eine Witwe, zwei Geschwister und den am 12. Feber 1962 geborenen unehelichen Sohn Alfred P; die Vaterschaft zu diesem Kind wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf vom 26. Juli 1962, C 50/62-11, rechtskräftig festgestellt. Alfred K hat mit Testament vom 19. Juni 1975 seine Gattin Margareta zur Alleinerbin eingesetzt. Diese gab auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab, die vom Erstgericht zu Gericht ang... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §763
Rechtssatz: Aus den Vorschriften der §§ 762 f ABGB ergibt sich, daß jemand dann pflichtteilsberechtigt ist, wenn er nur deshalb nicht auf Grund des Gesetzes Erbe wurde, weil der Erblasser testierte. Entscheidungstexte 1 Ob 709/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 709/81 JBl 1982,646 = SZ 54/122 Europ... mehr lesen...
Norm: ABGB §754 Abs2ABGB §757 Abs2ABGB §762ABGB §763
Rechtssatz: Einem unehelichen Kind, das neben der Witwe gesetzlich erbberechtlich wäre, steht gegen die Witwe, die auf Grund eines Testamentes Alleinerbin wurde, ein Pflichtteilanspruch zu. Entscheidungstexte 1 Ob 709/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 709/81 Veröff: JBl 1982,646 = SZ 54/122 ... mehr lesen...