Begründung: Die Antragsteller begehren aufgrund des rechtskräftigen Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Linz vom 11. August 2006, GZ 40 A 774/05s-20 sowie unter Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ob den der Dipl.-Kfm. M***** B***** grundbücherlich zugeschriebenen 300/1000-Anteilen der EZ 1***** Grundbuch ***** (B-LNR 3) folgende bücherliche Eintragungen: a) Die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller, b) die Einverleibung des Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater des Klägers, Dipl.-Ing. Hans S*****, verstarb am 14. 3. 1983. Mit Kodizill vom 6. 8. 1982 vermachte der Erblasser sein Unternehmen „Dipl.-Ing. S***** & Co" seinen beiden Töchtern Dkfm. Heide Maria S***** und Lotte Erika E*****. Diese Gesellschaft bestand aus zwei Gesellschaftern, und zwar aus dem Erblasser und aus der „Dipl.-Ing. S***** GmbH", deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der Erblasser war. In seinem Kodizill vom 14. 3. 1983 ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wurden mit Beschluss des Bezirksgerichtes Perg vom 11. 10. 2006 je zur Hälfte in den Nachlass ihres am 29. 5. 2003 verstorbenen Sohnes eingeantwortet. In den Nachlass fiel unter anderem die Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Schwarzenberg, zu der auch noch 2/12-tel Anteile der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Zell Artsberg gehören. Mit der am 16. 10. 2006 beim Bezirksgericht Perg eingebrachten Klage begehrt die Klägerin mit dem Hinweis auf das Er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Cousins. Der Vater des Klägers Dr. Arthur U***** starb am 25. 1. 1971. Der Kläger war damals 7 Jahre alt. Das den Gegenstand des Herausgabebegehrens darstellende Bild (Aquarell) von Albin Egger-Lienz „Neuschnee in den Dolomiten" stand im Eigentum des Dr. Arthur U***** und fiel deshalb in seine Verlassenschaft. Gesetzliche Erben nach Dr. Arthur U***** waren der Kläger und seine Mutter Dorothea U*****. Im Zuge des vor dem Bezirksgericht Innere... mehr lesen...
Begründung: Die vom Revisionsrekurswerber (in der Folge: Erbe) auf Grund des Testaments vom 23. 1. 1992 zum gesamten Nachlass abgegebene unbedingte Erbserklärung wurde mit Beschluss des Erstgerichts vom 5. 10. 1993 zu Gericht angenommen. Die Tochter des Erblassers (Mag. Heidemarie B*****) gab eine bedingte Erbserklärung auf Grund des Gesetzes ab. Sie machte sowohl ihren gesetzlichen Erbrechtsanspruch als auch ihren Pflichtteilsanspruch klageweise geltend. Der Erbe obsiegte mit Urt... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 62 Abs 1 AußStrG kann sie damit jedoch nicht aufzeigen. Wie sich aus dem Protokoll über die ON 17 im erstgerichtlichen Akt eindeutig ableiten lässt, stützte sich ihr Antrag allein auf das strittige Vermächtnis. Dass sie auch, allenfalls hilfsweise - im Übrigen ohne jegliche Rechtsgrundlage - eine Erbteilung durch gerichtliche Entscheidung begehrt hätte, ist nicht ersichtlich. Es blei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem Tod des Erblassers entsteht zwischen den Erben eine sich auf das Erbrecht beziehende Rechtsgemeinschaft gemäß §§ 825 ff ABGB. Das Erbteilungsübereinkommen hebt die Miterbengemeinschaft auf (4 Ob 105/98i; RIS-Justiz RS0012311). Die Miterben können ihre Rechtsbeziehung nach ihrem Gutdünken regeln (1 Ob 190/98t; RIS-Justiz RS0017122; RS0109790). Mit dem Tod des Erblassers entsteht zwischen den Erben eine sich auf... mehr lesen...
Begründung: Die testamentarisch berufene Alleinerbin, eine Nichte des Verstorbenen, gab am 20. Dezember 2000 die unbedingte Erbserklärung ohne die Rechtswohltat des Inventars ab. Diese Erbserklärung wurde am 15. Jänner 2001 zu Gericht angenommen und der Erbin gemäß § 810 ABGB die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen. Bis dato legte sie - ungeachtet mehrfacher entsprechender Aufforderungen durch das Verlassenschaftsgericht - noch kein eidesstättiges Vermögensbekenntn... mehr lesen...
