Norm
ABGB §762Rechtssatz
Als Forderungsrecht folgt der Pflichtteilsanspruch den schuldrechtlichen Regeln, woraus sich unter anderem auch ergibt, dass er wie andere Forderungsrechte geltend gemacht werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012851Zuletzt aktualisiert am
24.11.2009