RS OGH 1981/9/16 1Ob709/81

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Veröffentlicht am 16.09.1981
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Rechtssatz

Aus den Vorschriften der §§ 762 f ABGB ergibt sich, daß jemand dann pflichtteilsberechtigt ist, wenn er nur deshalb nicht auf Grund des Gesetzes Erbe wurde, weil der Erblasser testierte.Aus den Vorschriften der Paragraphen 762, f ABGB ergibt sich, daß jemand dann pflichtteilsberechtigt ist, wenn er nur deshalb nicht auf Grund des Gesetzes Erbe wurde, weil der Erblasser testierte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012846

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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