Begründung: Nachdem im Verlassenschaftsverfahren der am 22. 3. 2003 verstorbenen Erblasserin vorweg mit Beschluss des Erstgerichtes vom 21. 7. 2003 ausgesprochen wurde, dass eine Verlassenschaftsabhandlung gemäß § 72 Abs 2 AußStrG mangels Nachlassaktiva nur über Antrag erfolgt, wurde nach einem entsprechenden Antrag einer der beiden erbserklärten Töchter weitere Verlassenschaftsbestandteile vorgefunden. In dem Verlassenschaftsverfahren haben diese beiden Töchter eine bedingte Erbse... mehr lesen...
Begründung: Die slowakische Staatsbürgerin Daniela C***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) und die beiden Beklagten, ebenfalls slowakische Staatsangehörige, sind Geschwister. Ihre am 29. 11. 1997 verstorbene Mutter (im Folgenden auch als Erblasserin bezeichnet) war Eigentümerin der bebauten Liegenschaft EZ ***** GB ***** M***** (Grundstücksadresse *****), die sie mit Schenkungsvertrag vom 26. 4. 1996 den beiden Beklagten schenkte, die nun je zur Hälfte deren bücherliche Eigen... mehr lesen...
Begründung: Das Vermögen der am 7. 10. 1998 verstorbenen Erblasserin besteht im Wesentlichen aus einem Sparbuch mit einer Einlage von 1,137.037,20 S und einem geschlossenen Hof. Ein Testament liegt nicht vor. Gesetzliche Erben sind die Schwester der Verstorbenen sowie ein Neffe und eine Nichte, Kinder des vorverstorbenen Bruders der Erblasserin. Die Schwester hat eine bedingte Erbserklärung abgegeben, die Nichte eine unbedingte. Der Neffe hat sich die Abgabe einer Erbserklärung ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind aufgrund eines Kaufvertrages vom 16. 5. 1997 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften GST 497/5 und 503 EZ 72 63307 GB V*****, zu deren Lasten (jedenfalls) eine außerbücherliche Wege- und Fahrservitut im Rahmen landwirtschaftlicher Nutzungen zugunsten der jeweiligen Eigentümer der Grundstücke GST 496/1 und 496/2 EZ 69 63307 GB V***** besteht. Eigentümerin der herrschenden Grundstücke ist bereits seit 30. 3. 1995 die nicht verfahrensbeteiligte Mag. He... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen sind von folgendem Sachverhalt ausgegangen: Der Verstorbene hat keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Gesetzliche Erben sind die Witwe, eine Tochter aus erster Ehe, eine uneheliche Tochter und der noch minderjährige Sohn aus zweiter Ehe. Für diesen wurde ein Kollisionskurator bestellt. In die Verlassenschaft fallen mehrere Liegenschaften. Es bestehen erhebliche Pfandbelastungen. Es liegen Forderungsanmeldungen zahlreicher Gläubiger in Millione... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seinen Beschluss für zulässig erklärt, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu vorliege, inwieweit im Rahmen des § 94 GBG auf die Notwendigkeit der Einhaltung der in § 128 AußStrG angeführten Verfahrensschritte vor Dereliktion einer Liegenschaft eingegangen werden könne. Doch liegen die Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dies aus folgenden Gründen (§ 510 Abs 3 letzter Satz ... mehr lesen...
Begründung: Franz Josef T*****, der am 19. 12. 1997 verstorben ist, war zu 420/59088 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, womit das Wohnungseigentum an W 12 ***** untrennbar verbunden ist. Am 23. März 1999 beantragte die Verlassenschaft nach Franz Josef T*****, vertreten durch die "erbserklärte Alleinerbin" Gertrude U*****, die Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung hinsichtlich dieses Liegenschaftsteils. Das Rangordnungsgesuch... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §553ABGB §653ABGB §761
Rechtssatz: Die Ausgestaltung des Aufgriffsrechts obliegt bei letztwilligen Verfügungen dem Erblasser. Zweifel sind durch Auslegung der letztwilligen Anordnung zu klären. Entscheidungstexte 1 Ob 161/98b Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 161/98b 2 Ob 41/11k Entscheidungstext OGH 24.04.2012... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsanwalt Dr. Viktor P***** verstarb am 21. 12. 1982. Sein Sohn (Dr. Robert P*****, der frühere Zweitbeklagte) und die Beklagte (früher Erstbeklagte) sind je zur Hälfte Erben. Sie gaben jeweils bedingte Erbserklärungen ab. Der Nachlaß wurde den Erben am 11. 3. 1987 eingeantwortet. Zuvor war ihnen die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen worden. Da sich die Miterben über die Verwaltung des Nachlasses, insbesondere über die Führung von Prozessen zu... mehr lesen...
