RS OGH 2020/11/27 7Ob525/90 (7Ob526/90), 6Ob599/94, 1Ob152/98d, 2Ob123/07p, 2Ob41/11k, 3Ob79/13h, 2O

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Rechtssatz

Das Begehren der Erbteilungsklage (Leistungsklage) ist auf Teilung unter Angabe des Wertverhältnisses der jedem Miterben zukommenden Portionen zu richten. Die Teilung wird real, zum Beispiel durch Änderung in den ideellen Anteilen, oder zivil vorgenommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0012312

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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