Begründung: Den drei Klägern, der Beklagten, sowie einem weiteren Kind wurde der Nachlaß nach deren am 30.September 1994 verstorbenen Mutter (Erblasserin), die ihr in der Schweiz unterhaltenes Wertpapierdepot am 6.Jänner 1994 aufgelöst und dessen Inhalt der Beklagten übergeben hatte, auf Grund des Gesetzes rechtskräftig eingeantwortet. Die Beklagte behauptet Schenkung an sie, während die Kläger mit ihrer Klage die Feststellung begehren, daß die Beklagte durch die Übernahme kein E... mehr lesen...
Begründung: Nach den maßgeblichen Feststellungen schloß die Beklagte als Witwe des Erblassers auch mit dessen Kindern aus erster Ehe, zu denen die Klägerin gehört, am 10.Jänner 1995 ein Erbteilungsübereinkommen, womit die Beklagte das gesamte Nachlaßvermögen gegen Zahlung von je 120.000 S an die beiden volljährigen Kinder des Erblassers aus erster Ehe "zu deren vollkommenen Erb- und Pflichtteilsentfertigung" in ihr Eigentum übernahm. "Ein Verzicht auf die Geltendmachung von Ergä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25.10.1990 verstarb Mag. Renate H*****, die Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung, sodaß der Beklagte und die mj. Kinder Susanne und Alexander H***** je zu einem Drittel erbberechtigt waren; diese gaben im genannten Umfang jeweils auch bedingte Erbserklärungen ab. Zum Nachlaß gehörte auch ein Viertelanteil an der Liegenschaft EZ ***** KG G*****, der mit einem Vorkaufsrecht zugunsten des Klägers, Karin W***** und Dr. Andrea... mehr lesen...
Norm: ABGB §550AußStrG §170
Rechtssatz: In einem Erbteilungsübereinkommen können sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken regeln. Entscheidungstexte 1 Ob 623/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 623/93 Veröff: EvBl 1994/155 S 740 2 Ob 2292/96i Entscheidungstext OGH 31.03.1998 2 Ob 2292/96i Veröff: SZ 71/... mehr lesen...
Norm: ABGB §550AußStrG §174 D
Rechtssatz: Ein vor Einantwortung abgeschlossenes Erbteilungsübereinkommen kann von einem der Erben wegen einer behaupteten Irreführung (einem behaupteten Zwang) nur im Rechtsweg angefochten werden. Entscheidungstexte 1 Ob 623/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 623/93 Veröff: EvBl 1994/155 S 740 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §825 E
Rechtssatz: Mit dem Tod eines Erblasser, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächst bis zur Einantwortung eine sich auf das Erbrecht beziehende schlichte Rechtsgemeinschaft gemäß den §§ 825 ff ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 527/93 Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 527/93 6 Ob 599/94 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 23. November 1956 setzten einander der Erblasser und seine Ehegattin kraft Erbvertrages und wechselseitigen Testaments gegenseitig zu Alleinerben ein und räumten einander überdies wechselseitig das Aufgriffsrecht für den gesamten Nachlaß des Vorversterbenden ein. Mit eigenhändig verfaßtem Testament vom 23. Juli 1987 setzte der Erblasser seine Ehegattin neuerlich zu seiner Alleinerbin ein. Am 15. Oktober 1989 verfaßte er eigenhändig einen mit „Testa... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §820
Rechtssatz: Gegenstand der Erbteilung ist da in diesem Zeitpunkt vorhandene Aktivvermögen des ruhenden Nachlasses, wenn die Teilung noch vor Erwerb des Nachlaßbesitzers erfolgt; wird das Erbe später geteilt, das sodann noch vorhandene, aus dem Nachlaß stammende Vermögen. Entscheidungstexte 7 Ob 531/90 Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 Ob 531/90 NZ 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §879 CIIj
Rechtssatz: Ein - vom Verbot des § 879 Abs 2 Z 3 ABGB nicht erfaßter - Vertrag über die Teilung des Nachlasses kann sich dementsprechend nur auf das zum - einstigen - Nachlaß gehörende Vermögen beziehen, nicht aber darin bestehen, daß ein Teil auf sein Erbrecht zugunsten des anderen Teils verzichtet und dieser hiefür ein Entgelt leistet. Entscheidungstexte 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §550ABGB §820ABGB §825 EABGB §830 B1ABGB §830 B5ZPO §228 B4
Rechtssatz: Das Begehren der Erbteilungsklage (Leistungsklage) ist auf Teilung unter Angabe des Wertverhältnisses der jedem Miterben zukommenden Portionen zu richten. Die Teilung wird real, zum Beispiel durch Änderung in den ideellen Anteilen, oder zivil vorgenommen. Entscheidungstexte 7 Ob 525/90 Entscheidungstext OG... mehr lesen...